Mo, 19:05 Uhr
12.02.2007
Tierschützer vor Gericht
Nordhausen (nnz). Vor fast einem Jahr hatte die nnz über unsaubere Methoden in einem Nordhäuser Tierschutzverein berichtet. Heute nun trafen sich die Angeklagten im Nordhäuser Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen hatte Anklage gegen fünf Frauen (unter ihnen Manuela S.) im Alter zwischen 35 und 50 Jahren Anklage beim Amtsgericht in Nordhausen erhoben. Dem Quintett wird gemeinsame Untreue in mehreren Fällen vorgeworfen. Alle fünf sollen zwischen März 2001 und März 2003 Mitglieder des Vorstandes des Tierschutzvereins gewesen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sie sich gegenseitig zinslose Darlehen in einer Gesamthöhe von 15.000 Euro gewährt haben. Zum Teil waren auch Angehörige Nutznießer dieser lockeren Zinspolitik.
Gegen zwei Vorstandsmitglieder (F. und W.) wurde das Verfahren eingestellt, bei Frau W. gegen Zahlung von 300 Euro. Das scheint Prozessbeobachtern auch gerecht, da beide Damen nur marginal beteiligt waren. Somit konzentriert sich das Verfahren nur noch auf den harten Kern, nämlich Frau Sch. als ehemalige Vorsitzende, Frau F. und Frau R..
Es wird einen Fortsetzungstermin Ende Februar geben. Dann soll ein Zeuge vom Finanzamt Sondershausen vernommen werden, der nach den Aussagen der Verteidigung die zinslose und private Darlehensvergabe an die Vereinsmitglieder gebilligt haben soll. Ob es zu einer Verurteilung kommt, hängt vermutlich entscheidend davon ab, ob der Zeuge die Angaben der Verteidigung bestätigen kann.
Unabhängig jedenfalls vom Ausgang des Prozesses hat das Finanzamt bereits ein Verfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit eingeleitet. Das Finanzamt beabsichtigt, den Freistellungsbescheid für den Zeitraum 2001 bis 2003 zu widerrufen. Die Erteilung eines Freistellungsbescheides für die Jahre 2004 bis 2006 wird voraussichtlich versagt werden.
"Sollte es tatsächlich dazu kommen, zieht das eine Nachversteuerung ab dem Jahr 2001 nach sich", erläutert Rechtsanwalt Eberhardt, der die Interessen des Vereins vertritt, der nnz. In einem solchen Fall ist mit drastischen Steuernachforderungen zu rechnen. Die neue Vereinsführung, die bereits viele positive Änderungen eingeführt hat (z.B. gibt es jetzt Mitgliedsausweise), muss dann auf zivilrechtlichem Wege den entstandenen Schaden von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern einfordern und notfalls einklagen.
Autor: nnzDie Staatsanwaltschaft in Mühlhausen hatte Anklage gegen fünf Frauen (unter ihnen Manuela S.) im Alter zwischen 35 und 50 Jahren Anklage beim Amtsgericht in Nordhausen erhoben. Dem Quintett wird gemeinsame Untreue in mehreren Fällen vorgeworfen. Alle fünf sollen zwischen März 2001 und März 2003 Mitglieder des Vorstandes des Tierschutzvereins gewesen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sie sich gegenseitig zinslose Darlehen in einer Gesamthöhe von 15.000 Euro gewährt haben. Zum Teil waren auch Angehörige Nutznießer dieser lockeren Zinspolitik.
Gegen zwei Vorstandsmitglieder (F. und W.) wurde das Verfahren eingestellt, bei Frau W. gegen Zahlung von 300 Euro. Das scheint Prozessbeobachtern auch gerecht, da beide Damen nur marginal beteiligt waren. Somit konzentriert sich das Verfahren nur noch auf den harten Kern, nämlich Frau Sch. als ehemalige Vorsitzende, Frau F. und Frau R..
Es wird einen Fortsetzungstermin Ende Februar geben. Dann soll ein Zeuge vom Finanzamt Sondershausen vernommen werden, der nach den Aussagen der Verteidigung die zinslose und private Darlehensvergabe an die Vereinsmitglieder gebilligt haben soll. Ob es zu einer Verurteilung kommt, hängt vermutlich entscheidend davon ab, ob der Zeuge die Angaben der Verteidigung bestätigen kann.
Unabhängig jedenfalls vom Ausgang des Prozesses hat das Finanzamt bereits ein Verfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit eingeleitet. Das Finanzamt beabsichtigt, den Freistellungsbescheid für den Zeitraum 2001 bis 2003 zu widerrufen. Die Erteilung eines Freistellungsbescheides für die Jahre 2004 bis 2006 wird voraussichtlich versagt werden.
"Sollte es tatsächlich dazu kommen, zieht das eine Nachversteuerung ab dem Jahr 2001 nach sich", erläutert Rechtsanwalt Eberhardt, der die Interessen des Vereins vertritt, der nnz. In einem solchen Fall ist mit drastischen Steuernachforderungen zu rechnen. Die neue Vereinsführung, die bereits viele positive Änderungen eingeführt hat (z.B. gibt es jetzt Mitgliedsausweise), muss dann auf zivilrechtlichem Wege den entstandenen Schaden von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern einfordern und notfalls einklagen.


