Fr, 12:59 Uhr
09.02.2007
Der Staat kommt auf?
Nordhausen (nnz). Bestattungen sind kein erquickliches Thema für Nachrichten. Was aber passiert mit den Toten, die keine Angehörigen haben und die auch keine eigene Vorsorge getroffen haben? Die nnz hat im Nordhäuser Rathaus nachgefragt.
Aufgrund unserer Erfahrungen kann ich nur raten, rechtzeitig zu klären, wer für die Bestattung sorgt, sagte Holger Wengler, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, mit Blick auf die gestiegene Zahl der so genannten ordnungsbehördlichen Bestattungen. Sind Angehörige nicht bzw. nicht rechtzeitig aufzufinden bzw. sind sie nicht vorhanden, müssen in diesen Fällen die Ordnungsbehörden für die Beisetzungen sorgen. Im zurückliegenden Jahr waren es in der Stadt 11 Fälle, im Jahr 2005 sogar 17. Die Zahl nimmt zu. Bis zum Jahr 2004 lag sie bei durchschnittlich fünf Fällen im Jahr. Allein im Januar 2007 mussten schon 6 Menschen von Amts wegen beigesetzt werden.
Dass die Behörde für die Beisetzung sorgen muss, ist nicht unbedingt ein Armutsproblem. Es liegt auch daran, dass die Jüngeren wegziehen, die familiären Bindungen abreißen oder keine Angehörigen mehr da sind - und oft für den Fall der Fälle schlicht und einfach nicht vorgesorgt ist. Dabei sollte man schon zu Lebzeiten klären und schriftlich niederlegen, wer für die Bestattung sorgen soll. Das geht formlos, sagte Wengler. Allerdings könnten in rund der Hälfte aller Fälle Angehörige nachträglich ausfindig gemacht werden bzw. würden sich melden.
Die gesetzliche Grundlage für die Amts-Bestattung ist das Thüringer Bestattungsgesetz. Dort ist festgelegt, dass der Tote innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes beizusetzen ist - die `Ersatzbestattungspflicht´. Kann man innerhalb dieser Frist keine Angehörigen ausfindig machen, sorgt der Staat - in diesem Falle unser Amt - für eine würdige Bestattung. In der Regel sei dies die Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung. Nur in den Fällen, bei denen die für die Feuerbestattungen vorgeschriebene 2. Leichenschau nicht möglich sei, gebe es eine Erdbestattung. In einem Fall hatten wir eine Person beigesetzt, die mehr als einen Monat tot in der Wohnung lag. Wenn eine zweite Leichschau nicht vornehmbar ist, muss eine Erdbestattung erfolgen, um eine spätere Exhumierung - zum Beispiel beim Verdacht einer Straftat - möglich zu machen, erklärte Wengler.
Gerufen werde das Ordnungsamt in den meisten Fällen von der Polizei, von Pflegediensten, Nachbarn oder dem Krankenhaus - und auch in den Fällen, wenn zwar Angehörige da sind, aber diese sich weigern, die Bestattung zu übernehmen. Das Ordnungsamt suche teilweise auch nach Angehörigen, so weit das durch uns geleistet werden kann.
Die ordnungsbehördliche Beisetzung - für die entsprechende Bestatter beauftragt werden - gehe oft mit der Nachlass-Sicherung einher. Die Mitarbeiter unseres Sachgebietes `Öffentliche Ordnung´ suchen dann die Wohnung des verstorbenen Menschen auf, stellen Strom, Gas und Wasser ab, sichern offensichtliche Wertgegenstände, die dann hier im Amt verwahrt werden, bis sie an eventuell ermittelte Erben oder den Nachlasspfleger vom Nachlassgericht übergeben werden, der nach der Bestattung die gesamte Angelegenheit in seine Hände nimmt, so Wengler.
Es ist zwar einerseits bedauerlich, dass in solchen Fällen der Mensch zu einer Verwaltungsangelegenheit wird, aber andererseits ist es gut, dass sich der Staat in der Pflicht sieht, dem Menschen eine ordentliche und würdige Beisetzung zu garantieren, sagte der Amtsleiter.
Autor: nnzAufgrund unserer Erfahrungen kann ich nur raten, rechtzeitig zu klären, wer für die Bestattung sorgt, sagte Holger Wengler, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, mit Blick auf die gestiegene Zahl der so genannten ordnungsbehördlichen Bestattungen. Sind Angehörige nicht bzw. nicht rechtzeitig aufzufinden bzw. sind sie nicht vorhanden, müssen in diesen Fällen die Ordnungsbehörden für die Beisetzungen sorgen. Im zurückliegenden Jahr waren es in der Stadt 11 Fälle, im Jahr 2005 sogar 17. Die Zahl nimmt zu. Bis zum Jahr 2004 lag sie bei durchschnittlich fünf Fällen im Jahr. Allein im Januar 2007 mussten schon 6 Menschen von Amts wegen beigesetzt werden.
Dass die Behörde für die Beisetzung sorgen muss, ist nicht unbedingt ein Armutsproblem. Es liegt auch daran, dass die Jüngeren wegziehen, die familiären Bindungen abreißen oder keine Angehörigen mehr da sind - und oft für den Fall der Fälle schlicht und einfach nicht vorgesorgt ist. Dabei sollte man schon zu Lebzeiten klären und schriftlich niederlegen, wer für die Bestattung sorgen soll. Das geht formlos, sagte Wengler. Allerdings könnten in rund der Hälfte aller Fälle Angehörige nachträglich ausfindig gemacht werden bzw. würden sich melden.
Die gesetzliche Grundlage für die Amts-Bestattung ist das Thüringer Bestattungsgesetz. Dort ist festgelegt, dass der Tote innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes beizusetzen ist - die `Ersatzbestattungspflicht´. Kann man innerhalb dieser Frist keine Angehörigen ausfindig machen, sorgt der Staat - in diesem Falle unser Amt - für eine würdige Bestattung. In der Regel sei dies die Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung. Nur in den Fällen, bei denen die für die Feuerbestattungen vorgeschriebene 2. Leichenschau nicht möglich sei, gebe es eine Erdbestattung. In einem Fall hatten wir eine Person beigesetzt, die mehr als einen Monat tot in der Wohnung lag. Wenn eine zweite Leichschau nicht vornehmbar ist, muss eine Erdbestattung erfolgen, um eine spätere Exhumierung - zum Beispiel beim Verdacht einer Straftat - möglich zu machen, erklärte Wengler.
Gerufen werde das Ordnungsamt in den meisten Fällen von der Polizei, von Pflegediensten, Nachbarn oder dem Krankenhaus - und auch in den Fällen, wenn zwar Angehörige da sind, aber diese sich weigern, die Bestattung zu übernehmen. Das Ordnungsamt suche teilweise auch nach Angehörigen, so weit das durch uns geleistet werden kann.
Die ordnungsbehördliche Beisetzung - für die entsprechende Bestatter beauftragt werden - gehe oft mit der Nachlass-Sicherung einher. Die Mitarbeiter unseres Sachgebietes `Öffentliche Ordnung´ suchen dann die Wohnung des verstorbenen Menschen auf, stellen Strom, Gas und Wasser ab, sichern offensichtliche Wertgegenstände, die dann hier im Amt verwahrt werden, bis sie an eventuell ermittelte Erben oder den Nachlasspfleger vom Nachlassgericht übergeben werden, der nach der Bestattung die gesamte Angelegenheit in seine Hände nimmt, so Wengler.
Es ist zwar einerseits bedauerlich, dass in solchen Fällen der Mensch zu einer Verwaltungsangelegenheit wird, aber andererseits ist es gut, dass sich der Staat in der Pflicht sieht, dem Menschen eine ordentliche und würdige Beisetzung zu garantieren, sagte der Amtsleiter.

