Do, 16:33 Uhr
08.02.2007
Alles melden
Nordhausen (nnz). Hilfebedürftige Menschen im Landkreis Nordhausen müssen ihre finanziellen Karten offen auf den Tisch legen. Was dazu gehört, das hat die nnz vom Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE), Hans-Georg Müller, erfahren.
Auch wenn es nur geringe Summen sind: Erträge aus Kapitalvermögen sind Einkünfte und dementsprechend müssen Hilfebedürftige diese der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) melden. Laut Gesetz müssen neben dem Vermögen grundsätzlich alle Einnahmen der Leistungsempfänger bei der Berechung der Regelleistung berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel für Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren oder Gewinnausschüttungen. Liegt die Summe dieser Kapitaleinkünfte im gesamten Jahr unter 50 Euro, dann wird sie nicht angerechnet.
Wer seine Einkünfte nicht meldet, dem kommt ein Netzwerk der komplexen Datenverarbeitung auf die Schliche. Die ARGE erhält über das Bundesministerium des Innern automatische Datenabgleiche. In diesen werden sämtliche Kapitalerträge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ausgewiesen und mit den gemeldeten Beträgen verglichen, mahnt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Selbst wenn die Angabe dieser Einkunftsart vergessen wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Liegt nach Erkenntnis der ARGE-Mitarbeiter ein Vorsatz vor, dann muss der Betroffene mit einer Strafanzeige wegen Betrugs rechnen.
Autor: nnzAuch wenn es nur geringe Summen sind: Erträge aus Kapitalvermögen sind Einkünfte und dementsprechend müssen Hilfebedürftige diese der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) melden. Laut Gesetz müssen neben dem Vermögen grundsätzlich alle Einnahmen der Leistungsempfänger bei der Berechung der Regelleistung berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel für Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren oder Gewinnausschüttungen. Liegt die Summe dieser Kapitaleinkünfte im gesamten Jahr unter 50 Euro, dann wird sie nicht angerechnet.
Wer seine Einkünfte nicht meldet, dem kommt ein Netzwerk der komplexen Datenverarbeitung auf die Schliche. Die ARGE erhält über das Bundesministerium des Innern automatische Datenabgleiche. In diesen werden sämtliche Kapitalerträge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ausgewiesen und mit den gemeldeten Beträgen verglichen, mahnt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Selbst wenn die Angabe dieser Einkunftsart vergessen wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Liegt nach Erkenntnis der ARGE-Mitarbeiter ein Vorsatz vor, dann muss der Betroffene mit einer Strafanzeige wegen Betrugs rechnen.


