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Fr, 11:48 Uhr
30.01.2026
Neue Gebühren für Nordhausen und Hohnstein

Abwasser wird für die meisten teurer

Mit Jahresbeginn müssen die meisten Haushalte in Nordhausen und in der Gemeinde Hohnstein mehr für ihr Abwasser zahlen. Lediglich für Grundstücke mit Kleinkläranlagen sinken die jährlichen Gebühren, wie der Stadtentwässerungsbetrieb in Nordhausen mitteilt...

die Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,38 Cent pro Quadratmeter. (Foto: Rajesh Balouria auf Pixabay) die Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,38 Cent pro Quadratmeter. (Foto: Rajesh Balouria auf Pixabay)
Auf einen Anstieg der Gebühren müssen sich die Kunden mit Anschluss an die Zentralkläranlagen des Stadtentwässerungsbetriebes einstellen. Die Einleitungsgebühren für Schmutzwasser erhöhen sich um 23 Cent von derzeit 2,02 Euro pro Kubikmeter auf 2,25 Euro pro Kubikmeter; die Grundgebühr von 96 Euro auf 105 Euro für den kleinsten Zähler (linear steigend nach Zählergröße).

Im Gegenzug sinkt die Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,38 Cent pro Quadratmeter auf 0,35 Cent pro Quadratmeter

Eine finanzielle Entlastung gibt es für die Kunden mit Kleinkläranlagen. Zwar steigt auch hier die Einleitungsgebühr von 1,59 Euro pro Kubikmeter (0,69 Cent pro Kubikmetermit vollbiologischer Kleinkläranlage) auf 1,79 Euro pro Kubikmeter (1,05 Euro pro Kubikmeter mit vollbiologischer Kläranlage), doch wird die Klärschlamm-Entsorgung preiswerter: von 54,39 Euro pro Kubikmeter auf 38,03 Euro pro Kubikmeter. Damit wird es insgesamt günstiger.

Auch die Entsorgung des Inhaltes von abflusslosen Sammelgruben wird preiswerter. Hier sinkt die Beseitigungsgebühr von 42,13 Euro pro Kubikmeter auf 33,53 Euro pro Kubikmeter.

Als maßgebliche Gründe für die Gebührenerhöhungen nennt der SEB sind insbesondere sinkende Mengen aufgrund des demografischen Wandels, allgemein gestiegene Kosten sowie der Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen vergangener Jahre.

Das Thüringer Kommunalabgabengesetz schreibt vor, wie mit Abweichungen bei Gebühren umgegangen werden muss. Wenn in einem Zeitraum mehr Geld eingenommen wurde als tatsächlich Kosten angefallen sind, dürfen diese Überschüsse nicht behalten werden. Sie müssen den Kundinnen und Kunden im nächsten Zeitraum angerechnet werden. Gleiches gilt umgekehrt.

Erst am Ende eines Kalkulationszeitraums zeigt sich, ob diese Annahmen genau gepasst haben oder nicht. Deshalb entstehen regelmäßig Über- oder Unterdeckungen – und genau das sorgt dafür, dass sich die Gebührensätze von Zeitraum zu Zeitraum verändern.

Die neue Gebührenberechnung gilt erneut für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Anpassungen erfolgen laut SEB automatisch mit den Bescheiden zur Jahresverbrauchsabrechnung, die in Kürze versandt werden.

Die entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wurde im November vom Nordhäuser Stadtrat beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat sie bestätigt.
Autor: ssc

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