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So, 09:52 Uhr
04.02.2007

nnz-Polizeibericht am Wochenende (2)

Nordhausen (nnz). Taxifahrer leben auch im Landkreis Nordhausen nicht immer ruhig. In der Nacht ist einer überfallen worden. Die nnz mit den Einzelheiten.


Um 14:10 Uhr kam es gestern zu einem Verkehrsunfall in Ellrich. Dort bog eine 41-jährige Frau mit ihrem Mazda von der Lohmannstraße nach links in die Zorger Straße ab. Sie missachtete dabei die Vorfahrt eines Ford Escort. Bei dem anschließenden Zusammenstoß entstand Sachschaden in Höhe von 7.000 Euro, Personen wurden nicht verletzt. Das Fahrzeug des Geschädigten war nicht mehr fahrbereit. Es musste vom Unfallort abgeschleppt werden.


In der Sandstraße in Ellrich kontrollierten Polizeibeamte den 26-jährigen Fahrer eines VW, der den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Im Rahmen dieser Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer deutlich verzögert reagierte. Auf Befragen gab der Fahrer an, dass er vor Fahrtantritt Drogen und Medikamente konsumiert habe. Da der Fahrer angegeben hatte, dass er keine Ausweispapiere mit sich führe, wurde er von den Beamten zur Identitätsfeststellung durchsucht. Dabei wurde sein Bundespersonalausweis und ein Stück Cannabisharz aufgefunden. Der Fahrer wurde ins Südharzkrankenhaus gebracht, wo ihm vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Es wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.


Um 01:38 Uhr befand sich ein Taxifahrer mit 2 „Fahrgästen" auf der Fahrt von Görsbach nach Nordhausen. In Höhe Chausseehaus wurde der Fahrer zunächst gewürgt und anschließend von beiden Tätern ins Gesicht geschlagen. Als sich der Fahrer befreien und das Fahrzeug verlassen konnte, entwendeten die Täter das Taxi. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte das Taxi mit den Tätern acht Minuten später in Bielen festgestellt und angehalten werden. Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen. Da die Täter erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden haben, wurde Beiden eine Blutprobe entnommen. Es wurden mehrere Strafverfahren gegen die beiden eingeleitet. Die Täter werden dem Haftrichter vorgeführt. Für den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Autor: nnz

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