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So, 08:00 Uhr
18.01.2026
Meine Meinung:

Immunität für mutmaßlichen Attentäter?

Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 sorgte von Anfang an für die wildesten Spekulationen. Immer wieder führten Spuren in die Ukraine. Nur interessierte das bisher niemanden in unserer Regierung...

Nordstream (Symbolbild) (Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay) Nordstream (Symbolbild) (Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay)
Es konnte doch nicht sein, dass das Land, welches wir so selbstlos unterstützen, uns derart schadete. Möglicherweise hatte der Präsident, der von allen deutschen Spitzenpolitikern regelmäßig geherzt wurde, den Befehl dafür gegeben, unsere Energieversorgung zu sabotieren. Aber wir haben weiter treu und brav immer mehr Steuergeld in dieses korrupte Land gepumpt, während bei unseren Bürgern gekürzt wurde.

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Vom Anfang an stellte sich die Frage, ob es überhaupt möglich sei, dass eine kleine Gruppe von Saboteuren, ohne direkte staatliche Unterstützung, eine so komplexe Operation unbemerkt in NATO-Gewässern durchführen kann?

Die Karlsruher Richter sehen nun dringende Gründe dafür, dass ein Staat die Anschläge initiiert und gesteuert haben muss. Die bemerkenswerte Professionalität, staatliche Ressourcen wie z.B. echte ukrainische Dokumente mit gefälschten Personalien und die militärische Professionalität wie z.B. militärischen Sprengstoff sowie das politische Ziel, russische Gaslieferungen langfristig nach Deutschland zu verhindern, sprechen eine eindeutige Sprache.

Ein weiterer Beleg für die Steuerung durch den ukrainischen Staat ist der Verweis der Verteidigung auf eine Funktionsträgerimmunität des Elitesoldaten, der der mutmaßlichen Drahtziehers des Anschlages war. Denn diese Immunität setzt ein staatliches Handeln voraussetzt. Allerdings erfasst die Immunität nicht das verdeckte Handeln auf zivile Objekte. Denn geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte sind grundsätzlich von dieser Immunität ausgeschlossen.

Bereits am 10. Dezember verwarf der 3. Strafsenat des BGH die Haftbeschwerde des ukrainischen Staatsbürgers (Az. StB 60/25). Es wird vom dringenden Tatverdacht, einer hochwahrscheinlichen Beteiligung und von Indizien, die eine staatliche Steuerung des Geschehens nahelegen, ausgegangen. Den Namen des mutmaßlichen Auftraggebers nennen sie nicht. Das ist aber auch nicht nötig, denn der Zusammenhang ist unmissverständlich.

Die Sprengung der Pipeline betraf aber nicht nur Russland. Dieser Terrorakt gefährdete die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit Gas und somit die innere Sicherheit unseres Landes.

Die Tat traf Deutschland am härtesten, die Spuren führen allen Beteuerungen zum Trotz nach Kiew, aber wir machen gute Miene zum bösen Spiel.

Da frage ich mich, warum ist der Aufschrei in Deutschland nicht größer und wo bleiben die damals von Frau Baerbock versprochen drastischen Konsequenzen???
Achit Tölle

Ergänzende Einordnung nnz vom 18. Januar 2026, 12:17 Uhr
Die hier geäußerte Darstellung zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines vermischt belegte Fakten, offene Ermittlungsfragen und politische Bewertungen auf eine Weise, die mehr suggeriert als belegt. Gerade bei einem sicherheitspolitisch so sensiblen Vorgang ist diese Verkürzung problematisch.
Zunächst ist festzuhalten: Bis heute gibt es keine gerichtsfeste Feststellung, dass der ukrainische Staat – geschweige denn dessen politische Führung – den Anschlag angeordnet hat. Weder die Bundesregierung noch internationale Ermittler haben eine solche Schlussfolgerung offiziell gezogen. Der Hinweis auf „Spuren in die Ukraine“ ist korrekt, sagt aber zunächst nur aus, dass ermittlungsrelevante Indizien geprüft werden, nicht dass eine staatliche Täterschaft bewiesen ist.
Verkürzt ist die Darstellung der energiepolitischen Folgen. Die Nord-Stream-Pipelines waren zum Zeitpunkt der Sprengung nicht in Betrieb. Die deutsche Gasversorgung war bereits politisch und wirtschaftlich neu ausgerichtet. Der Anschlag war zweifellos ein schwerer Sabotageakt mit enormer symbolischer und strategischer Bedeutung – ihn jedoch als unmittelbaren Angriff auf die „Grundversorgung der deutschen Bevölkerung“ darzustellen, verzerrt die tatsächliche Lage.
Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, sollte zwischen Verdacht, Indiz und Beweis unterscheiden.

Update vom 18. Januar 2026, 13:24 Uhr
Inzwischen gibt es einen wichtigen Beschluss des Bundesgerichtshofes in dem Verfahren.
Autor: red

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Kommentare
Leser X
17.01.2026, 18:38 Uhr
Es handelt sich hier eindeutig um das drei-Affen-Syndrom
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.
fso2020
17.01.2026, 19:43 Uhr
Ich wünsche Herrn Tölle,
dass er für seine offenen Aussagen und Gedanken zu einem staatsfeindlichen Akt gegen Deutschland und seine Bevölkerung, den offensichtlich die Regierung eines Staates in Auftrag gegeben hat, dem wir seit Jahren Milliarden von Steuergeldern überweisen, ohne den Nachweis dafür einzufordern, wofür dieses Geld letztlich verwendet wird, nicht alsbald in den Fokus des deutschen Sicherheitsapparates gerät.

Ich fühle mit den Menschen in der Ukraine, die tagtäglich die Folgen und das Leid des Krieges ertragen müssen oder ihre Heimat verlassen haben.

Allerdings zweifle ich an der Ernsthaftigkeit des korrupten Politsystem in diesem Land, den Krieg wirklich schnell beenden zu wollen.
Zu oft liest und hört man „Selenskiy fordert“ - und der vereinte Westen liefert. Warum sollte man also den Krieg beenden, wenn doch die Geldquellen weiter sprudeln?
herakles
17.01.2026, 20:38 Uhr
Terrorismus gegen Deutschland
Terroristen aus der Ukrainer( nunmehr nachgewiesen) bringen bewußt und gewollt Deutschland an den Rand einer Energiekrise. In der Folge schießen die Energiepreise
durch die Decke. Und wir bedanken uns dafür mit Milliardenzahlungen in ein Fass ohne Boden, dank Korruption und Vetternwirtschaft.
Keine deutschen Soldaten in die Ukraine--Schluss mit dem Krieg.
Die Russen haben in voller Ausrüstung, auch mit Atomwaffen, friedlich Deutschland verlassen, ohne einen Schuß abzugeben.
Kobold2
18.01.2026, 08:26 Uhr
Hm,
Woher weiß denn Herr Tölle, dass es in der Regierung niemanden interssierte, wer diese Pipline zerstört hat? Es ist doch gängige und logische Praxis, erst dann etwas zu veröffentlichen, wenn es die Ermittlungen nicht weiter behindert, oder beeinflusst. Die "Grundversorgung" war schon vorher nicht mehr gegeben. Die eine Leitung war doch noch gar nicht in Betrieb und die andere Leitung wurde nach eine Wartung gar nicht mehr von russischer Seite in Betrieb genommen.
hannes07
18.01.2026, 09:42 Uhr
Propaganda, für ein Land das täglich Menschen tötet?
Woher kommt eigentlich diese Propaganda, für ein Land das täglich Menschen tötet?

Die Frage nach dem „fehlenden Aufschrei“ verkennt schließlich, dass Zurückhaltung nicht zwangsläufig Gleichgültigkeit bedeutet. In der Außen- und Sicherheitspolitik ist öffentliche Eskalation ohne gesicherte Fakten kein Zeichen von Stärke, sondern von Verantwortungslosigkeit. Drastische Konsequenzen setzen belastbare Beweise voraus – nicht Verdachtsmomente, so schwerwiegend sie auch sein mögen.
P.Burkhardt
18.01.2026, 09:57 Uhr
Danke nnz 😘
Ihre Ergänzung zu Herrn Tölles Einlassung spart mir jede Menge Tipperei.

Weiter.so !
mabe39
18.01.2026, 09:58 Uhr
Ergänzung
Hallo NNZ Mitarbeiter
Wenn ihr solch einen Beitrag veröffentlicht ,dann laßt ihn so stehen .
Habt ihr es wirklich nötig,egal warum und bei wen,so rum zu schleimen ?
Jäger53
18.01.2026, 10:14 Uhr
Attentäter
Es würde mich nicht wundern wenn die damalige Regierung über diese Zerstörung der Gasleitung mit geholfen hat und darüber schon bescheid wusste. Es ging ja schließlich gegen Russland , dem Deutschland viel zu verdanken , wenn man das heut zu Tage auch vergessen hat.
marco-sdh
18.01.2026, 12:03 Uhr
Bezeichnend,...
... vor allem aber gerechtfertigt, dass die Redaktion inzwischen eine Einordnung unter Herrn Tölles wöchentliche rechtslastige und russlandherrliche Propaganda setzt.
P.Burkhardt
18.01.2026, 12:58 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Artikel
A.Tölle
18.01.2026, 15:07 Uhr
Danke an die Redaktion
Ich möchte mich für das Anhängen des veröffentlichten Beschlusses vom 10. Dezember 2025 (StB 60/25) des Bundesgerichtshofes, den ich im Artikel genannt und auf den ich mich berufen hatte, bedanken. Auch wenn es nicht jedem gefallen wird, kann so jeder den Beschluss des BGH nachlesen und seine eigenen Schlüsse ziehen. Demokratie lebt nach wie vor von unterschiedlichen Meinungen und diesen sollten wir, auch wenn sie nicht der eigenen Auffassung entspricht, respektvoll begegnen. So, wie es nicht nur "schwarz" oder "weiss" gibt, ist auch nicht jede Meinung "rechts" nur weil sie nicht "links" ist. Dies ist möglicherweise dem einen oder dem anderen Ideologen schwer vermittelbar. Eine offene und ehrliche Auseinandersetzung ohne Herabsetzung ist wünschenswert.
Ossiflüsterer
18.01.2026, 15:27 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Artikels.
Wyatt Earp
18.01.2026, 15:53 Uhr
ehrliche Auseinandersetzungen
sind bei Falschbehauptungen, Vorverurteilungen, Falschinterpretationen von Gerichtsbeschlüssen leider darauf beschränkt, dass man diese Falschheit auch klar benennt.
Die Unterteilung in Rechts oder Links halte ich hierbei übrigens auch für falsch, denn sowohl der rechte- als auch der ganz linke Rand sind sehr empfänglich für russische Propaganda und verbreiten diese gerne weiter.
Es ist eben nicht so, dass deutsche Gerichte oder auch die Politik nichts gegen Straftaten, und das ist die Sprengung zweifelsfrei, unternehmen.
Und noch ein Hinweis für Herrn Tölle, in meinem Land entscheidet nicht eine Frau Baerbock oder Chrupalla und wie die sonst noch heißen über Konsequenzen oder Strafbarkeit von Handlungen, das machen Gerichte. Vor Ihrem Wunschland graut es mir, ganz ehrlich!
P.Burkhardt
18.01.2026, 19:42 Uhr
um Herrn Tölles Euphorie ein wenig einzubremsen:
nach der Lektüre des Beschlusses fasse ich kurz zusammen:

Der BGH hat über die Wirksamkeit des Haftbefehles und den Verbleib des Verdächtigen in Untersuchungshaft entschieden und Beides bejaht. Damit ist bereits die Überschrift des Artikels "Immunität für mutmaßlichen Attentäter ?" irreführend - da der BGH ja das genaue Gegenteil beschlossen hat.

Die Indizien sprechen zwar dafür, dass im Auftrag des ukrainischen Staates gehandelt wurde, der BGH sieht das als wahrscheinlich an. Ein Beweis dafür wurde bisher nicht ermittelt.

Herr Tölles Aussage (Anfang 3. Absatz des Artikels):

"Ein weiterer Beleg für die Steuerung durch den ukrainischen Staat ist der Verweis der Verteidigung..."

ist somit frei erfunden. Es gibt derzeit keinen Beleg !

Der BGH stellt ebenso fest, dass der Anschlag auf die Pipelines völkerrechtlich nicht legal wäre, wenn die Ukraine (sofern sie Auftraggeber wäre) als angegriffenes Land diese als Angriffsziel in ihrer Verteidigung definiert, da es sich um eine zivile Einrichtung gehandelt hat. Gleiches interessiert Russland hingegen nicht: Täglich brennen in der Ukraine Kraftwerke, Umspannwerke, Krankenhäuser, Schulen und Wohngebiete.

Krieg ist schmutzig !

Wie bereits weiter oben von anderer Seite angesprochen, hatte Russland die Gasversorgung vertragswidrig bereits vor dem Anschlag eingestellt.
thueri
18.01.2026, 19:47 Uhr
Kobold2: "Hm,"
Zitat: "Die eine Leitung war doch noch gar nicht in Betrieb und die andere Leitung wurde nach eine Wartung gar nicht mehr von russischer Seite in Betrieb genommen."
Dafür hat es an der Sprengstelle aber ganz schön gesprudelt, und zwar recht lange, wie ich mich noch erinnern kann.
P.Burkhardt
18.01.2026, 19:54 Uhr
thüri....
das wurde bereits lang und breit damals erklärt:

Nur weil kein Gas mehr durch die Leitung gepumt wird, ist sie nicht leer. Natürlich tritt das in der Leitung stehende Gas aus, wenn Wasser eindringt.... *Kopfschüttel*
Paulinchen
18.01.2026, 20:27 Uhr
Nach der Sprengung der Gasleitung...
...entwich aus dem defekten System Gas, welches für 43 000 Eigenheime für die Dauer von einem Jahr gereicht hätte.

Oder soviel Methan, wie die gesamte Welt im einem Jahr in die Luft abgibt.

Mit anderen Worten, was für ein Beitrag für die Umwelt....."....Die Regierung der Bundesrepublik hat kein Interesse daran, sich öffentlich zu dem Verursacher zu äußern...., " Robert Habeck im TV.
Es ist Geschichte und offenbar aber vielleicht auch ein heikles Thema, an dessen Aufklärung kein Interesse besteht....
Glaskugel
18.01.2026, 20:46 Uhr
So, so und wer hat das gemessen? Radio Moskau?
Gibt es da auch eine seriöse Quellenangabe für die angeblich ganz fürchterliche Abgabe von Methan in die Erdatmosphäre? Die Frage darf man ja mal stellen bei Leuten, die so etwas behaupten und sich vorher keinen Deut drum geschert haben, was sie sonst so in die Luft blasen.

Und wozu sollte sich Habeck vor drei Jahren über Täter äußern, wenn bis heute nicht genau ermittelt ist, wer das war? Was für eine abstruse Geschichte oder Weltverschwörung kommt denn hier als nächstes?
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