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Fr, 09:33 Uhr
02.02.2007

Sanktionen wurden verschärft

Nordhausen (nnz). Wer als Empfänger des Arbeitslosegeldes II zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ab-lehnt, der muss seit Beginn dieses Jahres mit schärferen Sanktionen rechnen. Dar-auf macht die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nord-hausen (ARGE) aufmerksam. Weitere Einzelheiten in Ihrer nnz.


„Leistungsempfänger, die wiederholt gegen ihre gesetzlich fixierten Pflichten ver-stoßen, müssen mit strengeren Kürzungen bis hin zum Wegfall der Leistungen rechnen“, erläutert ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller.

Hintergrund ist die Tatsache, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II verpflichtet sind, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wird gegen diese rechtlichen Forderungen verstoßen, dann werden die Leistungen für drei Monate gekürzt. Neu sind jedoch die verschärften Sanktionen für die wiederholte Pflichtverletzung. So wird das Arbeitslosengeld II schon bei der zweiten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit innerhalb eines Jahres um 60 Prozent gekürzt, Neu ist auch, dass der Anspruch auf das ALG II, einschließlich der Leis-tungen für Unterkunft und Heizung bei einer weiteren Pflichtverletzung ganz entfal-len kann.

Für Personen, die 25 Jahre und jünger sind, gelten noch schärfere Regeln. Schon bei der ersten Pflichtverletzung wird die Regelleistung gänzlich gestrichen, bei wei-teren Fällen auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung für drei Monate. Dann werden seitens der ARGE geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt.

Hans-Georg Müller: „Ich weise darauf hin, dass bei einer kompletten Streichung der Leistungen auch kein Versicherungsschutz für die Betroffenen besteht. Die ARGE überweist dann keine Beiträge an die Träger der Renten-, Kranken- und Pflegever-sicherung“.
Autor: nnz

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