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Do, 13:46 Uhr
24.01.2002

Mehr als acht Punkte in Flensburg?

Nordhausen (nnz). Die Motorisierung nimmt immer weiter zu. Im Landkreis Nordhausen sind derzeit fast 68.000 Fahrzeuge aller Art zugelassen. Ob Ihr Untersatz auch dabei ist, das sagt Ihnen die nnz.


Im Landkreis Nordhausen sind 67.609 Fahrzeuge, davon 51.550 PKW, 3.714 LKW, 2.971 Krafträder, 1.470 Zugmaschinen, 5.980 Anhänger und 1.924 sonstige Kfz zugelassen (Stand 31.12.2001). Damit erhöhte sich die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge im vergangenen Jahr geringfügig um rund 500 Stück.

Im Jahr 2001 wurden bei der Zulassungsbehörde Nordhausen 10.267 Fahrzeuge zugelassen. 5.290 Fahrzeuge wurden innerhalb des Landkreises und 4.795 in einen anderen Landkreis umgeschrieben, 16.280 Fahrzeuge stillgelegt. 3.156 Änderungen im Fahrzeugregister wurden bearbeitet, 7.277 Versicherungswechsel und 2.775 Mitteilungen und Anzeigen. 2.268 Überführungs- und Ausfuhrkennzeichen wurden zugeteilt. In 1.170 Fällen musste die Zwangsstilllegung von Fahrzeugen angeordnet werden, weil für diese keine Haftpflichtversicherung oder keine Kfz-Steuer bezahlt wurde oder weil die Fahrzeuge infolge Mängel nicht mehr verkehrssicher waren.

In der Fahrerlaubnisbehörde wurden 6.431 Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrererlaubnis oder auf Umtausch des Führerscheins in einen Euro-Führerschein gestellt. Im Landkreis Nordhausen haben bereits über 16.000 Fahrerlaubnisinhaber einen neuen Euro-Führerschein und können damit der gesetzlich vorgeschriebenen Löschung des örtlichen Fahrerlaubnisregisters gelassen entgegensehen, weil ihre Fahrerlaubnisdaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg gespeichert sind. 267 mal wurden Fahrerlaubnisinhaber verwarnt, weil sie im Verkehrszentralregister in Flensburg 8 oder mehr Punkte erreicht haben. Über 200 Aufbauseminare mussten angeordnet werden, weil Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine
Eintragung in das Verkehrszentralregister erhalten haben oder weil ihr Punktestand 14 Punkte überschritt.

Die Straßenverkehrsbehörde erteilte 648 Genehmigungen für Baustellen im Straßen- und Gehwegbereich. Diese Zahl bezieht sich auf die Städte und Gemeinden im Landkreis ohne die Stadt Nordhausen. Diese ist in diesem Punkt selbst zuständig und hat eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Autor: nnz

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