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Fr, 09:59 Uhr
02.01.2026
Der ADAC informiert

Das sollten Autofahrer im Winter beachten

Es ist Winter auf deutschen Straßen. Für Autofahrerinnen und Autofahrer heißt das vor allem: nur mit den richtigen Reifen losfahren...

Auto im Winter (Symbolbild) (Foto: Alex Sidlinskiy auf Pixabay) Auto im Winter (Symbolbild) (Foto: Alex Sidlinskiy auf Pixabay)
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen, bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Der ADAC erklärt, welche weiteren Regeln beachtet werden sollten, um sicher unterwegs zu sein und Bußgelder zu vermeiden.

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Fahren im verschneiten Auto
Vor jeder Fahrt müssen die Scheiben, Scheinwerfer und Spiegel eines Pkw von Schnee und Eis befreit werden. Das Freikratzen eines „Gucklochs“ genügt nicht und wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet.

Unkenntliches Kennzeichen
Auch das Kennzeichen muss stets lesbar sein. Bei Bedarf muss auch während der Fahrt eine Pause eingelegt und das Kennzeichen gesäubert werden. Kommen Autofahrer dem nicht nach, droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Wird das Kennzeichen absichtlich unkenntlich gemacht, kann das ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs nach sich ziehen.

Motor warmlaufen lassen
Wer den Motor vor Fahrtantritt laufen lässt, um Scheiben leichter freikratzen zu können oder den Innenraum vorzuheizen, schadet der Umwelt und erhöht den Verschleiß des Pkw. Außerdem riskieren Autofahrer ein Bußgeld von 80 Euro wegen Verursachens vermeidbarer Abgasbelästigungen.

Jacke während der Fahrt
Auch wenn es beim Losfahren kalt ist, sollte eine (Winter-)Jacke vor der Fahrt ausgezogen werden. Ein ADAC Test zeigt: Trägt ein Autofahrer eine Winterjacke und damit den Sicherheitsgurt nicht direkt am Körper, kann bereits ein Auffahrunfall bei 16 km/h schwere innere Verletzungen hervorrufen.

Überwintern mit Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nach Ablauf des Zulassungszeitraums nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen, hierzu gehört auch das Parken. Sie müssen daher jetzt im Winter auf reinem Privatgrund stehen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 40 Euro.
Autor: psg

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