Fr, 10:05 Uhr
19.12.2025
Claudia Heber (CDU) stellt Forderungen auf
Nachbesserungen beim Hebammenhilfevertrag
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat besorgt auf die Kündigungswelle Thüringer Hebammen reagiert und unterstützt ausdrücklich die deutliche Kritik am neuen Hebammenhilfevertrag, der seit dem 1. November 2025 bundesweit gilt. Wir stehen in engem und regelmäßigem Austausch mit dem Hebammenlandesverband Thüringen...
Nach Angaben des Verbandes erwägen infolge der neuen Regelungen bis zu zwei Drittel der freiberuflichen Hebammen im Land, ihre Tätigkeit aufzugeben. Diese Alarmsignale dürfen wir nicht ignorieren, erklärt die Sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Claudia Heber. Der GKV-Spitzenverband sowie die zuständigen Stellen auf Bundesebene seien aufgefordert, den Hebammenhilfevertrag zeitnah nachzubessern. Ziel müsse es sein, Bürokratie abzubauen, faire Rahmenbedingungen zu schaffen und die Hebammenversorgung dauerhaft flächendeckend zu sichern, sagt Heber.
Der neue Vertrag zwischen Hebammen und Krankenkassen ist durch einen Schiedsspruch zustande gekommen und bringt insbesondere für freiberufliche Hebammen spürbare Verschlechterungen mit sich. Die Abrechnungsregelungen gelten als deutlich bürokratischer, komplizierter und vor allem für Beleghebammen als nachteilig. Heber: Hebammen sichern den guten Start ins Leben. Ihre Arbeit reicht von der Geburtsvorbereitung über die medizinische Begleitung der Geburt bis hin zur psychosozialen Nachsorge. Diese unverzichtbare Leistung darf nicht durch überzogene Bürokratie und strukturell unfaire Vergütungsbedingungen geschwächt werden.
Kritisch sei insbesondere, dass der Hebammenhilfevertrag die berufliche Realität unzureichend berücksichtige. Zwar sei die Vergütung bei einer Eins-zu-eins-Betreuung positiv zu bewerten, allerdings kann diese aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht überall garantiert werden, so Heber. In Fällen einer Mehrfachbetreuung sinkt die Vergütung dann rapide, während Verantwortung und Belastung für die Hebammen steigen.
Besonders problematisch sei dies laut Heber für die Beleghebammen, die einen wesentlichen Teil der Geburtshilfe in Thüringen tragen. Rund jede vierte Geburt im Freistaat wird von ihnen begleitet. Einkommenseinbußen von mindestens 20 Prozent gefährden nach Einschätzung der CDU-Politikerin nicht nur einzelne Existenzen, sondern die gesamte geburtshilfliche Versorgung. Heber: Gerade in einem Flächenland wie Thüringen brauchen wir stabile, verlässliche und wohnortnahe Versorgungsstrukturen. Dazu gehört zwingend eine faire und auskömmliche Vergütung für diejenigen, die Familien in einer der sensibelsten Phasen ihres Lebens begleiten.
Autor: emwNach Angaben des Verbandes erwägen infolge der neuen Regelungen bis zu zwei Drittel der freiberuflichen Hebammen im Land, ihre Tätigkeit aufzugeben. Diese Alarmsignale dürfen wir nicht ignorieren, erklärt die Sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Claudia Heber. Der GKV-Spitzenverband sowie die zuständigen Stellen auf Bundesebene seien aufgefordert, den Hebammenhilfevertrag zeitnah nachzubessern. Ziel müsse es sein, Bürokratie abzubauen, faire Rahmenbedingungen zu schaffen und die Hebammenversorgung dauerhaft flächendeckend zu sichern, sagt Heber.
Der neue Vertrag zwischen Hebammen und Krankenkassen ist durch einen Schiedsspruch zustande gekommen und bringt insbesondere für freiberufliche Hebammen spürbare Verschlechterungen mit sich. Die Abrechnungsregelungen gelten als deutlich bürokratischer, komplizierter und vor allem für Beleghebammen als nachteilig. Heber: Hebammen sichern den guten Start ins Leben. Ihre Arbeit reicht von der Geburtsvorbereitung über die medizinische Begleitung der Geburt bis hin zur psychosozialen Nachsorge. Diese unverzichtbare Leistung darf nicht durch überzogene Bürokratie und strukturell unfaire Vergütungsbedingungen geschwächt werden.
Kritisch sei insbesondere, dass der Hebammenhilfevertrag die berufliche Realität unzureichend berücksichtige. Zwar sei die Vergütung bei einer Eins-zu-eins-Betreuung positiv zu bewerten, allerdings kann diese aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht überall garantiert werden, so Heber. In Fällen einer Mehrfachbetreuung sinkt die Vergütung dann rapide, während Verantwortung und Belastung für die Hebammen steigen.
Besonders problematisch sei dies laut Heber für die Beleghebammen, die einen wesentlichen Teil der Geburtshilfe in Thüringen tragen. Rund jede vierte Geburt im Freistaat wird von ihnen begleitet. Einkommenseinbußen von mindestens 20 Prozent gefährden nach Einschätzung der CDU-Politikerin nicht nur einzelne Existenzen, sondern die gesamte geburtshilfliche Versorgung. Heber: Gerade in einem Flächenland wie Thüringen brauchen wir stabile, verlässliche und wohnortnahe Versorgungsstrukturen. Dazu gehört zwingend eine faire und auskömmliche Vergütung für diejenigen, die Familien in einer der sensibelsten Phasen ihres Lebens begleiten.


