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Mo, 09:01 Uhr
15.12.2025
Aus dem Kreistag

Linke: Kosten der Unterkunft müssen zügig angepasst werden

Zu seiner vergangenen Sitzung beschloss der Kreistag auf Antrag der Fraktion Die Linke die Überprüfung der Angemessenheitsrichtwerte in der Richtlinie "Kosten der Unterkunft"...

"Die Richtwerte sind seit 2021 nicht mehr angepasst worden. Seitdem sind die Preise auf dem Wohnungsmarkt aber teils erheblich gestiegen. Das hat für viele Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, zu echten Problemen in der Wohnungssuche geführt. Es gibt eigentlich keine Wohnung im Landkreis mehr, die zu den Preisen angeboten wird, die die alte Richtlinie vorsieht", erklärt dazu Heike Umbach, Vorsitzende der Linken-Fraktion im Kreistag.

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"Auf unseren Antrag hin wurde eigentlich schon einmal beschlossen, dass eine Anpassung alle zwei Jahre erfolgen muss, um auf den Wohnungsmarkt auch reagieren zu können. Leider wurde das nur in 2021 umgesetzt. Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen, haben wir jetzt noch einmal einen Antrag nachgeschoben", so Umbach weiter. "Wir freuen uns über die breite Zustimmung im Kreistag und hoffen auf eine zügige Umsetzung im Sinne der Menschen unserers Landkreises. Wir werden uns als Fraktion auch zukünftig weiter klar für einen sozial gerechten Landkreis einsetzen, in dem alle Generationen gut und gern leben können", meint Umbach abschließend.
Die Linke, Kreisverband Nordhausen
Autor: red

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Kommentare
Tinki
15.12.2025, 17:33 Uhr
Diesmal bitte richtig und nachrechnen!
Bei der letzten Anpassung waren einige Mietwohnungen über Nacht plötzlich nicht mehr Bürgergeld sicher.

Die KdU Richtlinien werden grundsätzlich immer runter gerechnet, keine Ahnung welche Vergleichsmieten zur Berechnung genommen werden.
Damals bei SWG und WBG nachgefragt,ob es unter diesen Richtlinien eine Wohnung in Nordhausen gibt? Natürlich nicht, hab dann nur gesagt, sie haben doch mit dem Landrat gemeinsam diese KdU zusammengekürzt, daß jeder der von Sozialleistungen leben muss, die Differenz, die jetzt dadurch entstanden ist, aus dem schon begrenzten finanziellen Mittel selbst zahlen muss.

Wer schon eine Wohnung hatte, die bei den kalten Nebenkosten etwas erhöht war, hat an den Heizkosten gespart und war somit immer in der berechneten Warmmietengrenze und konform mit den KdU Richtlinien.

Dann wurde 2019 die Richtlinien geändert, 2021 Überprüfung , die damals schon zu geringen KdU wurden einfach nur übernommen.

Die Heizkosten werden jetzt nach Verbrauch übernommen.
Die kalten Nebenkosten bekamen einen Mindestrichtwert, der viel zu gering bemessen war, also konnte man durch Einsparung der Heizkosten nichts mehr ausgleichen und die Wohnungswarmmiete war plötzlich über den Richtlinien und man bekam vom Jobcenter eine Aufforderung zur Kostensenkung.
Für diese geringen berechneten kalten Nebenkosten gab es 2019, 2021 und 2025 keine Wohnung in Nordhausen.
SWG macht zur Zeit auch nur noch Luxussanierungen, die sich keiner, der von Armut betroffen ist, leisten kann und es sind nicht nur Bürgergeldempfänger.
Liebe Linke, bevor Sie ,wie 2019 ,die neuen KdU Richtlinien feiern, erstmal durchrechnen!!!!
Alexandra Se.
15.12.2025, 18:26 Uhr
Ich möchte das nicht
mehr finanzieren. Werden eigentlich die Steuerzahler gefragt, wofür sie arbeiten? Ich möchte linke Luftschlösser und Traumwelten nicht mehr finanzieren!
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