Sa, 07:00 Uhr
06.12.2025
Vorwurf mehrfacher Vergewaltigung
Angeklagter wird freigesprochen
Das Amtsgericht Nordhausen hat am 1. Dezember einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Nordhausen, dem die Staatsanwaltschaft mehrfache Vergewaltigung zum Nachteil einer ebenfalls aus dem Landkreis stammenden 39-jährigen Frau vorgeworfen hatte, vollumfänglich freigesprochen. Zuvor befand sich der Angeklagte rund sechs Monate in Untersuchungshaft. Einzelheiten in Ihrer nnz...
Justizia (Foto: Björn Bielesch auf Pixabay)
Der Mann wurde von Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Marko Siebold aus der Nordhäuser Kanzlei Siebold & Treydte vertreten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe von Beginn an und erklärte, dass die Begegnungen im Rahmen eines sogenannten Rape Play stattgefunden hätten – einem einvernehmlichen Sexspiel, bei dem eine Vergewaltigung nach vorheriger gemeinsamer Absprache lediglich gespielt wird.
Auf Antrag der Pflichtverteidigung wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aussage der Belastungszeugin eingeholt. Die Feststellungen des Sachverständigen konnten die Vorwürfe nicht stützen. Auch im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ergaben sich für das Gericht keine tragfähigen Hinweise auf nicht einvernehmliche Handlungen.
Nach der umfassenden Beweiswürdigung hielten auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage den Tatvorwurf nicht weiter aufrecht und plädierten auf Freispruch. Das Urteil wurde deshalb noch im Sitzungssaal rechtskräftig.
Der Freispruch stellt klar, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen nicht haltbar waren. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft und erheblichen persönlichen Belastungen ist diese Entscheidung ein wichtiger erster Schritt auf dem langen Weg einer öffentlichen Rehabilitierung meines Mandanten, erklärte Rechtsanwalt Siebold nach der Urteilsverkündung.
Die Kanzlei Siebold & Treydte bereitet nun eine Zivilklage gegen das vermeintliche Opfer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor.
Autor: psg
Justizia (Foto: Björn Bielesch auf Pixabay)
Der Mann wurde von Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Marko Siebold aus der Nordhäuser Kanzlei Siebold & Treydte vertreten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe von Beginn an und erklärte, dass die Begegnungen im Rahmen eines sogenannten Rape Play stattgefunden hätten – einem einvernehmlichen Sexspiel, bei dem eine Vergewaltigung nach vorheriger gemeinsamer Absprache lediglich gespielt wird.
Auf Antrag der Pflichtverteidigung wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aussage der Belastungszeugin eingeholt. Die Feststellungen des Sachverständigen konnten die Vorwürfe nicht stützen. Auch im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ergaben sich für das Gericht keine tragfähigen Hinweise auf nicht einvernehmliche Handlungen.
Nach der umfassenden Beweiswürdigung hielten auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage den Tatvorwurf nicht weiter aufrecht und plädierten auf Freispruch. Das Urteil wurde deshalb noch im Sitzungssaal rechtskräftig.
Der Freispruch stellt klar, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen nicht haltbar waren. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft und erheblichen persönlichen Belastungen ist diese Entscheidung ein wichtiger erster Schritt auf dem langen Weg einer öffentlichen Rehabilitierung meines Mandanten, erklärte Rechtsanwalt Siebold nach der Urteilsverkündung.
Die Kanzlei Siebold & Treydte bereitet nun eine Zivilklage gegen das vermeintliche Opfer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor.

