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Sa, 07:00 Uhr
06.12.2025
Vorwurf mehrfacher Vergewaltigung

Angeklagter wird freigesprochen

Das Amtsgericht Nordhausen hat am 1. Dezember einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Nordhausen, dem die Staatsanwaltschaft mehrfache Vergewaltigung zum Nachteil einer ebenfalls aus dem Landkreis stammenden 39-jährigen Frau vorgeworfen hatte, vollumfänglich freigesprochen. Zuvor befand sich der Angeklagte rund sechs Monate in Untersuchungshaft. Einzelheiten in Ihrer nnz...

Justizia (Foto: Björn Bielesch auf Pixabay) Justizia (Foto: Björn Bielesch auf Pixabay)
Der Mann wurde von Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Marko Siebold aus der Nordhäuser Kanzlei Siebold & Treydte vertreten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe von Beginn an und erklärte, dass die Begegnungen im Rahmen eines sogenannten „Rape Play“ stattgefunden hätten – einem einvernehmlichen Sexspiel, bei dem eine Vergewaltigung nach vorheriger gemeinsamer Absprache lediglich gespielt wird.

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Auf Antrag der Pflichtverteidigung wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aussage der Belastungszeugin eingeholt. Die Feststellungen des Sachverständigen konnten die Vorwürfe nicht stützen. Auch im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ergaben sich für das Gericht keine tragfähigen Hinweise auf nicht einvernehmliche Handlungen.

Nach der umfassenden Beweiswürdigung hielten auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage den Tatvorwurf nicht weiter aufrecht und plädierten auf Freispruch. Das Urteil wurde deshalb noch im Sitzungssaal rechtskräftig.

„Der Freispruch stellt klar, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen nicht haltbar waren. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft und erheblichen persönlichen Belastungen ist diese Entscheidung ein wichtiger erster Schritt auf dem langen Weg einer öffentlichen Rehabilitierung meines Mandanten“, erklärte Rechtsanwalt Siebold nach der Urteilsverkündung.

Die Kanzlei Siebold & Treydte bereitet nun eine Zivilklage gegen das vermeintliche Opfer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor.
Autor: psg

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Kommentare
Wutz
06.12.2025, 08:37 Uhr
Ein interessanter Fall
Es wird interessant zu erfahren, welche Gründe das angebliche Opfer vorzutragen hat. Erst, oder angeblich eine einvernehmliche Handlung und anschließend eine Vergewaltigung. Irgendwas stimmt da nicht.
Lautaro
06.12.2025, 11:24 Uhr
Wir sollten vor den Mistgabeln und Fackeln immer erst mal darüber nachdenken, ob er oder sie.....
Unschuldig ist !
Ich empfehle .....Unschuldig hinter Gittern - Weggesperrt und abgehakt (kein rechtes Medium, sondern ZDF)
Unschuldige Menschen wurden über Jahre weggesperrt, ihrer Lebenszeit beraubt und die verantwortlichen Richter blieben unbehelligt.
In "dubio pro reo" scheint für politisch motivierte Richter nur noch eine antike Empfehlung zu sein.
Ecki58
06.12.2025, 13:34 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Unklare Aussage
Marino50
06.12.2025, 17:03 Uhr
Freispruch
Es geht gar nicht, so eine schlimme Tat einfach mal vorzutäuschen.
Tatsächliche Opfer von Vergewaltigungen sind die Benachteiligten, da sie dadurch unglaubwürdig wirken können.
Mit so etwas spielt man nicht. Punkt!
cappo
13.12.2025, 00:56 Uhr
Hier im Landkreis keine Seltenheit...
... falsche Anschuldigungen gegen unbescholtene Bürger zu erheben und diese vorzuverurteilen.
Klasse Arbeit bisher von Rechtsanwalt Siebold, aber nun fängt der schwierige Teil an, den Schadenersatz herein zu holen und zwar auf Heller und Pfennig.

So wird es anderen hier Landkreis auch noch ergehen, die geglaubt haben Existenzen vernichten zu können und ungeschoren davon zu kommen.
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