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Mo, 18:41 Uhr
10.11.2025
Im Fall des Zulassungsentzugs einer Ärztin im Kreis:

Die Fronten sind verhärtet

Nachdem ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens (KVT) im Internet geleakt wurde, beschäftigen die Anschuldigungen gegen eine Thüringer Psychiaterin Polizei, Medien und medizinische Verbände. Und natürlich die Gerüchteküche im Internet. Wir fragten bei der betroffenen Medizinerin und der KVT nach …

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„Der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen hat mir in der Sitzung am 14.Oktober aufgrund von Fehlern in der Abrechnung die kassenärztliche Zulassung entzogen“, erfuhr die nnz von der Doktorin. Sie selbst beurteilt diese Entscheidung als „sehr hartes Urteil“ und fügt an: „Vor dem Entzug hätte geprüft werden können, ob weniger einschränkende Mittel in Betracht kommen, da mit dem vollständigen Entzug in meine Grundrechte eingegriffen wurde.“

Vom Pressesprecher der KVT erfuhren wir, dass es sich beim Zulassungsausschuss um ein paritätisch besetztes gemeinschaftliches Gremium der Ärzteschaft und der Krankenkassen handelt, das aus sechs Mitgliedern besteht. „Es ist kein Gremium der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen“, betonte Matthias Streit. Die Beschlussfindungen des Ausschusses fänden in nicht-öffentlichen Sitzungen statt, weshalb Details des Beschlusses nicht kommentiert würden. „Der Zulassungsausschuss habe „sich der Sache indes angenommen, nachdem die KVT den Ausschuss über wiederholte grobe vertragsärztliche Pflichtverletzungen von Frau Dr. S. informiert hat.“

Die Beschuldigte geht nun in Widerspruch, denn es habe auch eine befangene ärztliche Kollegin an der Sitzung am 14. Oktober teilgenommen. „Ihre Ausführung, die „gesamte Gemeinschaft der Ärzte“ hat sich für einen vollständigen Entzug der kassenärztlichen Zulassung ausgesprochen, wurde der endgültigen Entscheidung des Zulassungsentzugs mit zugrunde gelegt.“, hält die bestrafte Medizinerin für falsch.

Diese Fr. Dr. med. M. beteiligte sich schon im Juni in einem Facebook-Gruppenchat und habe nach Auskunft der beschuldigten Psychaterin Unwahrheiten und ehrverletzende Äußerungen gegenüber ihrer Praxis und einem dort mitarbeitenden Kollegen geäußert. „Anwaltlich bin ich umgehend gegen die Entscheidung des Entzug der kassenärztlichen Zulassung vorgegangen. Ein Widerspruch beim Sozialgericht ist bereits eingelegt“, sagte die Ärztin der nnz.
 
Die Patienten reagierten auf die Praxisschließung unterschiedlich. „Viele Patienten sind besorgt und verzweifelt, andere frustriert und verärgert. Eine kleine Gruppe der Patienten nimmt die Möglichkeit privater Leistungen wahr. Perspektivisch hoffen die Patienten auf die Wiederaufnahme kassenärztlicher Leistungsmöglichkeiten“, ließ sie uns auf Nachfrage wissen.
 
Für ein professionelles Team wie ihres seien „derartige absurde Vorwürfe mehr als beschämend und demütigend. Es ist sehr erschreckend, wie die Verbreitung von Lügen über Social Media eine derartige Macht entwickeln können, entsprechend eines „Shitstorm“. Ich bin anwaltlich vertreten und bereits dagegen vorgegangen.“ Ausgangspunkt der gesamten Entwicklung sei ein psychologisches Gespräch zwischen ihrem Kollegen Dr. B. und einer Frau H. gewesen, in dessen Folge eine anonyme Beschwerde bei der Landesärztekammer Thüringen durch die zuständige Kinderärztin erfolgte. Ein telefonisches kollegiales Gespräch zur Aufklärung des Sachverhaltes lehnte die Kinderärztin aber „vehement ab“.

In der Folge sei eine regelrechte „Hexenjagd“ ausgebrochen, in der dazu aufgerufen wurde, die Kinderpsychatrie-Praxis zu meiden, weil es „ganz schlimm“ dort sei und man seine Kinder schützen müsse. Es sei auch die Unwahrheit verbreitet worden, Dr. B. sei kein Psychologe. Außerdem würde er einer weiteren Person viel Geld schulden, was jedoch vor Gericht schon als unbegründet zurückgewiesen worden sei. Diese Person habe die ganzen Anschuldigungen nun ins Rollen gebracht und verleumde die Praxis und ihre Angestellten. Außerdem kenne diese Frau die oben angesprochene Ärztin, die am 14. Oktober im Zulassungsausschuss saß.

Die angegriffene Psychiaterin sieht eine Intrige gegen sich laufen, die auf der Tatsache fußt, dass der bei ihr angestellte Dr. B. angeblich keine Zulassung besäße.

Dieser Auffassung scheint auch der Zulassungsausschuss zu sein, der sich der Sache annahm, nachdem die KVT den Ausschuss über wiederholte grobe vertragsärztliche Pflichtverletzungen von Frau Dr. S. informiert hat. „Diese bestehen darin, dass sie eine Person zur vertragsärztlichen Tätigkeit angestellt und ihr höchstpersönlich zu erbringende Leistungen übertragen hat, für welche keine Berufserlaubnis und keine Zulassung vorliegt.“, schreibt Pressesprecher Streit im Namen der KVT in seiner Antwort auf unsere Fragen.

Und weiter heißt es hier: „Da Frau Dr. S. gegen den Beschluss des Zulassungsausschuss Widerspruch eingelegt hat und es sich damit um ein laufendes Verfahren handelt, können sich weder der Zulassungsausschuss noch wir als Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zum gegenwärtigen Zeitpunkt näher äußern.“

Bleibt also die Frage zu klären, ob der Herr Dr. B. über eine Qualifikation bzw. Zulassung verfügt oder nicht. Vermutlich muss darüber ein Gericht entscheiden. Eine Anklageerhebung gegen die Kinderpsychaterin ist bei der Staatsanwaltschaft bis heute nicht erstellt worden, die Kriminalpolizei ermittelt noch. Die Anwälte der KVT und der Frau Dr. S. dürften sich inzwischen auf ein zivilgerichtliches Verfahren eingestellt haben.
Olaf Schulze
Autor: osch

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