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So, 08:30 Uhr
31.12.2006

Neu ab 2007

Nordhausen (nnz). Das Jahr 2007 beschert uns eine Menge Neues: Die Mehrwertsteuer wird angehoben, die Pendlerpauschale gekürzt, der Sparerfreibetrag halbiert. Andererseits gibt es Steuergeschenke für das Nachrüsten von Dieselrußfiltern und aus dem Erziehungsgeld wird das Elterngeld.

nnz offeriert die Veränderung bzw. Neuerungen im Überblick

Bemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze liegt künftig bei 3.975 Euro im Monat oder 47.400 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt unverändert.

Rentenbeiträge
Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung steigt im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann jeweils 0,2 Prozentpunkte weniger ein.

Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt im kommenden Jahr um 2,3 Punkte auf 4,2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden also um jeweils 1,15 Prozentpunkte entlastet.


Sparerfreibetrag
Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag von 1.370 Euro auf 750 Euro herabgesetzt. Sparer dürfen also in Zukunft zusammen mit der Werbungskostenpauschale nur noch rund 800 Euro im Jahr steuerfrei von ihren Zinsen behalten. Was darüber liegt, wird vom Finanzamt mit 30 Prozent versteuert (Kapitalertragssteuer). Ehepaare dürfen zusammen pro Jahr 1.600 Euro steuerfrei behalten. Unter die Regelung fallen unter anderem Sparbücher, Bundesschatzbriefe, Immobilien- und Rentenfonds.


Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer steigt zum Jahresbeginn um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent. Dabei handelt es sich um die wertmäßig größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz liegt unverändert bei sieben Prozent. Er gilt beispielsweise für Lebensmittel oder Bücher. Verbraucher sollten beachten, dass viele Einzelhändler die Mehrwertsteuer in ihren Preisen bereits vorweggenommen haben und die Preise schon 2006 entsprechend erhöht haben.


Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer steigt ebenfalls von 16 auf 19 Prozent. Betroffen sind davon unter anderem die Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht und Kfz-Police sowie die Autoversicherung. Ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen. Bei Feuerversicherungen steigt der Steuersatz von elf auf 14 Prozent. Auswirkungen hat das auf die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.


Reichensteuer
Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Steuern für Spitzenverdiener deutlich gesenkt – die Große Koalition führt die Reichensteuer ein. Der Spitzensteuersatz steigt demnach für alle, die mehr als 250.000 Euro pro Jahr verdienen, von 42 auf 45 Prozent. Bei Ehepaaren gilt eine halbe Million als Untergrenze. Wessen Einkommen die Grenze überschreitet, zahlt für jeden Euro, der darüber liegt, 45 Prozent Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.


Arbeitswege und Pendlerpauschale
Viele Berufspendler können ab 2007 weniger Fahrkosten steuerlich geltend machen. Zwar bleibt die Kilometerpauschale bei 30 Cent pro Kilometer bestehen. Jedoch dürfen Beschäftigte künftig die Kosten für den Arbeitsweg nur dann steuerlich geltend machen, wenn die zurückgelegte Strecke zum Arbeitsplatz und zurück 21 Kilometer und länger ist. Wessen Arbeitstelle also nur zehn Kilometer von der Wohnung entfernt ist, für den ist künftig bei der Steuererklärung nichts vom Finanzamt zu holen.

Unterm Strich werden die wenigsten überhaupt noch von der Entfernungspauschale profitieren: Bis zum 34. Kilometer ist es günstiger, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro zu beanspruchen. Ein Rechenbeispiel: Beträgt der Arbeitsweg 34 Kilometer können bei 230 Arbeitstagen und 30 Cent je Kilometer 966 Euro angerechnet werden.

Die neuen Regeln gelten auch für Pendler mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bus- und Bahnfahrer bekommen ab kommenden Jahr nur noch die Entfernungspauschale von 4.500 Euro. Wer mehr ausgibt, hat Pech gehabt.

Wer vom Chef einen Zuschuss zu den Fahrkosten bekommt, zahlt künftig ebenfalls höhere Steuern: Beträgt die Entfernung zur Arbeit weniger als 21 Kilometer, müssen Betroffene volle Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ab dem 21. Kilometer bleibt der Zuschuss für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt hingegen pauschal 15 Prozent Steuern.

Benzingutscheine sind bis zum Wert von 44 Euro pro Monat weiterhin steuer- und abgabenfrei. Wer einen selbstverschuldeten Unfall auf dem Weg zur Arbeit hat, kann das Finanzamt außerdem nicht mehr an den Kosten für Reparaturen beteiligen.


Arbeitszimmer
Wer nur zeitweise ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, hat ab kommenden Jahr das Nachsehen: Die Finanzbehörden erkennen ein Arbeitszimmer nur dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann werden wie bisher sämtliche Kosten angerechnet. In allen anderen Fällen müssen die Betreffenden selbst für die Kosten aufkommen.

Vor allem Lehrer, Richter oder Personen in Teilzeitarbeit dürften von der neuen Regelung betroffen sein. Arbeitmittel wie Computer, Drucker oder Büromöbel sind weiter steuerlich absetzbar. Kostet ein Gegenstand weniger als 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer, kann er im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Ansonsten müssen die Kosten wie bisher über die Jahre verteilt werden.


Elterngeld
Ab 01. Januar ersetzt das Elterngeld das so genannte Erziehungsgeld. Elterngeld bekommen jene Mütter und Väter, die nach der Geburt des Kindes ihren Beruf unterbrechen oder in eine Teilzeitbeschäftigung von weniger als 30 Stunden in der Woche übergehen. Sie bekommen dann 67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate, bei Teilzeit natürlich 67 Prozent des entgangenen Einkommens. Maximal zahlt der Staat 1.800 Euro im Monat. Erwerbslose können auf einen monatlichen Mindestbetrag von 300 Euro zählen. Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro können mehr als 67 Prozent des Gehalts bekommen, bei einem Nettoverdienst von 340 Euro sind es sogar 100 Prozent.

Das Erziehungsgeld wird nicht aufs Arbeitslosengeld angerechnet. Zudem ist das Erziehungsgeld steuerfrei. Die Steuerlast erhöht sich dennoch leicht, da das Erziehungsgeld die Einkommensbasis erhöht, aufgrund dessen das Finanzamt den individuellen Steuersatz wählt.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt prinzipiell ein Jahr. Weitere zwei Monate können hinzukommen, wenn auch der zweite Elternteil eine berufliche Auszeit nimmt. Aber auch wenn beispielsweise der Vater seine Arbeit nicht unterbricht und die Mutter dafür ganztags die Kinderbetreuung übernimmt, haben die Eltern Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro für weitere zwei Monate. Nur wenn in diesem Fall die Mutter in Teilzeit übergeht oder wieder voll berufstätig wird, gehen die Bonusmonate verloren.


Kindergeld
Kindergeld für ein über 18-jähriges Kind wird ab Januar 2007 grundsätzlich nur bis zum Ende des 25- Lebensjahres gezahlt. Die Regelung gilt für nach dem 31.12.1982 geborene Kinder. Für 1982 geborene Kinder gibt es eine Übergangsregelung, die aber auch eine Schlechterstellung bedeutet. Kinder, die zwischen dem 02.01.1982 und dem 01.01.1983 geboren worden sind, bekommen maximal bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld, davor Geborene wie bisher bis 27 und danach Geborene laut neuer Regelung bis zum 25. Lebensjahr.
Renten- und Krankenversicherungsbeitrag steigt, Beitrag für Arbeitslosenversicherungen sinkt
Der Rentenbeitrag steigt ab Januar zwar von 19,5 auf 19,9 Prozent, der Krankenkassen-Beitrag um etwa 0,5 Prozentpunkte. Einige Kassen haben sogar schon höhere Beitragssteigerungen im Visier. In der Arbeitslosenversicherung sinkt der Beitrag aber von 6,5 auf 4,2 Prozent.


Sanktionen für Arbeitslose
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen seit 1. August mit schärferen Sanktionen rechnen, falls sie von der Arbeitsagentur vermittelte Jobangebote ablehnen. Bei der ersten Ablehnung kann das Arbeitslosengeld um 30 Prozent gekürzt werden. Wer innerhalb eines Jahres ein zweites Mal eine angebotene Stelle ausschlägt, muss mit einer Kürzung von bis zu 60 Prozent rechnen. Die genannten Regelungen gab es zwar auch schon vorher, sie kamen jedoch fast nie zur Anwendung, weil der zu betrachtende Zeitraum auf drei Monate begrenzt war und die Arbeitsagentur in dieser Zeit kaum mehr als eine Stelle anbieten konnte. Neu ist auch, dass nun die Erstattung von Heiz- und Mietkosten verweigert werden kann. Wenn die Betroffenen im laufenden Jahr dann noch ein drittes Angebot ablehnen, kann die Arbeitsagentur die Leistung ganz streichen.
Ähnlich könnte es jenen ergehen, die zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen. Ihnen soll bei Antragstellung ein so genanntes Sofortangebot unterbreitet werden. Wenn sie es ausschlagen, gehen Erstantragsteller unter Umständen leer aus. Das Ausmaß der Kürzung richtet sich in allen Fällen nach dem Ermessen der Arbeitsagentur. Für Personen unter 25 Jahren entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II schon nach der zweiten Pflichtverletzung.

Gesetzliche Rentenversicherung für ALG II-Empfänger
Die öffentliche Hand zahlt für Empfänger von Arbeitslosengeld II ab 1. Januar 2007 weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Beitrag sinkt von 78 Euro auf 40 Euro. Empfänger von ALG II die zum Arbeitslosengeld dazu verdienen, müssen für diese Einnahmen künftig keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen, unabhängig davon, ob sie ihr Geld in einem Beschäftigtenverhältnis oder selbstständig verdienen.

Weiterhin Vermittlungsgutscheine für ALG I-Empfänger
Eigentlich hatte der Gesetzgeber die Abschaffung der Vermittlungsgutscheine geplant. Arbeitssuchende haben dennoch Anspruch auf einen solchen Gutschein, der privaten Arbeitsvermittlern eine Prämie verspricht, falls sie den Arbeitssuchenden erfolgreich vermitteln. Bedingung ist, dass die Betroffenen an einer so genannten Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme (ABM/SAM) teilnehmen.


Bahnfahren
Wer im kommenden Jahr mit dem Zug fährt, muss mehr fürs Ticket zahlen. Fahrten im Regionalverkehr außerhalb von Tarifverbünden verteuern sich um 3,9 Prozent. Tickets für ICE, Intercity und Eurocity kosten durchschnittlich 5,6 Prozent mehr. Die Anhebung der Mehrwertsteuer ist darin bereits enthalten.


Tanken
Ab kommendem Jahr müssen Diesel und Benzin Biokraftstoffe beigemischt werden. Da gleichzeitig die Steuerbegünstigungen für Ökosprit entfällt, verteuert sich das Tanken um etwa fünf Cent je Liter. Hinzu kommt die Belastung durch die höhere Mehrwertsteuer, die mit weiteren drei Cent zu Buche schlägt.

Steuergeschenk für saubere Diesel
Wer seinem Diesel einen Rußpartikelfilter spendiert, bekommt vom Fiskus 330 Euro Belohnung. Die Regelung tritt zum 1. April 2007 in Kraft, greift jedoch rückwirkend zum 1.1.2006. Im Gegenzug werden all jene bestraft, deren Autos nicht den Euro-5-Partikelgrenzwert einhalten. Sie müssen von April 2007 an pro 100 Kubikmeter Hubraum 1,20 Euro mehr Steuer bezahlen.

Strengere Zulassungsbeschränkungen für schwere PKW und Motorräder
Neue PKW, die mehr als 2,5 Tonnen auf die Waage bringen, bekommen von Januar an nur dann noch eine Zulassung, wenn sie die Euro-4-Abgasnorm erfüllen. Das gleiche gilt für leichte LKW. Neue Motorräder benötigen für eine Zulassung mindestens Euro 3.

Null-Promille für Fahranfänger
Für Fahranfänger heißt es ab Sommer 2007: Finger weg von Alkohol! Unabhängig vom Alter, gilt für sie zwei Jahre lang die Null-Promille-Grenze.


Höhere Steuer für Wohnmobile
Bislang werden Wohnmobile allein nach Gewicht besteuert. Das ändert sich nun. Ab Januar wird auch die bei allen anderen Kraftfahrzeugen übliche schadstoffbezogene Komponente eingeführt.

Schluss mit dem "Führerscheintourismus"
Wer den berüchtigten "Idiotentest", die MPU, umgehen will, indem er sich einen EU-Führerschein zulegt, hat schlechte Karten. Ab dem Frühjahr können die Behörden den in Tschechien, Polen oder wo auch immer erworbenen "Lappen" konfiszieren.


EU-Knöllchen
Ab März 2007 können Deutsche, die im Ausland zu Verkehrssündern wurden, in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Das so genannte EU-Knöllchen-Abkommen sieht vor, dass Bußgelder in Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und im Heimatland von den eigenen Behörden vollstreckt werden können. Zu bedenken ist, dass Bußgelder im Ausland oft erheblich höher ausfallen als bei uns.


Verkehrsopferschutz
Verkehrsopfer bekommen ab Juni 2007 mehr Rechte. So können Opfer von Fahrerflucht künftig die Schäden am eigenen Fahrzeug geltend machen. Auch kann man als Beifahrer eines alkoholisierten Fahrers nach einem Unfall unter Umständen entschädigt werden. Neu ist ebenfalls, dass die gegnerische Versicherung bei unverschuldeten Unfällen im EU-Ausland jetzt auch in Deutschland verklagt werden kann. Die umständliche Prozedur, dass Opfer im Land des Unfalls klagen müssen, entfällt damit.


Elektronische Unternehmensregister kommen
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Der Gang zum Amtsgericht entfällt damit. Im elektronischen Handelsregister müssen alle wesentlichen Unternehmensdaten hinterlegt werden, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist. Neben Kapitalgesellschaften werden auch Genossenschaften und Partnerschaftsunternehmen im Online-Register abrufbar sein.
Autor: nnz

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