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Di, 16:06 Uhr
23.09.2025
Polizeibericht

PKW und Radfahrerin verunfallen

In der Bochumer Straße in Nordhausen kollidierte am Dienstagmorgen ein Autofahrer mit einer Radfahrerin, die auf Höhe eines Kreisverkehrs die Fahrbahn kreuzte. Die Frau zog sich nach einem unfallbedingten Sturz Verletzungen zu...

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An dem Pkw, wie an dem Fahrrad, entstanden Sachschäden. Beamte des Inspektionsdienstes Nordhausen leiteten Ermittlungen zum Unfallgeschehen ein.
Autor: red

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Kommentare
der_böhse_onkel
24.09.2025, 07:05 Uhr
... bestimmt einfach über den Zebrastreifen gefahren,
das gehört sich ja auch nicht!
Das kann man fast täglich irgendwo beobachten!
Habe leider aus Unwissenheit den Fehler früher auch gemacht....!
Di72
24.09.2025, 08:20 Uhr
Zebrastreifen...
Ja, man darf laut StVO mit dem Fahrrad über den Fußgängerüberweg fahren, man verliert dabei aber deinen Vorrang vor dem Autoverkehr. Um Vorrang zu haben, muss man absteigen und das Fahrrad schieben, da man dann rechtlich als Fußgänger gilt. Fährt man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen, muss man warten, bis alle Fahrzeuge vorbeigefahren sind, und darf den Verkehr nicht behindern, da man sonst ein Bußgeld riskiert.
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