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Di, 08:33 Uhr
02.09.2025
nnz-Forum zur Parksituation in Nordhausen

Vernünftige Parkregelung oder Abzocke

Vernünftige Parkregelung oder Abzocke, diese Frage stellt sich unser Leser Oliver Ziegler in Anbetracht des Schilderwalds in der Nordhäuser Wolfstraße. Hier sein Bericht...

Neue Parkplatzbeschilderung in der Wolfstarße (Foto: O.Ziegler) Neue Parkplatzbeschilderung in der Wolfstarße (Foto: O.Ziegler)

Unlängst wurde eine weitere Parkmöglichkeit durch die Stadt erschaffen. Analog zu der schon bestehenden Parkfläche. Auch die Beschilderung ist gleich... dachte ich! Der Unterschied lauert im Detail. Die alte Fläche ist erlaubt das Parken von 8 bis 18 mit Parkuhr. Danach entsprechend ohne Uhr.

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Das Halteverbotsschild, und hier kommt das Detail, zeigt entgegen der Fahrtrichtung, also Richtung Theater. Es gilt somit nicht für die Parkfläche. Nun gehen wir 50 Meter weiter und da die neue großzügige (man möge mir den Zynismus entschuldigen) Parkmöglichkeit. Der aufmerksame Betrachter wird sofort sehen was hier den Unterschied ausmacht, das Parkverbotsschild! Der Pfeil zeigt diesmal in Fahrtrichtung und gilt somit auch für die ausgewiesene Parkfläche. Außer in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, denn davor oder danach ist Parkverbot. Wer von Ihnen hätte das erkannt? Ich jedenfalls nicht.

Ich bin jetzt Ende 50 und lerne noch immer dazu, wer es sofort erkannt hat: Respekt. Alles im allen kostet der Spaß schlapp 55 Euro. Zwei Fragen drängen sich mir auf. Warum parken nur werktags von 8 bis 18? Sollen die Anwohner, welche vielleicht nach einem langen Arbeitstag nach Hause kommen noch ein kleines Fitnessprogramm absolvieren, damit sie schön gesund bleiben und weiter reichlich Steuern für die Stadt usw. zu erwirtschaften um weiteren Unsinn zu finanzieren.

Parkplatzchaos in der Nordhäuser Wolfstraße Teil 2 (Foto: O.Ziegler) Parkplatzchaos in der Nordhäuser Wolfstraße Teil 2 (Foto: O.Ziegler)

Oder eine neue Art der Gelddruckmaschine, wie der Blitzer? Obwohl dieser verbessert wenigstens die Sicherheit. Aber was hat die Parkregelung für einen Sinn? In jedem Falle bürgerunfreundlich, vor allen Dingen für die Anwohner. Ich bin ganz weit weg davon zu sagen, dass dies vielleicht auch eine Art von Schikane sein könnte (Achtung, wieder Zynismus!). Das waren nun doch drei Fragen und ich hoffe Antworten zu finden oder noch besser zu bekommen.
O. Ziegler
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
diskobolos
02.09.2025, 09:27 Uhr
Es ist kompliziert
Die erste Beschilderung ist m. E. schlüssig. Die Zeitangaben gelten für das Parkschild, außerhalb der Zeit gilt Parkverbot. Dass sich das nicht jedem so erschließt, ist verständlich.

Die zweite Beschilderung versteh ich aber auch nicht. Müsste nicht das oberste Schild ein Ende des Parkverbotes (statt des Halteverbotes) anzeigen?

Dass die Beschilderung bürgerunfreundlich ist, kann man so absolut nicht sagen. Das sieht nämlich für denjenigen, der dort etwas zu erledigen hat, anders aus als für einen dauerparkenden Anwohner.

Ich würde den dafür Zuständigen aber auch nicht unterstellen, sie wollten nur die Bürger "abzocken". Das könnte man sonst bei fast allen Verkehrsregeln annehmen . . .
Flitzpiepe
02.09.2025, 10:03 Uhr
Das war bestimmt keine Absicht
Es wäre nicht der erste Fall von Verdrehung von Verkehrsschildern in Nordhausen. Vor ein paar Wochen erst in der Sangerhäuser Str. genau das Gleiche. Auch um 180° gedreht, so dass sich die Regelung umkehrt.
Das war sicher irgend ein Witzbold und nicht der Mitarbeiter, der das aufgestellt hat.
Wie Bitte
02.09.2025, 10:46 Uhr
Das untere Foto empfinde ich als klar:
VOR dem Schild ist Parkverbot, HINTER dem Schild darf man montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr für zwei Stunden parken.

Die Anordnung auf dem oberen Foto finde ich etwas seltsam, würde aber im Zusammenhang mit dem unteren Foto interpretieren, dass es dort andersherum gemeint ist: die Parkverbotsszone fängt NACH dem Schild an (dort, wo jetzt aber offensichtlich Autos stehen), die Hinweisschilder mit Parkdauer und Uhrzeiten müssten dann für den Raum VOR dem Parkverbotsschild gelten.

Kleiner Hinweis noch zum Artikel selbst: es steht ja wieder die weitverbreitete Aussage von Verkehrsteilnehmern zu lesen, jene von der "Gelddruckmaschine" Blitzer, dieser Abzocke.
Es gibt da aber einen ganz simplen life-hack, oder knoff-hoff/gewusst wie, wie man früher sagte. Müsst ihr mal gucken: da stehen am Straßenrand immer mal so Schilder. Rund, weiße Grundierung, roter Rand, mit schwarzen, manchmal zwei-, manchmal dreistelligen Zahlen. Einfach nicht schneller fahren, als da drauf steht. Bums, keine "Abzocke".
Windhauch
02.09.2025, 15:00 Uhr
Meine Sicht...
Ich war nicht vor Ort und bewerte den Sachverhalt nur anhand der Bilddokumente des Artikel-Autors.

1. Mit dem vorstehenden Verkehrszeichen (Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Rechtsaufstellung) (siehe 1. Bild) wird angezeigt, dass ab diesem Zeichen auf der Fahrbahn grundsätzlich nicht geparkt werden darf.

2. Mit dem Verkehrszeichen (Parken Anfang Rechtsaufstellung) am nächsten Mast wird festgelegt, dass ab hier PKW’s „vollflächig“ (also mit allen vier Rädern) auf dem Bürgersteig abgestellt werden müssen.

3. Die Verkehrszeichen aus 1 und 2 widersprechen sich nicht, da das erste für die Fahrbahn und das zweite für die bewirtschaftete Parkfläche gelten.
Um eine bewirtschaftete Parkfläche handelt es sich, weil mit dem Zusatzzeichen (Parkscheibe) ein kostenfreies Parken erlaubt wird, vorausgesetzt die Verwendung einer Parkscheibe.

4. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit.
Ich vermute, dass der Parkflächenbetreiber sagen wollte, dass hier zwei Stunden kostenfrei geparkt werden darf, und dieses für den Zeitraum Mo-Fr, 8-18 h festlegte.
Da Zusatzzeichen immer nur für das direkt über ihm angebrachte Verkehrszeichen gelten, ist die Anbringung etwas Missverständlich.
Im zweiten Bild des Artikel-Autors ist die die Beschilderung, was die Anbringung der Zusatzzeichen betrifft, also korrekt.

5. Im zweiten Bild des Artikels heißt es eindeutig, dass bis zum Verkehrszeichenträger ein absolutes Haltverbot (Vorschriftzeichen VZ 283-20, Abs. Haltverbot Ende, Rechtsaufstellung) besteht.
Ob das an dieser Stelle logisch ist bzw. im Widerspruch zu anderen Regelungen steht, kann anhand der Bilder nicht bestimmt werden.

6. Weiterhin dürfen ab diesem Verkehrszeichen (Parken auf Gehwegen, Halb in Fahrtrichtung rechts) PKW’s geparkt werden; und das nur mit Parkscheibe für zwei Stunden (Zusatzzeichen).
Die Parkscheibe ist nur für den darunter angegebenen Zeitraum (Mo-Fr 8-18 h) vorgeschrieben (Zusatzzeichen).

7. Einen im Artikel hergestellten Bezug zu einer Art Gelddruckmaschine kann ich nicht ursächlich erkennen, vorausgesetzt unsere Ordnungshüter kennen sich in der Materie aus.
BenS
02.09.2025, 15:12 Uhr
Empfehlung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich nicht zu zahlen und das klären zu lassen.
Die Begründung, warum werktags 2 Stunden von 8 bis 18 Uhr geparkt werden darf, aber ansonsten Parken verboten ist, würde mich brennend interessieren. Alles andere lässt eigentlich nur Abzocke vermuten.
Viele Grüße.
ratemal
02.09.2025, 18:14 Uhr
Möge man es glauben oder nicht...
heute ist das Parkverbotsschild verschwunden und nach der Parkfläche aufgestellt worden. Somit macht es für uns Mieter Sinn. Die Parkfläche ist nach Feierabend nutzbar und tagsüber sind Zeitparkplätze verfügbar. Vielen Dank liebe Stadt, Ordnungsamt, Verkehrsbehörde oder wer auch immer für die Veränderung verantwortlich war und reagiert hat.
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