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Di, 18:28 Uhr
19.12.2006

Im dritten Anlauf

Nordhausen (nnz). Heute gab es endlich den Beschluß zur Neuregelung der Unterkunftskosten für hilfebedürftige Menschen im Landkreis Nordhausen. Zweimal wurde nur kontrovers diskutiert.


Heute gab es kaum Diskussionsbedarf zu der zur Verwaltungsvorschrift mutierten Verwaltungsrichtlinie. Auf vier Seiten hatten die Verwalter der Armut alles so zusammengeschrieben, dass es nicht nur die Kreistagsmitglieder, sondern – und das ist gut so – auch die Betroffenen verstehen.

Klar und deutlich ist alles erklärt, was es bei der „Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu beachten gibt. Das Wichtigste: Die so genannte angemessene Kaltmiete von 4,20 Euro bleibt erhalten. Bei Neuvermietung wird jedoch die Kulanzregelung (+10 Prozent) wegfallen.

Selbst bezahlen müssen Hilfebedürftige künftig die Kosten für ihren Kabelanschluss in den Wohnungen. Auch geblieben ist die Passage, wonach Mietkautionen oder Genossenschaftsanteile nur noch in Form von Bürgschaften übernommen werden.

Und so fand einer der politischen Aufreger der zurückliegenden Monate doch noch ein versöhnliches Ende – kurz vor dem Weihnachtsfest.
Autor: nnz

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