Di, 09:41 Uhr
12.12.2006
Richter Kropp: Beim Leben meines Kindes
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Ich bin unschuldig, ich schwöre beim Leben meines Kindes, so begann die zierliche Andrea K. (30, Name geändert) aus Weißensee ihre Aussage vor dem Amtsgericht Sondershausen. Wie die Verhandlung vor Amtsrichter Christian Kropp endete, das hat die nnz erfahren.
Andrea K. wurden drei Diebstähle im Kyffhäuserkreis und ein Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Die Angeklagte wählte dabei eine recht dreiste Vorgehensweise, sie betrat die oftmals unverschlossenen Häuser und - wenn die Anwohner anwesend waren - verwickelte diese in ein Gespräch. Sie suche Arbeit oder einen Bekannten. Kaum war sie wieder fortgegangen, mußten die Geschädigten feststellen, dass Geldbeträge, teilweise bis zu 700 Euro fehlten. In einem Fall aus Clingen kam die Eigentümerin nach Hause, und Andrea K. machte ihr die Tür auf, in Holzthalleben ging sie sogar bis zum Bett einer älteren Dame.
Diese Masche hatte sich im Kyffhäuserkreis schnell herumgesprochen, die zierliche Angeklagte wurde sofort von den geschädigten Zeugen erkannt. Teilweise hatten Geschädigte auch miteinander telefoniert und vor der Frau mit Sömmerdaer Autokennzeichen gewarnt. Doch Andrea K. blieb uneinsichtig, sie habe sich nur um Arbeit bemüht und im übrigen eine sechsjährige Tochter, um die sie sich kümmern müsse.
Dreist, verlogen und ohne jede Moral nannte der Staatsanwalt dieses Verhalten und beantragte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die mit recht harten Auflagen noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Amtsgericht Sondershausen folgte diesen Antrag. Andrea K. hat nicht nur 150 Sozialstunden abzuleisten, sondern auch den Schaden in Form von Geldzahlungen wieder gutzumachen. Amtsrichter Christian Kropp, dem die auf das Leben ihres Kindes schwörende Angeklagte sichtbar auf die Nerven ging, hielt der Rabenmutter vor, was passiert, wenn sie in der Bewährungszeit nicht mitarbeitet. Dann könne es durchaus sein, dass sie in Haft müsse und ihr Kind in ein Heim komme.
Dies war der Moment, in dem die einschlägig vorbestrafte Angeklagte, erstmals etwas von sich erzählte. Sie sei spielsüchtig und habe ihre Probleme. Das Urteil hat sie dann doch nicht akzeptiert und vielmehr Berufung eingelegt.
Autor: nnzAndrea K. wurden drei Diebstähle im Kyffhäuserkreis und ein Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Die Angeklagte wählte dabei eine recht dreiste Vorgehensweise, sie betrat die oftmals unverschlossenen Häuser und - wenn die Anwohner anwesend waren - verwickelte diese in ein Gespräch. Sie suche Arbeit oder einen Bekannten. Kaum war sie wieder fortgegangen, mußten die Geschädigten feststellen, dass Geldbeträge, teilweise bis zu 700 Euro fehlten. In einem Fall aus Clingen kam die Eigentümerin nach Hause, und Andrea K. machte ihr die Tür auf, in Holzthalleben ging sie sogar bis zum Bett einer älteren Dame.
Diese Masche hatte sich im Kyffhäuserkreis schnell herumgesprochen, die zierliche Angeklagte wurde sofort von den geschädigten Zeugen erkannt. Teilweise hatten Geschädigte auch miteinander telefoniert und vor der Frau mit Sömmerdaer Autokennzeichen gewarnt. Doch Andrea K. blieb uneinsichtig, sie habe sich nur um Arbeit bemüht und im übrigen eine sechsjährige Tochter, um die sie sich kümmern müsse.
Dreist, verlogen und ohne jede Moral nannte der Staatsanwalt dieses Verhalten und beantragte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die mit recht harten Auflagen noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Amtsgericht Sondershausen folgte diesen Antrag. Andrea K. hat nicht nur 150 Sozialstunden abzuleisten, sondern auch den Schaden in Form von Geldzahlungen wieder gutzumachen. Amtsrichter Christian Kropp, dem die auf das Leben ihres Kindes schwörende Angeklagte sichtbar auf die Nerven ging, hielt der Rabenmutter vor, was passiert, wenn sie in der Bewährungszeit nicht mitarbeitet. Dann könne es durchaus sein, dass sie in Haft müsse und ihr Kind in ein Heim komme.
Dies war der Moment, in dem die einschlägig vorbestrafte Angeklagte, erstmals etwas von sich erzählte. Sie sei spielsüchtig und habe ihre Probleme. Das Urteil hat sie dann doch nicht akzeptiert und vielmehr Berufung eingelegt.

