Mo, 08:45 Uhr
11.12.2006
Anträge zügig abgeben
Nordhausen (nnz). In der Regel bewilligt die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) die Leistungen für ihre Kunden für ein halbes Jahr. Dann macht sich eine Fortzahlung erforderlich, die zwingend beantragt werden muss. Damit das auch zeitlich alles klappt, müssen auch die ARGE-Kunden mitmachen...
Diejenigen Hilfebedürftigen, die vor der weiteren Beantragung stehen, die erhalten aus Nürnberg rechtzeitig (vier bis sechs Wochen) ein Antragsformular. Sollte das einmal nicht der Fall sein, dann müssen sich die Hilfebedürftigen selbst um die Beschaffung des Antrags kümmern. ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller verweist in diesem Zusammenhang auf die so genannte Pflicht zur Mitwirkung. Auf jeden Fall sollten sich unsere Kunden das Ablaufdatum des jeweiligen Antrages notieren. Wenn unseren Mitarbeitern kein Fortzahlungsantrag vorliegt, dann erfolgt auch keine Zahlung der Leistungen, so Müller.
Die ARGE-Kunden können sich die Anträge problemlos am Empfang in der Uferstraße abholen. Die Herausgabe wird protokolliert, denn ab diesem Zeitpunkt besteht bei Genehmigung auch ein Anspruch auf den Erhalt der Leistungen. Die ausgefüllten Anträge sollten dann per Post zugeschickt werden, der Einwurf in den ARGE-Briefkasten ist ebenso möglich wie die Abgabe in der ARGE selbst.
Autor: nnzDiejenigen Hilfebedürftigen, die vor der weiteren Beantragung stehen, die erhalten aus Nürnberg rechtzeitig (vier bis sechs Wochen) ein Antragsformular. Sollte das einmal nicht der Fall sein, dann müssen sich die Hilfebedürftigen selbst um die Beschaffung des Antrags kümmern. ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller verweist in diesem Zusammenhang auf die so genannte Pflicht zur Mitwirkung. Auf jeden Fall sollten sich unsere Kunden das Ablaufdatum des jeweiligen Antrages notieren. Wenn unseren Mitarbeitern kein Fortzahlungsantrag vorliegt, dann erfolgt auch keine Zahlung der Leistungen, so Müller.
Die ARGE-Kunden können sich die Anträge problemlos am Empfang in der Uferstraße abholen. Die Herausgabe wird protokolliert, denn ab diesem Zeitpunkt besteht bei Genehmigung auch ein Anspruch auf den Erhalt der Leistungen. Die ausgefüllten Anträge sollten dann per Post zugeschickt werden, der Einwurf in den ARGE-Briefkasten ist ebenso möglich wie die Abgabe in der ARGE selbst.


