eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 12:27 Uhr
10.01.2002

Jahresabschluss Schuldnerberatung

Nordhausen (nnz). Auch im letzten Jahr hatten viele Bürger Probleme mit ihren Finanzen. Hilfreich zur Seite stand stets die Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt. nnz informiert Sie heute mit dem Tätigkeitsbericht 2001.


Die ständig wachsende Nachfrage von in finanzielle Not geratenen Bürgern und die weitere Arbeit mit dem Insolvenzgesetz sowie der große Informationsbedarf zu der in Aussicht gestellten dringenden Reform des Gesetzes waren Kernpunkte des Geschäftsjahres 2001.

Die Beratungsstelle in Nordhausen ist mit einer Beratungsfachkraft besetzt. Im ersten Halbjahr wurde die Arbeit der Schuldnerberater zunächst durch den Einsatz einer Praktikantin für Verwaltungstätigkeiten unterstützt. Damit war eine erhebliche Entlastung von Büro- und Verwaltungsarbeiten zu verzeichnen, was sich u. a. darin widerspiegelte, dass Ratsuchende ohne große Wartezeiten in die Beratung aufgenommen werden konnten und auch die Anzahl der bearbeiteten Fälle bei gleichbleibender Beratungsqualität erhöht werden konnte.

Diese Entwicklung wurde im Juli durch den Wegfall einer Beratungsfachkraft in der Schuldnerberatungsstelle der LIFT gGmbH beendet. Ursachen dafür lagen in fehlender Finanzierung durch das Land Thüringen, die mit der rückläufigen Einwohnerzahl im Landkreis begründet wurde. Dies hatte zur Folge, dass die Beratungsstelle verstärkt von Nachfragen neuer Klienten, insbesondere aus Nordhausen, frequentiert wurde und die Warteliste bis zum Ende des Jahres auf 20 Haushalte anwuchs und ständig ergänzt werden musste. Das bedeutete im Einzelfall leider Wartezeiten von bis zu 4 Monaten, ehe mit der Beratung begonnen werden konnte. Für die Bürger des Landkreises hat sich damit die Beratungssituation gravierend verschlechtert, da die Anzahl der in finanzielle Not Geratenen ständig wächst.

Diese negative Entwicklung wird sich im Jahr 2002 fortsetzen, da eine weitere Reduzierung der bisherigen Vollbeschäftigung unserer Beratungsfachkraft vorgenommen wurde. Nunmehr können auch völlig vermögenslose Schuldner durch Stundung der Verfahrenskosten ein Insolvenzverfahren beantragen. Damit wird sich die Nachfrage sprunghaft erhöhen, zumal die Schuldnerberatungsstellen als sogenannte geeignete Stellen beauftragt und befugt sind, die für ein Verfahren notwendige Bescheinigung über eine außergerichtliche Einigung auszustellen. Da nur hier eine kostenlose Bearbeitung für die ohnehin mittellosen Schuldner erfolgt, kommen Rechtsanwälte und Steuerberater für diese Ratsuchenden nicht in Frage. Der fehlgeschlagene außergerichtliche Einigungsversuch muss auch zwingend von einer „geeigneten Stelle“ bescheinigt werden. Auch mit der Erarbeitung des mindestens 35seitigen Antragsformulars sind selbst Schuldner mit einem höheren Bildungsniveau überfordert.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)