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Di, 10:15 Uhr
01.04.2025
Nordhäuser AfD fragt zur Rückübertragung des ÖPNV

„Beschäftigungstherapie statt Problemlösung?“

Der Versuch, die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von der Stadt Nordhausen an den Landkreis zurückzuübertragen, sorgt bei der Nordhäuser AfD erneut für Kopfschütteln...

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Der von Oberbürgermeister Kai Buchmann eingebrachte Grundsatzbeschluss stellt bereits den zweiten Anlauf dar, eine gesetzlich unzulässige Rückübertragung zu erzwingen – mit erheblichem Aufwand und ohne jede rechtliche Grundlage.

Dabei, so die AfD, hätte eine einfache Anfrage an das zuständige Ministerium ausgereicht, um festzustellen:

Nach der aktuellen Rechtsauffassung des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur ist eine Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Stadtratsbeschluss hat keinerlei rechtliche Wirkung – es bedarf einer Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes.

„Es ist absolut unverständlich, warum Oberbürgermeister Buchmann den gesamten Stadtrat, den Landkreis und die Gemeinden in eine juristisch aussichtslose Diskussion verwickelt, anstatt sich den realen Herausforderungen unserer Stadt zu widmen“, sagte Frank Kramer, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Nordhausen. „Verwaltungsressourcen wurden verschwendet, Gutachten in Auftrag gegeben und politische Gremien lahmgelegt, nur um ein rechtlich nicht machbares Ziel zu verfolgen.“

Jörg Prophet, wirtschafts- und religionspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzt:
„Statt sich den finanziellen Problemen Nordhausens zu stellen, wird der Stadtrat durch solche absurden Vorhaben beschäftigt. Man muss sich ernsthaft fragen, ob hier gezielt Nebelkerzen geworfen werden, um von der prekären Haushaltslage abzulenken.“

Frank Kramer stellt klar: „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Verwaltung, dass sie sich mit Lösungsansätzen für reale Problemebefasst – und nicht mit rechtswidrigen Planspielen. Der Oberbürgermeister ist gut beraten, diesen Grundsatzbeschluss sofort zurückzunehmen und sich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: solide Stadtfinanzen, bürgernahe Verwaltung und eine ehrliche Politik.“

Die AfD-Fraktion fordert eine Rückbesinnung auf die kommunalpolitische Vernunft und warnt davor, weiterhin Zeit, Geld und Energie auf ein Projekt zu verwenden, das rechtlich unzulässig ist und politisch nichts bringt.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die AfD-Anfrage
Autor: red

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Kommentare
Südharzmensch
01.04.2025, 08:44 Uhr
War der OB nicht zu dieser Anfrage in der Lage?
Krass, dass die Stadtverwaltung nicht zu dieser Anfrage fähig war, die schnell Licht ins Dunkle gebracht hat

Was hat das alles gekostet, das sich das Rathaus offenbar monatelang mir einem aussichtslosen Projekt befasst hat?
Novize
01.04.2025, 16:20 Uhr
Wer lesen kann
Im Schreiben vom BWS Minister steht doch deutlich, man hat die Rechtsauffassung geändert. Bisher galt der Stadtverkehr als freiwillige Aufgabe. Dies musste auch Buchmanns Vorgänger Dr. Zeh so erfahren.
Über was regt sich AfD Krahmer eigentlich auf? Vielleicht ist er mit der Aufgabe in Kreis und Stadtrat überfordert!
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