Mi, 19:05 Uhr
01.11.2000
Klage zur Kreisumlage 1994/95 beschäftigt immer noch Gericht
Nordhausen (nnz). Der Streit um den Widerspruch der Stadt Nordhausen gegen die Kreisumlage 1994/1995 geht weiter. Während der letzten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht hatte der Landkreis Nordhausen einen Vergleichsvorschlag seitens des Gerichtes abgelehnt. Diese sah vor, dass der Landkreis zwei Millionen Mark an die Stadt zahlen muß. Die Stadt hatte auf Rückzahlung von 4,5 Millionen Mark geklagt.
Während der heutigen Hauptausschusssitzung machte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) dieses Verfahren noch einmal gegenwärtig, vor allem, weil der Landrat nach ihren Worten die Stadt während der zurückliegenden Kreistagssitzung zu diesem Thema "vorgeführt" habe. Rinke drängt darauf, dass der Stadtrat die Verwaltung in der nächsten Sitzung per Beschluß ermächtige, auf diesem vorgeschlagenen Kompromiß zu beharren. Mit einem solchen Beschluß wolle man den "eingeschlafenen Prozeß" wieder in Gang bringen. Eventuell könne ein entsprechender Beschluß dann auch in den Kreistag eingebracht werden. Vielleicht, so die Oberbürgermeisterin, könne die Einigung mit dem Landkreis doch noch erzielt werden. Die Stadt wolle nicht in erster Linie Geld, vielmehr müsse der Landkreis, für den mittlerweile die Landesanwaltschaft eingesprungen ist, "Vermögen veräußern", wie es der Leiter des Rechtsamtes, Gerald Riebel, ausdrückte.
Der Standpunkt des Oberlandesgerichts sei auch richtungsweisend für die noch anhängigen Klagen, einschließlich der Klage gegen die Kreisumlage aus dem Jahr 2000. In letzterer hatte die Stadt beanstandet, dass sie zur Zahlung der Schülerbeförderung herangezogen werde, obwohl innerhalb der Stadt Nordhausen keine Schüler befördert werden. Darüber hinaus fungiere die Stadt Nordhausen als Schulträger.
Autor: psgWährend der heutigen Hauptausschusssitzung machte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) dieses Verfahren noch einmal gegenwärtig, vor allem, weil der Landrat nach ihren Worten die Stadt während der zurückliegenden Kreistagssitzung zu diesem Thema "vorgeführt" habe. Rinke drängt darauf, dass der Stadtrat die Verwaltung in der nächsten Sitzung per Beschluß ermächtige, auf diesem vorgeschlagenen Kompromiß zu beharren. Mit einem solchen Beschluß wolle man den "eingeschlafenen Prozeß" wieder in Gang bringen. Eventuell könne ein entsprechender Beschluß dann auch in den Kreistag eingebracht werden. Vielleicht, so die Oberbürgermeisterin, könne die Einigung mit dem Landkreis doch noch erzielt werden. Die Stadt wolle nicht in erster Linie Geld, vielmehr müsse der Landkreis, für den mittlerweile die Landesanwaltschaft eingesprungen ist, "Vermögen veräußern", wie es der Leiter des Rechtsamtes, Gerald Riebel, ausdrückte.
Der Standpunkt des Oberlandesgerichts sei auch richtungsweisend für die noch anhängigen Klagen, einschließlich der Klage gegen die Kreisumlage aus dem Jahr 2000. In letzterer hatte die Stadt beanstandet, dass sie zur Zahlung der Schülerbeförderung herangezogen werde, obwohl innerhalb der Stadt Nordhausen keine Schüler befördert werden. Darüber hinaus fungiere die Stadt Nordhausen als Schulträger.


