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Mi, 13:47 Uhr
26.03.2025
Industrie- und Handelskammer

Warnung vor falschen Rechnungen

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet oder Änderungen im Handelsregister vornimmt, muss in der Regel Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister zahlen. Doch aktuell nutzen Betrüger diese bürokratische Notwendigkeit gezielt aus...

Immer wieder erhalten Gründer gefälschte Zahlungsaufforderungen, die den offiziellen Bescheiden zum Verwechseln ähnlich sehen.

Die IHK Erfurt warnt eindringlich vor diesen betrügerischen Schreiben und bietet Betroffenen Unterstützung an.

„Ein Unternehmen zu gründen, ist eine ernste Angelegenheit oder Änderungen im Handelsregister vornehmen zu lassen. Als IHK Erfurt begleiten wir diesen Prozess ganzheitlich – und machen auch auf Risiken aufmerksam“, betont IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch. Immer wieder berichten Unternehmen der IHK Erfurt von gefälschten Rechnungen zur Handelsregistereintragung – teils sogar mit missbräuchlich verwendeten IHK-Logos oder vermeintlicher richterlicher Unterschrift.

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Nicht nur Gründer betroffen
Betrüger zielen nicht nur auf Neugründungen ab, sondern auf alle Unternehmen, die einen Registereintrag vornehmen – etwa bei Geschäftsführerwechseln oder Satzungsänderungen. Der Versand solcher Schreiben erfolgt häufig noch vor dem offiziellen Gebührenbescheid, was die Täuschung besonders perfide macht.

Woran erkennt man echte Gebührenbescheide?
Offizielle Gebührenbescheide zur Handelsregistereintragung in Thüringen stammen ausschließlich von der Justizzahlstelle in Gera. Sie enthalten stets:
  • eine deutsche Bankverbindung (nachprüfbar auf der Website der Justizzahlstelle),
  • eine Rechtsbehelfsbelehrung,
  • einen Hinweis auf das zuständige Amtsgericht Jena bei Handelsregistersachen,
  • eine gesetzlich definierte Zahlfrist von zwei Wochen,
  • keine persönliche Unterschrift, da sie elektronisch erstellt werden.


Darüber hinaus ist die Höhe der Gebühr gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Handelsregistergebührenverordnung. Der echte Gebührenbescheid wird in der Regel erst einige Tage nach Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger versandt.

Genau prüfen – bei Zweifeln sofort melden
„Betrüger nutzen die bürokratische Komplexität und die Unsicherheit vieler Gründer schamlos aus“, so Haase-Lerch weiter. Die IHK Erfurt ruft deshalb alle Gründungsinteressenten dazu auf, Rechnungen sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten umgehend Kontakt mit der IHK oder dem Registergericht aufzunehmen.

Die IHK Erfurt steht Gründern als erfahrener Partner zur Seite – von der Idee bis zur Umsetzung. Auch in Fällen wie diesen bietet sie schnelle Hilfestellung und klärt über typische Betrugsmaschen auf.
Autor: red

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