Mi, 12:28 Uhr
26.03.2025
Reform der Grundsteuer
Belastung gerecht verteilen
Nach den offiziellen Pressemeldungen hinsichtlich der Grundsteuerreform in Thüringen meldet sich der Kreisverband Nordhausen zu Wort. Die jetzt vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Grundsteuerreform, wird vom Gemeinde- und Städtebund positiv bewertet...
Dies führt letztendlich dazu, dass eine ausgewogene Belastung zwischen Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien hergestellt wird. Eine Belastung ist nie schön, sollte aber zumindest den Anspruch haben, gerecht verteilt zu sein.
Durch die Anpassung der Messbeträge bestünde die Möglichkeit, annähernd Gleichheit zwischen den Objekten wie im Jahr 2024 herzustellen. Weiterhin ist zu begrüßen, dass die Wahloption ein richtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist. Somit kann jede Kommune vor Ort selbst wählen, ob diese Option eingeführt wird oder nicht.
Es wurde in den vergangenen Monaten viel über die Einkommensneutralität in den Kommunen berichtet. Dies hat aber in den meisten Fällen zu einer deutlichen Anhebung der Grundsteuersätze führen müssen. Von daher ist es zu begrüßen, dass Thüringen sich nun vom Bundesmodell löst und einen eigenen, gerechter verteilten Gesetzesentwurf erarbeitet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein zeitnaher Gesetzesbeschluss, damit die Änderungen auch zum 01.01.2026 durch die Kommunen umgesetzt werden können.
Stephan Klante
Vorsitzender Gemeinde und Städtebund
Kreisverband Nordhausen
Autor: redDies führt letztendlich dazu, dass eine ausgewogene Belastung zwischen Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien hergestellt wird. Eine Belastung ist nie schön, sollte aber zumindest den Anspruch haben, gerecht verteilt zu sein.
Durch die Anpassung der Messbeträge bestünde die Möglichkeit, annähernd Gleichheit zwischen den Objekten wie im Jahr 2024 herzustellen. Weiterhin ist zu begrüßen, dass die Wahloption ein richtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist. Somit kann jede Kommune vor Ort selbst wählen, ob diese Option eingeführt wird oder nicht.
Es wurde in den vergangenen Monaten viel über die Einkommensneutralität in den Kommunen berichtet. Dies hat aber in den meisten Fällen zu einer deutlichen Anhebung der Grundsteuersätze führen müssen. Von daher ist es zu begrüßen, dass Thüringen sich nun vom Bundesmodell löst und einen eigenen, gerechter verteilten Gesetzesentwurf erarbeitet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein zeitnaher Gesetzesbeschluss, damit die Änderungen auch zum 01.01.2026 durch die Kommunen umgesetzt werden können.
Stephan Klante
Vorsitzender Gemeinde und Städtebund
Kreisverband Nordhausen


