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Sa, 15:47 Uhr
01.03.2025
Polizeibericht

Glück im Unglück

Ein 33-jähriger Radfahrer befuhr heute Vormittag gegen 11 Uhr die Löbnitzstraße in Nordhausen, in Richtung August-Bebel-Platz...

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Am Ende der Löbnitzstraße galt es gemäß Beschilderung für den Radfahrer zum einen die Vorfahrt zu beachten und bei freier Fahrt nach links abzubiegen. Der Radfahrer fuhr indes geradeaus in Richtung August-Bebel-Platz, übersah die von links herannahende Straßenbahn, sodass es zum Zusammenstoß kam. Der Radfahrer blieb glücklicherweise unverletzt. Es entstand ein Sachschaden von mehreren hundert Euro.
Autor: red

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Kommentare
Flitzpiepe
01.03.2025, 21:51 Uhr
Angenommen
der Fahrradfahrer wollte auf den gegenüberliegenden kombinierten Fuß/Radweg und dort dann regelgerecht nach links (oder dann sogar erlaubt nach rechts) abbiegen.
Ich sehe in dem Fall kein unbedingtes Linksabbiegegebot (auf der Straße!) für den Radfahrer.
Schlaubert
02.03.2025, 16:26 Uhr
@flitzpiepe
auch für Fahradfahrer gelten Verkehrsregeln und vor allem auch Verkehrszeichen.
Da der Fahrradfahrer auf der Löbnitzstraße in Richtung August-Bebel-Platz fuhr gilt auch für ihn die vorhandene Beschilderung durch die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrtszeichen) sowie das Verkehrszeichen VZ 209-10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung links).
Und da die Kützingstraße nun mal eine Einbahnstraße ist hat man auch als Radfahrer , wenn man die Straße nutzt, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

Aber für Radfahrer gelten ja bekanntlicher Weise keine Verkehrsregeln. ;-)
Deshalb kam es zur Kollision mit der Straßenbahn.
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