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Do, 19:06 Uhr
20.02.2025
nnz nachgehakt

Wenn man da runter muss, kann man nur beten

Die Straße zwischen  Hörningen und Herreden ist „lebensgefährlich“, schreibt uns eine nnz-Leserin.  Schon das Bankett sei eine Katastrophe, aber da fängt der Ärger wohl erst an. Die nnz hat nachgehakt…

Die Stadt müsse dringend etwas an der Verbindungsstraße zwischen den beiden Orten machen. „Sie ist viel zu schmal und das Bankett viel zu hoch. Wenn man da runter muss, kann man nur beten.“, schreibt uns Frau O.

Wenn man die Strecke befährt werde deutlich, dass kaum zwei Fahrzeuge aneinander vorbei passten und das auf einem Abschnitt, auf dem häufig auch Busse und Traktoren verkehrten. „Das Tempo ist selbst mit 50 noch zu hoch. Da dürften höchstens 30 km/h sein und das auf der gesamten Strecke. Ich muss jeden morgen da lang fahren und mir graut es jedes mal.“, heißt es in der Zuschrift.

Bankette an der Straße zwischen Herreden und Hörningen (Foto: privat) Bankette an der Straße zwischen Herreden und Hörningen (Foto: privat)


Es müsse sich dringend etwas tun, noch bevor die Straße nach Niedersachswerfen wieder geschlossen wird. Ein wenig Schotter werde nicht reichen, um die Straße sicher zu machen.

Die nnz hat nachgehakt und zunächst ist festzuhalten, dass Herreden und Hörningen zwar Ortsteile der Stadt Nordhausen sind, für die Straße aber der Kreis zuständig ist. Aus dem Landratsamt erhielten wir folgende Antwort:

Zwischen Mai und Oktober 2021 wurde die Kreisstraße und das Brückenbauwerk über den Herreder Bach durch den Landkreis saniert. Vor der Sanierung befand sich die Kreisstraße im gesamten Streckenverlauf in einem schlechten baulichen Zustand. Der Oberbau wies massive Risse und Aufbrüche auf, so dass insbesondere der Begegnungsverkehr in diesem Abschnitt nur mit deutlich verminderter Geschwindigkeit möglich war.
 
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Im Rahmen der Sanierung wurde durch einen Profilausgleich die Ebenheit der Straße deutlich verbessert und mit der Erneuerung der Asphaltdeckschicht auch die Straßenoberfläche entsprechend saniert. Dazu wurde eine neue Randmarkierung aufgebracht und die Bankette wurden erneuert. Durch diese Maßnahme konnte die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht werden.

Die Problematik der geringen Straßenbreite blieb allerdings trotz Sanierung bestehen, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Querschnittsverbreiterung nicht möglich war. Die vorhandene Fahrbahnbreite von im Mittel 4.80 m entspricht allerdings den geltenden Normen. 
 
Bedingt durch die Sperrung der B4 zwischen Nordhausen und Niedersachswerfen war auf der Kreisstraße zwischen Herreden und Hörningen im Sperrzeitraum der B4 eine deutliche Verkehrszunahme festzustellen. Dies führte unter anderem dazu, dass die Bankette über das normal Maß hinaus beansprucht wurden und nun in Teilbereichen tiefliegend sind. Im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes werden die Bankette allerdings regelmäßig instand gesetzt.
 
Aufgrund der Straßenbreite ist die Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt der Kreisstraße auf 70 km/h reduziert. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts ist nicht ohne weiteres möglich, da hierfür die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Auch in der Unfallstatistik des Landkreises ist diese Ortsverbindungsstraße unauffällig, d.h. durch die Polizei ist hier weder ein Unfallschwerpunkt erfasst worden, noch ist hier eine Zunahme des Unfallgeschehens zu beobachten.
Autor: red

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Kommentare
Andi Macht
20.02.2025, 20:42 Uhr
4,80m soll die Norm sein?
Wenn ein LKW ohne Spiegel eine Breite von 2,55m hat, ein Fahrrad eine Breite von 0,70m hat und dazwischen ein Sicherheitsabstand von 1,50m einzuhalten ist, dann komme ich auf 4,75m.
Das bedeutet, dass eine Begegnung zwischen Fahrrad und LKW gerade so möglich ist, wenn beide an der Fahrbahnkante entlang fahren.
Jetzt kann sich jeder, der einen PKW besitzt einmal in sein Fahrzeug setzen und einen Zollstock durch die geöffneten Seitenscheiben legen und staunen, wie breit sein Fahrzeug wirklich ist.
Mit dieser Breite bei 50km/h den ebenso breiten Gegenverkehr zu begegnen, mit der rechten Fahrzeugseite am Abgrund ist schon sportlich!
Ich rede hier noch nicht einmal von Begegnungen von zwei LKW (2,55m+2,55m) oder zwei Traktoren (3,0m+3,0m).

Ich weiß zwar nicht, woher diese Norm stammt, aber mit der Realität ist die nicht kompatibel.
KeinKreisverkehr
21.02.2025, 07:09 Uhr
Wenn man da runter muss....
Also da runter müssen muss schonmal keiner. Dafür ist es nämlich eine Straße geworden.... Damit man AUF Ihr fährt und nicht daneben.
Wenn man allerdings mit 70 Sachen da runter heizt weil man ja so schnell fahren dürfte dann verstehe ich, dass da so mancher betet. (Man könnte auch langsamer fahren, dann kann man sich das Beeten sparen.)

Aber manche Verkehrsteilnehmer mit ihren Geländestehzeugen fahren ja lieber über das Bankett, und zerstören es so nachhaltig, als eventuell Mal langsamer aneinander vorbei zu fahren. (Ja, man kann tatsächlich in so einer Situation auch anhalten.)

Dass die Straße plus Bankett erst 2021 ertüchtig wurde und jetzt schon kaputt gefahren ist mag vielleicht an dem vielen Verkehr durch die B4 Sperrung liegen. Aber selbst wenn. So eine Ertüchtigung ist ja eher für 10+ Jahre, wenn nicht sogar noch mehr, ausgelegt.

Jetzt die Straße wieder zu sanieren nur weil sie von Bleifüßen kaputt gefahren wurde ist wie einem Kleinkind, welches ständig seine Spielsachen kaputt spielt, sofort neue zu kaufen. Kein Lerneffekt.

Wenn man diese tiefen Abgründe braucht um den Verkehr in Gefahrensituation daran zu hindern mit 70 aneinander vorbei zu brausen dann sind die da genau richtig.

Mir tut's natürlich für die Leid, die sich dort ordentlich verhalten so wie wahrscheinlich auch die Frau aus dem Beitrag.
Schlaubert
21.02.2025, 07:41 Uhr
@Andi Macht
Das Mindestmaß für Fahrbahnen mit Begegnungsverkehr liegt unter der Voraussetzung eines geringen Schwerverkehrsanteils bei 4,50 m.
Honsteiner
21.02.2025, 08:49 Uhr
Straße jetzt schmaler und gefährlicher als vorher
Die aufgebrachte neue Fahrbahn erreicht nach meiner Ansicht nicht die Breite der alten Decke, das sieht man auch an verschiedenen Stellen wo der Unterbau breiter ausgebaut ist. Im Regelwerk für Straßenbau findet man für eine Einbahnige Fahrbahn Regelquerschnitte
RQ 7,5 Meter mit Bankett, Breite der befestigten Fläche beträgt 5,5 Meter. Nicht 4,80 Meter. Hätte man den historischen Unterbau richtig genutzt, hätte man sich vermutlich der 5,50 Meter deutlich nähern können. Die Brücken auf dieser Strecke, erwecken aber den Eindruck, dass dort die 5.50 Meter eingehalten wurden.

Da hier ein zeitweise ein reger Radfahr- und Fußgängerverkehr stattfindet, halte ich die 70 km/h für nicht haltbar.
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