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Do, 10:26 Uhr
20.02.2025
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

„Nutzen Sie die Gelegenheit die zukünftige politische Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland mitzugestalten, in dem Sie als wahlberechtigter Bürger am Wahlsonntag, dem 23. Februar, bis 18 Uhr Ihre Stimmen in Ihrem Wahllokal abgeben.", sagt Dr. Poppenhäger...

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"Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung haben bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis mit. Außerdem können Sie bis 18 Uhr am Wahlsonntag Ihre Briefwahlunterlagen noch an der auf dem roten Briefwahlumschlag angegebenen Adresse in den Hausbriefkasten einwerfen“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Votum abgeben. Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, kann der Wähler ins Wahllokal gehen. Ist er im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

„Bitte nehmen sie unbedingt immer, das heißt nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis mit ins Wahllokal! Auf Verlangen des Wahlvorstandes muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden“, so der Landeswahlleiter.
Autor: red

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