Sa, 16:00 Uhr
28.12.2024
Polizeibericht
Senior kam nicht mehr zum Stillstand
Ein 84-jähriger Verkehrsteilnehmer outete sich am heute gegen 09:00 Uhr über den Polizeinotruf als Verursacher eines Verkehrsunfalls in der Geschwister-Scholl-Straße in Nordhausen...
Den eingesetzten Beamten des Inspektionsdienst Nordhausen stellte sich dann folgender Sachverhalt dar: der Herr führte seinen Renault in Richtung der Riemannstraße. Hierbei wurde er eigenen Angaben zufolge von der tief stehenden Sonne geblendet.
In der Folge kam der Pkw rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Schaltkasten. Da es dem Fahrzeugführer nicht gelang, den Pkw umgehend zum Stillstand zu bringen, kam es einige Meter weiter zur Kollision mit einem weiteren Schaltkasten. Zur Sicherung der Kästen kam zeitnah die Berufsfeuerwehr Nordhausen zum Einsatz. Etwaige Informationen zu Versorgungseinschränkungen wurden der Polizei Nordhausen nicht bekannt.
Der Gesamtschaden wurde auf einen Betrag von ca. 6.000,- Euro beziffert. Die künftige Eignung des Unfallverursachers zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum kann die Polizei nicht beurteilen. Etwaige Maßnahmen in dieser Frage fallen in die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde.
Autor: redDen eingesetzten Beamten des Inspektionsdienst Nordhausen stellte sich dann folgender Sachverhalt dar: der Herr führte seinen Renault in Richtung der Riemannstraße. Hierbei wurde er eigenen Angaben zufolge von der tief stehenden Sonne geblendet.
In der Folge kam der Pkw rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Schaltkasten. Da es dem Fahrzeugführer nicht gelang, den Pkw umgehend zum Stillstand zu bringen, kam es einige Meter weiter zur Kollision mit einem weiteren Schaltkasten. Zur Sicherung der Kästen kam zeitnah die Berufsfeuerwehr Nordhausen zum Einsatz. Etwaige Informationen zu Versorgungseinschränkungen wurden der Polizei Nordhausen nicht bekannt.
Der Gesamtschaden wurde auf einen Betrag von ca. 6.000,- Euro beziffert. Die künftige Eignung des Unfallverursachers zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum kann die Polizei nicht beurteilen. Etwaige Maßnahmen in dieser Frage fallen in die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde.


