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Do, 07:20 Uhr
12.10.2006

Swap - leichtes Spiel?

Nordhausen (nnz). Die Zustimmung des Kreistages zu Zins-Swap-Geschäften auf der Basis des scheinbaren Wissens der Kreistagsmitglieder, wie im Artikel der nnz vom 26. September beschrieben, verwundert sehr. Warum, lesen Sie unter mehr.


Der Artikel in der nnz über die Zustimmung der Kreistagsmitglieder zu Zins-Swap-Geschäften der Kreisverwaltung mit einem voraussichtlichen Gewinn von 100.000 Euro pro Jahr ist schon verwunderlich.

In solchen Geschäften Involvierte wissen, dass der Gewinn von 100.000 Euro pro Jahr nur eine Prognose sein kann. Das müssten auch die Kreisstagsmitglieder wissen, wenn sie sich mit Swap-Geschäften beschäftigt hätten. Zumindest hätten sich die Kreistagsmitglieder erklären lassen müssen, wie denn der angebliche Gewinn erzielt werden soll. Ist der Begriff „Gewinn“ überhaupt gerechtfertigt?

Kenner der Szene wissen, dass bei falscher Einschätzung der Marktsituation das Gegenteil – Verluste - in unserem Fall höhere Zinszahlungen anfallen können. Zur Bewertung der Marktsituation gibt es „Instrumente“, die von den Verantwortlichen für diese Geschäfte beherrscht werden sollten. Ansonsten werden die guten Absichten, Zinsen für Kreditzahlungen zu sparen bzw. nicht anwachsen zu lassen in das Gegenteil umschlagen.

Bei der finanziellen Situation des Landkreises ist es anerkennenswert, dass sich die Verantwortlichen mit Zinssicherungssystemen beschäftigen, sie müssen nur beherrscht werden. So z. B. muss der Barwert ermittelt werden, Wissen zu Geld- und Briefspannen sollte vorhanden sein, um nur zwei Anforderungen zu nennen. Die Komplexität von Swap-Geschäften zeigt sich auch darin, dass bei einer Bank nur speziell ausgebildete Mitarbeiter solche Geschäfte ausführen bzw. abschließen.

Der Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung, in unserem Fall von Swap-Geschäften, setzt das Wissen beider Parteien zum Inhalt des Vertrages sowie mögliche Auswirkungen auf die Finanzen voraus. Gleichwohl sollten Strategien bei der Änderung des Marktes vorhanden sein, um sich nicht tatenlos seinem „Unglück“, der falschen Einschätzung der Marktsituation, zu ergeben. Dazu wurde offensichtlich im Kreistag nicht referiert. Der Steuerzahler kann der Kreisverwaltung nur gutes Gelingen für die Geschäfte wünschen.
Ein "Aktionär" des Landkreises
Autor: nnz

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