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Mo, 09:44 Uhr
09.10.2006

Richter Kropp: Ärger im Amt

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Ärger im Amt - „Hartz IV“ hat nicht nur in den Wohnungen zahlloser Arbeitsloser für Unruhe gesorgt, immer öfters wird dieser Unfriede in die Räumlichkeiten der Arbeitsagenturen getragen. Und schließlich bis zu Amtsrichter Christian Kropp.


Für manchen Unzufriedenen sind die Damen am Empfang oftmals der einzige Ansprechpartner, bei denen man meint, auch einmal seinen Unmut äußern loswerden zu können. Manche Agenturen haben sich deshalb auch schon einen Wachschutz zugelegt, weil es nicht selten bei bloßen Unmutsäußerungen bleibt.

So trug es sich zur Jahreswende 2005/2006 zu, dass Klaus K. (29, Name geändert) die Agentur für Arbeit in Sondershausen betrat. Seinen Ärger über seinen Hartz-IV-Bescheid äußerte er gegenüber den Damen vom Empfang, den herbeieilenden Wachebeamten grüßte der Arbeitslose mit den Worten: „Blödmann, Dussel, du Hilfsarbeiter!“

Auch einen Tag darauf erschien er wieder in der Agentur und wollte „Beweisfotos“ vom Amt machen. Als er vom gleichen Wachmann darauf hingewiesen wurde, dass das Fotografieren in öffentlichen Gebäuden üblicherweise nicht gestattet ist, kam es zwischen beiden zu einem Handgemenge wegen der Kamera. Der Polizei erzählte Klaus K. später, dass ihn der Wachmann am Körper verletzt, indem er ihm die Kamera ins Auge gestoßen habe.

Mit dieser Anzeige wurden Ermittlungen seitens der Polizei gegen den Wachmann eingeleitet.
Eine falsche Verdächtigung wie sich später herausstellte, denn zu einer Körperverletzung war es gar nicht gekommen. Wegen dieser Tat und der vorangegangenen Beleidigung erging dann Strafbefehl in Höhe von 400 Euro.

K. hatte dagegen Einspruch eingelegt und sich vor Gericht zu rechtfertigen versucht. Mit seinen Ausreden fand er bei Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht wenig Verständnis. Zu massiv war das Vorgehen des Angeklagten, zu eindeutig die Zeugen. Kropp erhöhte die Geldstrafe auf 1000 Euro und damit recht drastisch. „Für teilweise nachvollziehbaren Unmut gibt es immer Verständnis, nicht jedoch für Straftaten.“ So sein letztes Wort in einem Verfahren, das dann rechtskräftig geworden ist.
Autor: nnz

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