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Sa, 10:40 Uhr
09.11.2024
AfD-Versuch, Arbeit einzuschränken, abgewehrt

KZ-Gedenkstätte sieht sich vom Gericht bestätigt (2)

Zur zeitgleich veröffentlichten Version der AfD zu einem einem Gerichtsentscheid wegen angeblichem "diffamierendem Inhalt" in einer Wahlempfehlung der Gedenkstätte Buchenwald hier nun die konträre Auffassung der Beklagten, dass sie die Gewinner des Entscheids sind...

Der Brief der Gedenkstätte richtete sich an alle Menschen in Thüringen in einem Alter von über 65 Jahren - Personen, von denen angenommen wird, dass sie eher weniger über Social Media erreichbar sind. "Für den Versand des Briefes wurden keine Steuermittel und auch keine für die Gedenkstättenarbeit vorgesehenen Spenden verwendet, sondern ausschließlich Spendenmittel des Vereins campact, der auch den Versand über die Deutsche Post organisiert hat. Letztere hat Verteiler zu Haushalten bestimmter Zielgruppen; in diesem Fall die Gruppe Ü 65 in Thüringen. Wir selbst haben die Adressen der Menschen, die den Brief erhalten haben, nicht. Der Brief ist in einer Auflage von 350.000 Stück in ganz Thüringen versandt worden.“
So steht es auf der Webseite der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald Mittelbau Dora.

"Vor der Landtagswahl in Thüringen versuchte der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD), der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora gerichtlich zu untersagen, auf geschichtsrevisionistische Äußerungen von Parteivertreter hinzuweisen, die die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus beschädigen. Wenn die Stiftung diesbezügliche Aussagen nicht unterlasse, solle sie ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen.

Hintergrund ist eine Postwurfsendung, die die Stiftung im August 2024 an Haushalte in Thüringen hatte verteilen lassen.

Das Verwaltungsgericht Weimar stellte nun in seinem Beschluss vom 5. November 2024 grundsätzlich fest:

Die Stiftung „ist berechtigt, in aktuelle Diskussionen zu den Opfern, deren in den Gedenkstätten der Antragsgegnerin gedacht wird, einzutreten und selbst zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Opfern und zu der Gestaltung der Erinnerungsarbeit Stellung zu nehmen. Dabei darf die Antragsgegnerin auch Äußerungen Dritter, die das Gedenken und Erinnern an die Opfer berühren, bewerten und einordnen. Eine solche Einordnung kann nicht neutral erfolgen, sondern setzt das aktive Eintreten für die Opfer voraus.“ Und weiter: „Aus dem Stiftungszweck ergibt sich die Befugnis der aktiven Ausgestaltung des Gedenkens in Form der sachlichen Einordnung und Bewertung politischer Äußerung, die einen Bezug zu der Würde der Opfer haben. [Die Stiftung] ist die Stimme der Opfer, die selbst nicht mehr aktiv an der Erinnerungsarbeit teilnehmen können.“

Zur eigentlichen Postwurfsendung führt das Gericht aus: „Der Brief bietet keinen Anlass zur Beanstandung. Die in ihm mitgeteilten Tatsachen sind zutreffend und die Wertungen und Interpretationen beruhen auf einem jeweils sachgerecht gewürdigten Tatsachenkern.“ Und: Die Stiftung „darf auch im Hinblick auf eine bevorstehende Wahlentscheidung konkrete Tatsachen mitteilen und bewerten.“

Einzig der begleitende Text zur Postwurfsendung auf der Website der Stiftung enthielt einen Satz, der vom Gericht beanstandet und inzwischen entfernt wurde.
Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, der Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, konstatiert:
„Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Weimar ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle Gedenkstätten in Deutschland, da er ihre gesellschaftliche Funktion bestätigt, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus auch in den politischen Auseinandersetzungen der Gegenwart zu bewahren.
Es ist bezeichnend, wenn die AfD versucht, unsere Wirkungsfähigkeit einzuschränken und uns einzuschüchtern. Eine KZ-Gedenkstätte kann nicht unpolitisch sein; sie muss ihre Stimme erheben, wenn Geschichte verfälscht und die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus missachtet wird. Gegenüber der Holocaust-Verharmlosung gibt es für uns keine Neutralität. Das hat das Verwaltungsgericht Weimar bestätigt.“, heißt es in der Pressemeldung der Gedenkstätten zum ergangenen Gerichtsbeschluss.


Die Afd hat auch Stellung zum Urteil bezogen und bewertet das Urteil durchaus anders.
Autor: red

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