Do, 17:26 Uhr
07.11.2024
Am Rande Nordhausens baut eine Biberfamilie ihr neues Heim
Überflutungsalarm an der Salza?
Er ist ein wahrer Experte im Errichten von absolut wasserdichten Dämmen, der unermüdliche Biber. Fließende Gewässer aufhalten oder in eine andere Richtung zu zwingen, ist eine seiner Lieblingsbeschäftigungen. Nicht immer gereicht das Treiben des fleißigen Nagers zur Freude der Anwohner. Wie letztens in Salza …
Unser Leser J.T. beobachtete mit einiger Sorge die Bauarbeiten einer Biberfamilie, die zwischen dem Salzabad und der Ortsdurchfahrt in Richtung Herreden für vorübergehende Hochwassergefahr zu sorgen schien. Aber was ist in einem solchen Falle eigentlich zu tun?
Die nnz erkundigte sich beim zuständigen Landratsamt und erhielt eine umfangreiche Antwort, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
In den letzten Jahren ist es zu einer Neubesiedlung des Landkreises durch den Biber gekommen. Dabei sind sie meist in den großen Fließgewässern zu finden. Hier sind mindestens fünf Vorkommensgebiete bekannt. Aus Artenschutzrecht ist das eine Bereicherung der heimischen Natur., heißt es zur Einleitung unserer Anfrage, wer denn nun was unternehmen kann, darf und soll.
Weil der Biber gemäß Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art ist, darf er nicht getötet, verletzt oder gestört werden. Die Präsenz eines Biber läßt sich leicht durch angenagte oder gleich ganz gefällte Bäume feststellen, das Vorhandensein von Biberdämmen in den Gewässern oder Biberburgen ist ebenfalls gut zu beobachten.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordhausen ist die zuständige Fachbehörde für den Artenschutz. Hier ist auch bekannt, dass es in der Salza eine Biberfamilie gibt. Die hat in der letzten Zeit schon mehrere Bäume gefällt und einen Damm gebaut. Durch den Damm kam es zu einem Rückstau der Salza, wodurch sich der Wasserstand leicht erhöht hat und eine Wiesenfläche teilweise überflutet wurde. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich den Sachverhalt zusammen mit dem Gewässerunterhaltungsverband, der Unteren Wasserbehörde sowie dem Grünordnungsamt der Stadt Nordhausen angesehen und angemessene Maßnahmen festgelegt. Dies waren z.B. eine Absenkung der Biberdammhöhe und der Einbau von einer Dammdrainage, wodurch ein kontinuierlicher Abfluss der Salza wieder gewährleistet werden soll. Hierdurch konnte die Überflutung der Wiesenfläche auch beendet werden. So die fachkundige Antwort auf unsere Frage.
Und es ist den Naturschützern wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Anwohner selbst keine Handlungen gegen den Biber und seine Bauten unternehmen dürfen. Dies ist ausschließlich nur in Abstimmung und mit Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich.
Einen Tipp für betroffene Baumbesitzer in Ufernähe hat die Behörde auch parat: Wer von einem Bibervorkommen in seiner Nähe weiß und wertvolle Gehölze wie Obstbäume oder forstwirtschaftlich bedeutsame Bäume in Ufernähe hat, kann diese durch einen einfachen Maschendrahtzaun (Maschenweite max. 50 mm), welcher mit Abstand um den Baum gewickelt und im Boden verankert wird, schützen.
Olaf Schulze
Autor: oschUnser Leser J.T. beobachtete mit einiger Sorge die Bauarbeiten einer Biberfamilie, die zwischen dem Salzabad und der Ortsdurchfahrt in Richtung Herreden für vorübergehende Hochwassergefahr zu sorgen schien. Aber was ist in einem solchen Falle eigentlich zu tun?
Die nnz erkundigte sich beim zuständigen Landratsamt und erhielt eine umfangreiche Antwort, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
In den letzten Jahren ist es zu einer Neubesiedlung des Landkreises durch den Biber gekommen. Dabei sind sie meist in den großen Fließgewässern zu finden. Hier sind mindestens fünf Vorkommensgebiete bekannt. Aus Artenschutzrecht ist das eine Bereicherung der heimischen Natur., heißt es zur Einleitung unserer Anfrage, wer denn nun was unternehmen kann, darf und soll.
Weil der Biber gemäß Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art ist, darf er nicht getötet, verletzt oder gestört werden. Die Präsenz eines Biber läßt sich leicht durch angenagte oder gleich ganz gefällte Bäume feststellen, das Vorhandensein von Biberdämmen in den Gewässern oder Biberburgen ist ebenfalls gut zu beobachten.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordhausen ist die zuständige Fachbehörde für den Artenschutz. Hier ist auch bekannt, dass es in der Salza eine Biberfamilie gibt. Die hat in der letzten Zeit schon mehrere Bäume gefällt und einen Damm gebaut. Durch den Damm kam es zu einem Rückstau der Salza, wodurch sich der Wasserstand leicht erhöht hat und eine Wiesenfläche teilweise überflutet wurde. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich den Sachverhalt zusammen mit dem Gewässerunterhaltungsverband, der Unteren Wasserbehörde sowie dem Grünordnungsamt der Stadt Nordhausen angesehen und angemessene Maßnahmen festgelegt. Dies waren z.B. eine Absenkung der Biberdammhöhe und der Einbau von einer Dammdrainage, wodurch ein kontinuierlicher Abfluss der Salza wieder gewährleistet werden soll. Hierdurch konnte die Überflutung der Wiesenfläche auch beendet werden. So die fachkundige Antwort auf unsere Frage.
Und es ist den Naturschützern wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Anwohner selbst keine Handlungen gegen den Biber und seine Bauten unternehmen dürfen. Dies ist ausschließlich nur in Abstimmung und mit Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich.
Einen Tipp für betroffene Baumbesitzer in Ufernähe hat die Behörde auch parat: Wer von einem Bibervorkommen in seiner Nähe weiß und wertvolle Gehölze wie Obstbäume oder forstwirtschaftlich bedeutsame Bäume in Ufernähe hat, kann diese durch einen einfachen Maschendrahtzaun (Maschenweite max. 50 mm), welcher mit Abstand um den Baum gewickelt und im Boden verankert wird, schützen.
Olaf Schulze