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Fr, 12:02 Uhr
18.10.2024
Immobilien, Erbschaft, Testament

Informationen aus kompetenter Hand

In dieser Woche fand der 1. Immobilienabend des IET-Südharz statt. Die rund 35 Gäste, wollten sich über die Themen Erbschaftsimmobilien und Testament informieren wollten. Sie wurden in den Räumlichkeiten des Seniorenwerks nicht enttäuscht...

Informationen aus kompetenter Hand (Foto: privat) Informationen aus kompetenter Hand (Foto: privat)
Zu diesem Anlass kamen 35 Gäste in die Räumlichkeiten des Seniorenwerks in der Parkalle in Nordhausen. Über das Thema Erbschaftsimmobilien sprach Immobilienmaklerin Manuela Hardt, die alles Wissenswerte über die Vorbereitung eines Verkaufs einer geerbten Immobilie darlegte. Wichtig dabei, nur ein Erbschein ermöglicht es den Erben die geerbete Immobilie zu verkaufen.

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Auch auf den gepflegten Erscheinungszustand der Immobilie muss geachtet werden. Beispielweise sind bei einer Besichtigung unbedingt auch auf die Gerüche zu achten. Ein Kaffeeduft löst eher behagliche Gefühle aus, als ein zerborstenes Abwasserrohr.

Möglichen Querelen zur notariellen Beurkundung des Verkaufs kann im Vorfeld aus dem Weg gegangen werden, wenn zuvor der Verkauf konsequent vorbereitet wurde. Dazu gehört, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und diese zwischen den Erben und dem Verkäufer abgestimmt wurden. Schlussendlich machte Manuela Hardt allen Anwesenden Mut, nicht gleich die Geduld zu verlieren, wenn sich ein Verkauf etwas länger hinzieht. Eine professionelle Unterstützung beim Verkauf kann manchmal Wunder bewirken.

Rechtsanwalt Marko Siebold flankierte die Ausführungen von Manuela Hardt mit Kenntnissen über das Verfassen und die Form eines Testaments. Wichtig ist, ein Testament muss in der Regel vollständig handschriftlich abgefasst und mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift des Erblassers versehen werden. Als Alternative zum handschriftlichen Testament besteht die Möglichkeit, ein notarielles Testament von einem Notar verfassen zu lassen. Letzteres führt in der Regel dazu, dass der letzte Wille des Erblassers so umgesetzt wird, wie er dieses auch gewünscht hat.

Rechtsanwalt Siebold zeigte im Anschluss auch die verzwickten Möglichkeit der gesetzlichen Erbfolge auf. Zudem besprach er Möglichkeiten, wie ein sogenanntes „Berliner Testament“ verfasst wird und welche Wirkung dieses hat. Dabei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehe- oder Lebenspartnern, welches es ihnen ermöglicht, sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Auch Hürden und Stolpersteine beim Erben wurden besprochen.

Schlussendlich mündete der 1. Immobilienabend in eine rege Diskussion zwischen allen Anwesenden. Alle zeigten sich begeistert von der Informationstiefe und der Möglichkeit auch an den nächsten Immobilienabenden mit Experten vor Ort in einen intensiven Austausch kommen zu können.“

Mehr Infos dazu im Terminkalender der nnz oder auf: https://iet-suedharz.de/
Autor: psg

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