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Mo, 19:49 Uhr
25.09.2006

Reaktion der Verwaltung

Nordhausen (nnz). Die nnz hatte heute über Kritik des Landesrechnungshofes an der Überleitung von Arbeitsplätzen in Kindergärten an einen freien Träger berichtet. Dazu an dieser Stelle ein Statement aus dem Rathaus.


„Die Übergabe der kommunalen Kindergärten in die Hände eines freien Trägers im Jahr 1993 ist auch aus heutiger Sicht noch eine vernünftige Entscheidung gewesen - nicht nur aus fachlich-organisatorischer-, sondern auch aus finanzieller Sicht, weil sie für die Kommune eine Entlastung darstellt.

Die für den Betreiberwechsel nötigen Verträge wurden damals zwischen der Stadtverwaltung Nordhausen auch mit dem JugendSozialwerk Nordhausen geschlossen. Ohne die Zustimmung der Verwaltung zum dazu gehörigen Personalüberleitungsvertrag, aus dessen Konditionen sich nun Kritik des Landesrechnungshofes ableitet, hätte es die Überführung in die freie Trägerschaft nicht geben können.

Die Beibehaltung der Trägerschaft in eigener Verantwortung wäre der Stadt allerdings teuer gekommen: Die Kommune hätte nicht nur weiterhin die Personalkosten tragen müssen, sondern auch noch die für den Kindertagesstätten-Betrieb nötigen Sachkosten. Und natürlich hätte die Stadt darüber hinaus die zur Personalreduzierung nötigen Abfindungen sowieso zahlen müssen. Insofern ist aus Sicht der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden.“
Autor: nnz

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