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Di, 10:54 Uhr
24.09.2024
Aus dem Kreisausschuss

Wer kann arbeiten, wer darf arbeiten?

Ende vergangenen Jahres beschloss der Kreistag, Asylbewerber über Arbeitsgelegenheiten zur Beschäftigung zu bringen. Das Programm läuft inzwischen an und man hat erste Einblicke zu Kosten, Nutzen und Aufwand gewonnen, die gestern im Kreisausschuss vorgestellt wurden…

Wer kann arbeiten und wer darf arbeiten? Dieser Frage ging man in den letzten Wochen im Fachbereich Sozialhilfe und Asyl des Landratsamtes nach. Die Ergebnisse stellte gestern Marc Hesse dem Kreisausschuss vor.

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Der Kreistag hatte im November vergangenen Jahres auf Betreiben der CDU hin einen entsprechenden Beschluss gefasst, für dessen Umsetzung im Kreishaushalt 200.000 Euro eingeplant wurden. Wie weit die reichen werden und wie hoch das Arbeitskräftepotential tatsächlich ist, hat die Untersuchung an fünf Gemeinschaftsunterkünften (GU) des Landkreises unter die Lupe genommen.

Erstes Kriterium: Volljährigkeit. Verteilt über die Einrichtungen traf das auf 151 Bewohner zu. In diesem Kreis finden sich 66 sogenannte „Rechtskreiswechsler“, die nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, welches die Grundlage für die Arbeitsgelegenheiten bilden muss, sogenannte „AGH-Maßnahmen“. Außerdem gibt es anerkannte Flüchtlinge, die noch keine eigene Bleibe gefunden haben und ebenfalls qua Gesetz nicht mehr als Asylbewerber zählen. Damit sinkt das Potential auf 85 leistungsberechtigte Personen, wobei berechtigt nicht automatisch bedeutet, das man auch Leistungen des Sozialstaates bezieht.

In 30 Fällen gingen Asylbewerber nämlich bereits einer Beschäftigung nach, wenn die auch zumeist prekär ausfallen. Einige fielen mit gesundheitlichen Einschränkungen, wie amputierten Gliedmaßen, aus dem Raster, andere aus familiären Gründen, darunter auch Alleinerziehende. Übrig bleiben laut der „Potentialanalyse“ 33 Personen, die man über Arbeitsgelegenheiten beschäftigen könne.

„Die meisten Menschen die hier ankommen, wollen arbeiten. Die Frage nach Arbeitsmöglichkeiten ist die zweithäufigste die wir hören, gleich nach der Verfügbarkeit von Sprachkursen.“, erklärte Hesse, dem Wunsch stünde aber meist die rechtliche Realität im Weg, ohne Erlaubniserteilung zur Arbeit könne man nichts machen.

Soweit die Stichrprobe, hochgerechnet auf den Landkreis geht man von 580 Asylbewerbern aus, von denen etwa 390 „Leistungsberechtigt“ und volljährig sind. Nach Abzug der genannten Kriterien bleibt ein Potential von etwa einem Drittel, rund 130 Personen.

Was kostet das Ganze?
Kostenlose Arbeitskräfte sind auch Asylbewerber nicht, auch das wurde gestern im Ausschuss noch einmal deutlich. Bei einer verantwortungsvollen und rechtlich sauberen Umsetzung müsse man mit Institutionen wie der Agentur für Arbeit und Maßnahmeträgern wie dem Verein Horizont, dem Berufsbildungszentrum BBZ oder der Kreishandwerkerschaft zusammen arbeiten. Die Wiederrum müssen zur Anleitung Mitarbeiter abstellen, die Geld kosten, außerdem müssen mitunter Arbeitsutensilien angeschafft werden, auch die gibt es nicht kostenlos. Eine Mehraufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde kann über das Land erstattet werden, alles andere muss aus dem Kreishaushalt kommen.

Im Moment bereitet man Maßnahmen für 23 Teilnehmer vor, unter anderem beim Gewässerunterhaltungsverband, dem Bauhof der Gemeinde Harztor und in der Nordhäuser Stadtverwaltung. Die Betreuungspauschale schlägt laut Hochrechnung mit rund 80.000 Euro, die Mehraufwandsentschädigung mit 13.400 Euro zu Buche. Würde man 25 Plätze über 12 Monate in den vorhandenen Strukturen finanzieren kommen man in der Spitzrechnung auf Kosten von 193.000 Euro. Der Etat, den der Kreistag für die Maßnahem bereit gestellt hat, wäre für dieses Jahr damit nahezu erschöpft, führte der zweite Beigeordnete des Kreises, Dirk Schimm aus.

Unsicherheiten und andere Hürden
Für eine volle Kostendarstellung fehlte es noch an einer Einordnung durch die Landesseite, so Hesse weiter. Zudem sei das „Einsatzstellenpotential“ im Moment niedriger als die Zahl der möglichen Arbeitskräfte. Einsätze über die Verwaltungen der Kommunen sei wünschenswert und in der Sache einfacher zu organisieren, die Nachfrage aus dem Amtsstuben sei bisher aber eher zurückhaltend, ergänzte Landrat Jendricke. Ein Grund dafür könne auch sein, dass die Einsatzzeiträume nicht klar definiert werden könnten, der Aufwand zum einarbeiten im kommunalen Bereich aber dennoch gegeben sei. Wie so oft gibt es auch dazu Vorgaben, um die man nicht umhin komme und wer viel Aufwand betreiben müsse, um die Hilfskraft möglicherweise schon nach einem Monat wieder zu verabschieden, überlege sich die Sache eher zwei mal.

Es könne unter dem Strich einfacher sein, sich an die Aktivitäten der Agentur für Arbeit anzuschließen, die ohnehin AGH-Maßnahmen durchführt.

Realitätscheck
Im Ausschuss wollten CDU und AfD gerne wissen, inwiefern Sanktionspotential bestehe und ob man den Asylbewerbern nicht andere Aufgaben anvertrauen könne. Für die Christdemokraten frage zunächst René Fullmann, inwiefern man unwilligen Asylbewerbern Leistungen streichen könne. Möglich sei das durchaus, entgegnete Hesse, im Eichsfeld gehe man ähnlich vor. Sowie die Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten sinnstiftend sein sollten, so müssten Sanktionen auch von den Betroffenen verstanden werden, Kürzungen allein um der Sanktion willen seien nicht zielführend.

Für die AfD wollte Jörg Prophet wissen, ob man den Bewohnern der Unterkünfte nicht Aufgaben wie Bewachung, Reinigung und Verpflegung übertragen könne. Auch hier müsse man die Realitäten sehen, antwortete Landrat Jendricke, mit der Bewachung gingen Aufgaben einher, die man nicht einfach übertragen könne, darunter die Kommunikation im Notfall und die Koordination mit Einsatzkräften sowie die Verwaltung von sensiblen Unterlagen.

Die Reinigung falle in den Einrichtungen unterschiedlich aus. In Sülzhayn hätten die Unterkünfte etwa „WG-Charakter“, für das eigene Lebensumfeld sind die Bewohner hier von jeher zuständig. An anderer Stelle, gerade in hygienisch sensiblen Bereichen, gebe es wie auch bei der Bewachung, Vorgaben an die man sich zu halten habe.

Für ihre Verpflegung sind Asylbewerber in der Regel auch selber zuständig und kleinere Aufgaben im Umfeld der Unterkünfte werden stundenweise bereits von Asylbewerbern als „Mitläufer“ begleitet, die Nachfrage nach derlei Beschäftigungsmöglichkeiten sei hoch. Man könne nicht einfach ganze Häuser in die Selbstverwaltung abgeben, das würde nicht funktionieren, selbst wenn man es mit Einheimischen Bewohnern zu tun hätte, schloss Jendricke.

Fazit: es fehlt noch an passenden Einsatzstellen und eine vollumfängliche Beschäftigung von rund 130 möglichen Arbeitskräften in Gelegenheitstätigkeiten würde das aktuelle Budget im Kreishaushalt weit übersteigen. Ohne eine Kostenminderung auf Seiten der Träger wird sich das auch nicht ändern lassen. Mit den ersten 23 Teilnehmern wird nun aber erst einmal ein Anfang gemacht. Wie es weiter geht, hat dann der Kreistag zu entscheiden.
Angelo Glashagel
Autor: red

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Kommentare
Christian Staifen
24.09.2024, 11:15 Uhr
Was soll das?
Flüchtlinge und Asylbewerber sollen Bitteschön für ihre Leistungen arbeiten gehen!
Ich muss es auch tun!
Sehr viele legen sich in die deutsche Hängematte und wir müssen alles stemmen!
Wo muss man da noch beraten oder diskutieren?
Es reicht schon das die Politiker sich von uns Arbeitenden aushalten lassen!
emmerssen
24.09.2024, 12:35 Uhr
Grauenhaft
Wie man sich hier alles schön redet und windet wie ein Aal. Der kann nicht, der darf nicht und da gibt es doch diese Vorschriften. Das ist jemandem der jeden Morgen zur Arbeit geht nicht mehr zu erklären.
Helena2015
24.09.2024, 13:12 Uhr
Wenn …
… ich schon wieder lese „Alleinerziehende“, warum sollten diese denn nicht arbeiten können?
Ich selbst war alleinerziehend und habe immer gearbeitet!
roni
24.09.2024, 14:09 Uhr
Warum
wird in diesem Land Faulheit gefördert. ? Viele der sogenannten "Flüchtlinge" sind bereit sich ihren Lebenunterhalt selbst zu verdienen. Von seiten der Politik wird das aber erfolgreich verhindert. Ich bin mir nicht sicher, ob das pures Versagen oder Absicht ist. Vorschriften hier und da..... So viel ....... ist wirklich nicht mehr zu fassen......
nur_mal_so
24.09.2024, 14:55 Uhr
@Helena2015
"Ich war auch alleinerziehend und trotzdem arbeiten!" finde ich gedankenlos und unreflektiert daher gesagt. Ist ja schön und ehrenhaft, aber ich schätze, da hatten Sie auch einen Kindergartenplatz für Ihr Kind/Ihre Kinder.
Wer übernimmt die Kinderbetreuung für die Asylbewerber?

Und, bevor Sie jetzt was sagen, stellen Sie sich bitte selbst den Aufschrei vor, wenn man auf die Idee käme, "na, die sollen in die deutschen Kindergärten".
Ecki58
24.09.2024, 15:01 Uhr
Mal ein Vergleich.....
Vor vielen Jahren gab es schon einmal Flüchtlinge, man d.h. Vertriebene welche froh waren z. B. Auf Dörfern eine sehr dürftige und bescheidene Unterkunft bei beispielsweise größeren Landwirten zubekommen. Diese Flüchtlinge kamen aus Schlesien teilweise zu Fuß hier her und nicht mit dicken Autos. Die boten von sich aus ihre Arbeitskraft an um kost und logie zu erhalten. Diese haben sich hier von selbst integriert trotz der Strapazen die ihnen auf Ihrer Flucht auferlegt wurden. Die stellten auch keine Ansprüche.
Zu den heutigen Flüchtlingen brauche ich ja wohl nichts weiter sagen.
So liebe Politiker....findet den Fehler. Ich bin mir ziemlich sicher das ich mit dieser Meinung nicht allein da stehe.
Allen Lesern einen schönen Dienstag noch.
Fischkopf
24.09.2024, 17:43 Uhr
für Alles findet man eine Ausrede
und wenn Ihnen keine Ausrede mehr einfällt, dann werden irgendwelche Vorschriften und Gesetzen ausgekramt.
Die Leute werden hier mit Samthandschuhen angefasst und in Watte gepackt.
Damit muss endlich mal Schluß sein.
Wer hier bleiben will, der sollte auch für sein Lebensunterhalt selber aufkommen.
Und am schnellsten lernt man eine fremde Sprache auf Arbeit oder in der Schule und nicht in einem Sprachkurs oder zu Hause.
Jäger53
24.09.2024, 17:43 Uhr
Wer darf, wer kann
Wenn ich das schon lese wer darf und wer kann. Es müsste so gemacht werden wie in Ungarn. Wer von den Flüchtlingen oder wie Sie auch sonst genannt werden Unterstützung beantragt hat muss nach einer bestimmten Zeit nachweisen das er oder sie etwas arbeitet und wenn es nur Säuberungsarbeiten sind von Gehwegen eztr. Das muss nachgewiesen werden und wird auch ohne vorherige Anmeldung überprüft. Wer nichts machen will bekommt nichts. Die Ungarn sind schlauer als die deutschen und lassen sich nicht alles aufzwingen.
Kobold2
24.09.2024, 19:31 Uhr
Wenn man die Zahlen
im Artikel nimmt, dann wird von einigen doch recht viel aufgebauscht und dramatisiert.
Den meisten Kommentaren hier kann man entnehmen, das man mit der Akzeptanz, dass das Thema nicht so einfach ist , wie man es gern hätte, so seine Probleme hat.
Echter-Nordhaeuser
24.09.2024, 20:30 Uhr
So ist das .....
Wenn wir alle die vom Staat leben zur Arbeit verdonnert ausgenommen Kranke und Rentner, dann wäre Nordhausen blitzblank. Was gibt's da für Probleme.
diskobolos
25.09.2024, 10:05 Uhr
Ihr Vergleich, Ecki58,
hinkt doch sehr. Meine Mutter gehörte auch zu den nach dem Krieg aus ihrer Heimat Oberschlesien Vertriebenen. Aber natürlich konnte sie Deutsch und kam nach Mitteldeutschland in ein zerstörtes Land, in dem es keinerlei Sozialleistungen gab. Beides ist heute anders. Die heutigen Migranten kommen in ein relativ reiches Land mit einer Verfassung, die jedem Menschen ein Minimum an Versorgung zugesteht. ("Würde des Menschen", Urteil des BVG).
Dieser Passus im GG kann übrigens nicht mal mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Das gilt für Migranten genau so wie für Deutsche.

Das Erlernen der deutschen Sprache durch Afghanen oder Araber stelle ich mir auch nicht so einfach vor. Jedenfalls täte ich mich wohl schwer mit dem Arabischen.

Der Artikel zeigt auch, dass es viele Schwierigkeiten zu überwinden gibt, bis ein Migrant einer geregelten Arbeit nachgeht. Diese einfach abzutun, fällt leicht, wenn man nicht davon betroffen ist.
Von den 2015 gekommenen arbeiten heute 60 - 70 Prozent
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