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Sa, 10:02 Uhr
31.08.2024
Verbraucherzentrale informiert

Wer vermietet, muss sich beteiligen

Seit 2023 sind Vermieter verpflichtet, einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser ihrer Mietwohnungen zu übernehmen – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, in Energieeffizienz zu investieren und so Emissionen zu reduzieren...

Zudem werden die Mieter dadurch finanziell entlastet. Was dabei zu beachten ist, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Seit 2021 hat der Ausstoß von CO2 einen Preis. Diesen bezahlen zum Beispiel die Lieferanten von Heizöl und Erdgas für die entsprechend benötigten Emissionszertifikate. Der CO2-Preis wird auf die Verbraucherpreise für fossile Brennstoffe umgelegt und in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen.

„Bei Mietwohnungen werden die CO2-Kosten, die durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen, nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Das gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, die das Jahr 2023 betreffen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Die gesetzliche Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Höhere Emissionen, höherer Vermieteranteil
Basis für die Aufteilung ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. In der höchsten Stufe, bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter, trägt der Vermieter 95 Prozent der Kosten. Bei sehr effizienten Gebäuden hingegen entfallen die CO2-Kosten für die Vermieter ganz.

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„Mieter, insbesondere wenn sie in Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß wohnen, werden durch das Gesetz entlastet“, so Ramona Ballod. Vermieter sollen durch die Regelung motiviert werden, in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen zu investieren. Das senkt die CO2-Emissionen ihrer Gebäude und reduziert ihren Kostenanteil.

So funktioniert die Kostenbeteiligung
Wer ein Mietshaus mit Fernwärme oder per Wärmecontracting beheizt, muss sich in gleichem Maße an den CO2-Kosten beteiligen, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind. Gewerbliche Wärmelieferanten müssen den CO2-Ausstoß ihrer Wärmeerzeugung ebenso ausweisen Lieferanten von Öl und Gas.

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung auszuweisen, die Einstufung des Gebäudes vorzunehmen und ihren Anteil selbst von den Heizkosten der Mieter abzuziehen.

In Wohngebäuden, in denen die Mieter die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser selbst beziehen, können sie den Vermieteranteil an den CO2-Kosten selbst berechnen und sich erstatten lassen. Dies betrifft vor allem Gasetagenheizungen.

„Laut Gesetz muss sich die Abrechnung der CO2-Kosten am Zeitraum der Betriebskostenabrechnung orientieren. Das heißt: Die Abrechnung des Vermieters abwarten und diesen Zeitraum für die Berechnung der Kosten zugrunde legen“, rät Ramona Ballod.

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten gegebenenfalls andere Regeln für die Aufteilung der CO2-Kosten.

Online-Rechner helfen bei der Kostenaufteilung
Im Internet gibt es zahlreiche Online-Rechenhilfen, zum Beispiel beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit können Mieter selbst berechnen, welchen Anteil der CO2-Kosten ihre Vermieter tragen müssen und welchen Erstattungsanspruch sie haben.

Auf den Seiten der Verbraucherzentralen gibt es außerdem Hinweise zur Berechnung der CO2-Kosten, zum Beispiel bei einer Ölheizung.

Weitere Fragen zu Heizkosten beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Autor: red

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Kommentare
Bürger1
31.08.2024, 16:36 Uhr
Beim Wahltag gefühlte Energiesonderabzocke rückgängig machen?
Wer hätte früher gedacht das man mal für Luft zum Atmen Steuern zahlen muss. Ist das nur Bürgerabzocke und der Erlös landet vielleicht bei Fahradwegen in Peru? Vermieter die billigen Wohnraum für Bedürftige schaffen und billig vermieten fühlen sich vielleicht jetzt abgezockt. Dem Bürgergeld- oder Wohngeldempfänger nützt es nix mit der Vermieterabgabe, weil es eh der Staat auch aus Steuern, die der Vermieter mit bezahlt hat, finanziert wird . Er hat damit nicht mehr Geld, weil es das Amt wieder von den Leistungen abzieht. Der Bedürftige bekommt nur keine Wohnung mehr. Das können sich Vermieter nicht mehr leisten. Vermieter können ihre Häuser verkaufen ehe auch noch der Lastenausgleich kommt, wo das halbe Haus oder mehr weg ist, müssen vielleicht dann die Mieten erhöhen , Häuser abreißen und garnicht mehr vermieten, oder neu bauen mit dem Heizungswahnsinn, wodurch Mieten entstehen können die sich Geringverdiener nicht mehr leisten können. Für Mieter und Vermieter eine unnütze zusätzliche Zahllast die vielleicht in komische Kanäle fließen. Lustig das auch die Fernwärme zu der man wegen angeblich besserer Umweltbilanz manchmal zwangsangeschlossen wird laut Artickel auch extra CO2 besteuert wird . Auch für Benzin muss jeder Bürger zusätzliche CO2 Abgabe bezahlen . Auch Lebensmittel werden durch die CO2 Abgabe verteuert, werden ja von LKw s gebracht und Läden gekühlt und beheizt und es ist geplant die CO2 Abgabe nochmal zu erhöhen. Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind nur für Heizung Warmwasser bei rund 1 cent je KWH und 100 qm das 160 Euro je Wohnung Tendenz steigend, zusätzlich zu Benzin Lebensmittelmehrkosten und das soll noch stark erhöht werden? Dann seht mal zu wo ihr in Zukunft wohnen wollt. Also muss ich morgen das richtige Kreuz bei der Wahl machen um diesen Wahnsinn rückgängig zu machen?
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