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Do, 12:03 Uhr
24.08.2006

Jetzt ist Kreisverwaltung am Zug

Nordhausen/Sollstedt (nnz). Die nnz hatte bereits am Dienstag über die Möglichkeit des weiteren Betriebs der Sollstedter Schwimmhalle berichtet. Jetzt hat der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Die nnz mit weiteren Einzelheiten.


Erstmals verfügten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) gestern über konkretes Zahlenmaterial und hatten außerdem die Gelegenheit, offene Fragen an die Vertreter der Service GmbH (Geschäftsführer Bernd Liesegang und Betriebsleiter Wolfgang Kowol) als derzeitig für die Betreibung Zuständigen zu richten. Im Ergebnis eines konstruktiven Dialogs fassten die Mitglieder des HFA einstimmig einen Beschluss, der zunächst die Erreichung des auf beiden Seiten bestehenden Minimalziels, nämlich die Wiederaufnahme des Badebetriebs zum 1. September sichern soll.

Die Gemeinde Sollstedt hat sich bereit erklärt, den für das Haushaltsjahr 2006 geplanten Zuschuss für den Betrieb der Schwimmhalle um 15.000 € auf insgesamt 55.900 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei einer Schließung der Sportstätte in den Folgemonaten nicht unerhebliche Kosten für die erforderliche Abwicklung entstehen würden, denen keinerlei Einnahmen mehr entgegenstehen würden, während bei einer Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit noch Erlöse erzielt und die erforderliche Zeit für den Austritt aus vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stehen würde. Der Differenzbetrag (Defizit bei sofortiger Schließung bzw. Weiterbetrieb) wurde mit ca. 15.000 € beziffert, den die Gemeinde Sollstedt auszugleichen bereit ist (siehe dazu auch im Archiv der nnz).

Sofern diese nach Ansicht der Teilnehmer an der HFA-Sitzung durchaus schlüssige Argumentation seitens der Landkreisverwaltung nachvollzogen wird, wäre damit zumindest die allseits kritisierte mehr als kurzfristig angekündigte sofortige Schließung der Sportstätte, die in der Hauptsache mit Sicherheitsmängeln begründet wurde, abgewendet. Die Tatsache, dass nach der nunmehr vorliegenden Begutachtung seitens des Bauordnungsamtes eine Gefährdung der Badegäste ausgeschlossen werden kann, sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel seitens der Gemeinde verschaffen dem Sollstedter Gemeinderat die nötige Zeit, gemeinsam mit der Service GmbH und anderen möglichen Partnern nach Alternativen zu suchen.

In einem Schreiben der Gemeinde Sollstedt an den Landrat wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass entsprechend der derzeitigen Beschlusslage des Kreistages ein vollständiger Rückzug des Landkreises aus der Betreibung der Schwimmhalle frühestens für 2011 vorgesehen ist.

Außerdem müsste weiterhin die Frage geklärt werden, ob ein Beschluss des Kreistages so „einfach“ von der Verwaltung aufgehoben werden kann...
Autor: nnz

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