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Mo, 11:14 Uhr
07.08.2006

Richter Kropp: Vom Winde verweht

Nordhausen/Sondershausen (nnz). In Thüringen wie in anderen Bundesländern herrscht vor Gericht „Robenzwang“ für Richter, Staats- und Rechtsanwälte. In diesem heißen Sommer wird die schwarze Berufskleidung für die Verfahrensbeteiligten bei Temperaturen von teilweise mehr als 35 Grad auch in den Gerichtsräumen nicht selten zur Qual.


Besonders für Kopfschütteln sorgen dann auffällige bis gar keine Kleidung von Parteien und Zuhörern, während das Gerichtspersonal heftig am Schwitzen ist. Die Richter haben hierbei viel Verständnis für die Nöte der oftmals nicht auf Rosen gebetteten Angeklagten und Parteien, die vor ihnen erscheinen, aber es gibt Kleidungsformen, die einfach nicht vor Gericht passen. So mußte jetzt sogar ein Zuschauer vor dem Amtsgericht Sondershausen nach Hause geschickt werden, der nur mit einer Badehose bekleidet Einlaß in den Verhandlungssaal begehrte.

Bei zu hohen Temperaturen ordnet der Vorsitzende aber auch für die Verfahrensbeteiligten nicht selten „Marscherleichterung“ an, so dass ohne Robe verhandelt werden kann.
Eine besondere Art der Marscherleichterung in eigener Sache konnte man vor kurzem auch vor dem Amtsgericht Sondershausen erleben. Ein Rechtsanwalt hatte vor dem Gerichtsgebäude mit seinem Cabrio geparkt und bei der Abfahrt Robe und Akten auf der Rückbank seines Wagens locker verstaut. Doch der Fahrtwind machte ihm bei seiner rasanten Abfahrt unverhofft und unbemerkt einen Strich durch die Rechnung, in dem er Akten und Robe auf die Straße vor dem Amtsgericht Sondershausen wehte.

Erst ein freundlicher Wachtmeister fand diese später auf der Straße, so dass beides ohne Schaden an den rasanten Anwalt zurückgegeben werden konnten. Zu diesem tröstlichen Ausgang der kam aber noch Ärger von der Stadtverwaltung: Denn das Parken ohne Parkschein vor dem Amtsgericht Sondershausen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und einen Parkschein hatte der parkende Rechtsanwalt nicht gelöst.
Autor: nnz

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