eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Di, 10:55 Uhr
01.08.2006

Attraktiv?

Nordhausen (nnz). Eigentlich müsste sich das Land Thüringen vor Investitionen und Neuansiedlungen nicht mehr retten können. Warum, das erfahren Sie mit einem einzigen Klick.


Den Thüringer Unternehmen des Produzierenden Gewerbes entstanden im Jahr 2004 nach vorläufigen Ergebnissen des Thüringer Landesamtes für Statistik Arbeitskosten je Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte auf Basis von Vollzeiteinheiten) in Höhe von 32 369 Euro. In Deutschland betrugen die vergleichbaren Arbeitskosten 49 933 Euro. Damit lagen sie um 17 564 Euro bzw. 54,3 Prozent über den Kosten in Thüringen.

Noch deutlicher fiel der Unterschied im Vergleich zum früheren Bundesgebiet (einschl. Berlin) aus. Die durchschnittlichen Arbeitkosten eines Arbeitnehmers beliefen sich im früheren Bundesgebiet im Jahr 2004 auf 51 917 Euro. Das waren rund 20 000 Euro bzw. 60 Prozent mehr als im Produzierenden Gewerbe Thüringens.

Die höheren Arbeitskosten im früheren Bundesgebiet sind sowohl auf ein höheres Entgelt für geleistete Arbeit (29 112 Euro) als auch auf höhere Personalnebenkosten (22 804 Euro) im Vergleich mit Thüringen zurückzuführen. Die vergleichbaren Aufwendungen für diese beiden Kostenarten beliefen sich in Thüringen auf 20 291 Euro und 12 078 Euro.

Die Thüringer Arbeitskosten lagen auch unter dem Durchschnitt aller neuen Bundesländer. Den 32 369 Euro in Thüringen standen Arbeitskosten je Arbeitnehmer in Höhe von 32 885 Euro in den neuen Bundesländern gegenüber. Bei nahezu gleichem Niveau des Entgelts für geleistete Arbeit resultierten die höheren Arbeitskosten in den neuen Bundesländern einzig aus den höheren Personalnebenkosten. Diese beliefen sich im Produzierenden Gewerbe der neuen Bundesländer im Jahre 2004 auf 12 633 Euro.

Den wesentlichen Bestandteil der Personalnebenkosten bildeten die Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Rentenversicherung, zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse sowie zur Arbeitslosenversicherung. Im früheren Bundesgebiet betrug der Anteil 45,0 Prozent, in den neuen Bundesländern 46,5 Prozent und in Thüringen 46,4 Prozent.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)