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So, 10:16 Uhr
18.02.2024
Polizeibericht

Ein Delikt kommt selten allein

Am Samstagmittag gegen 13:10 Uhr kontrollierten Beamte der Nordhäuser Polizei in der Bochumer Straße in Nordhausen einen Pkw-Fahrer, da er meinte seine Kinder könnten während der Fahrt auf der Rückbank herumtoben und müssten sich nicht anschnallen...

Er selber hielt auch nichts von der Gurtpflicht. Bei der Kontrolle konnten die Beamten in der Atemluft des Fahrzeugführers Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht. Der Vortest ergab einen Wert von 0,93 Promille. Der Mann musste schließlich eine gerichtsverwertbare Atemprobe abgeben.

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Bei der Begutachtung und Abfrage des angebrachten Kennzeichens wurde weiter festgestellt, dass dieses nicht für das genutzte Fahrzeug ausgegeben war. Der Fahrzeugführer äußerte schließlich, dass das genutzte Fahrzeug keine Zulassung und keinen Versicherungsschutz besitze. Ihm zu Gute kommt, dass er zumindest im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis war. Allerdings mussten die Beamten noch feststellen, dass gegen den Herren ein Haftbefehl vorlag. Die Haft konnte er schließlich durch Begleichung des haftbefreienden Betrages abwenden. Nun darf sich der Fahrzeugführer wegen der 0,5 Promille-Grenze, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Autor: red

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