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Mo, 14:14 Uhr
05.02.2024
Stadt schreibt Schutzkonzept fort

Und ständig dieser Lärm

Lärm kann krank machen, in Deutschland und Europa sind Kommunen deswegen dazu angehalten, den Krach möglichst von den Menschen fern zu halten. Auch in Nordhausen gibt es dafür einen "Lärmaktionsplan", der demnächst fortgeschrieben werden soll. Im Rathaus bittet man dazu nun um Anregung aus der Bürgerschaft...

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt die Stadt Nordhausen im Jahr 2024 ihren bestehenden Lärmaktionsplan (LAP) zum städtischen Straßennetz fort.

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Im Rahmen der Fortschreibung werden zusammen mit dem beauftragten Ingenieurbüro die aktuelle rechnerische Lärmentwicklung analysiert, die Umsetzung bisheriger Lärmminderungsmaßnahmen geprüft sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmwirkung entwickelt.

Lärmaktionsplanung 2024 - Ausschnitt der Kartierung mit den Straßen die betrachtet werden (Foto: Stadt Nordhausen) Lärmaktionsplanung 2024 - Ausschnitt der Kartierung mit den Straßen die betrachtet werden (Foto: Stadt Nordhausen)


Die kommunale Lärmaktionsplanung dient vorrangig der Lärmreduzierung an stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet Nordhausen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Grundlage für den LAP Nordhausen ist die Lärmkartierung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die aktuelle Lärmkartierung kann auf der Website antares.thueringen.de (Rubrik: Luft, Lärm und Emissionen) eingesehen werden.Im Zuge der LAP-Fortschreibung in Nordhausen ist eine mehrfache Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt vorgesehen. In einem ersten Schritt besteht zunächst
vom 01.02.2024 bis zum 25.02.2024 die Möglichkeit, dem zuständigen Amt für Stadtentwicklung eigene Hinweise und Anregungen zum Straßenlärm mitzuteilen. Im späteren Verlauf des Fortschreibungsprozesses erfolgt die öffentliche Beteiligung des LAP-Entwurfs mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Bürgerinnen und Bürger
sowie Träger öffentlicher Belange. Alle eingehenden Hinweise werden fachlich geprüft und finden, sofern möglich, bei der Entwicklung von Maßnahmen entsprechende Beachtung.

Hinweise und Anregungen können bis zum 25. Februar mit dem Betreff "Lärmaktionsplan" eingereicht werden unter:

verkehrsplanung@nordhausen.de

oder

Stadtverwaltung Nordhausen
Amt f. Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen
Autor: red

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Kommentare
D. D.
06.02.2024, 09:57 Uhr
Wo ist die Karte?
Die Karte dazu wäre hilfreich. Der Taschenberg zB. hat nie Ruhe 24/7 selbst im Sommer ist es nicht möglich ein Fenster offen zu lassen!
lumpi22
06.02.2024, 12:09 Uhr
Da ist aber von der Stadt Nordhausen nicht viel dabei
Die Karte zeigt deutlich, dass die Aktionslärmplanung für 2024 eigentlich nur eine Durchgangsstr. in Nordhausen betrifft (Hallesche Str., Grimmelallee weiter bis Krimderode nach Niedersachswerfen). Ist das so gewollt? Die A 38, die von einigen Orten weiter entfernt ist, wird komplett gemessen... Ich lach mich schlapp, dann können Sie es doch auch lassen! Dann wird der Lärm in Nordhausen bleiben, ob in Salza, Niedersalza, in NDH-Nord oder auch in NDH-Ost, wo der Verkehr mindestens genauso stark ist und Lärm zu vernehmen ist, wie in der Grimmelallee! Na ja, die Verkehrsplanung der Stadt Nordhausen wird schon wissen, warum man genau diese Stellen für die Messungen rot gemalt hat! Für mich ist das jedenfalls absolut nicht nachvollziehbar, aber ich bin nur ein ganz kleiner Bürger und werde mich öffentlich dazu nicht noch einmal äußern... Traurig ist es trotzdem!
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