eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 08:29 Uhr
18.01.2024
ifo Institut

Lohnt sich Arbeit noch?

Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt. Das haben Berechnungen des ifo Instituts ergeben...

„Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. „Dieser Fall ist deshalb ausgeschlossen, weil es die Freibeträge für Erwerbstätige bei der Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen gibt, um genau das zu verhindern“, fügt ifo-Forscher Maximilian Blömer hinzu.

Anzeige Refinery (lang)
Wer als Alleinstehender in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau, wie z.B. Dresden, 1000 Euro brutto verdient, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus. Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld. „Nur wenn ein Alleinstehender mit 1000 Euro Brutto-Einkommen keinerlei Sozialleistungen beantragt, die er erhalten kann, dann landet er bei 357 Euro netto“, sagt Manuel Pannier vom Center for Economic Studies (CES) in München. Bei 2000 Euro brutto sind es für einen Alleinstehenden mit Sozialleistungen netto 1020 Euro, ohne 965 Euro; beide Beiträge sind wesentlich höhere als das Bürgergeld von 563 Euro.

Ebenso läuft es bei Alleinerziehenden. Wer brutto 1000 Euro verdient, bekommt mit den Sozialleistungen sogar 2033 Euro heraus, ebenfalls mehr als jemand ohne Arbeitseinkommen und nur mit Sozialleistungen. Der kommt auf 1553 Euro. „Wer allerdings keinerlei Sozialleistungen beantragt, der landet mit 1000 Euro brutto nur bei 622 Euro“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer. Diese Berechnungen hat das ifo ebenso für Paarhaushalte und verschiedene Mietniveaus angestellt.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
daniel-san
18.01.2024, 11:14 Uhr
Wo genau sind die Mietkosten berücksichtigt?
"... bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus. Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld."
Ok, 563 Euro Bürgergeld ist offensichtlich ohne Leistungen für Miete und Hilfen für Nebenkosten. Die erwähnten 891 Euro für den Beispiel-Arbeitnehmer berücksichtigen diese auch nicht.
Nehmen wir mal 600 Euro Miete an, dann hat der Bürgergeld-Empfänger immer noch 563 Euro, der Arbeitende nur noch 291 Euro. Gleiches gilt dann auch für die anderen Beispielrechnungen. Der Bürgergeld-Empfänger steht bei 600 Euro Mietkosten bis 1163 Euro Nettoverdienst gleich. Ab dann beginnt der lohnenswerte Bereich, wobei sich allerdings noch ein paar mehr Ausgaben negativ auf diese Beispiel-Schwelle auswirken, so dass sich das Ganze noch weiter nach hinten verschiebt - in nicht unerheblichem Ausmaß.
Komischer Artikel, die angedeuteten weiteren Berechnungen des ifo-Instituts wären gerade die Interessanten gewesen, die trotzdem irgendwie die Forscher zu dieser Aussage bewegt: "Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt. " Da hätte ich gern den Nachweis für diese wilde Behauptung gesehen.
Kobold2
18.01.2024, 11:25 Uhr
Wie kommt man
Beim derzeitigen Mindestlohn auf 1000€ brutto?
grobschmied56
18.01.2024, 11:43 Uhr
Die Rechnung ohne den Wirt ...
... beweist nicht allzu viel. Wer arbeitet und ein paar € mehr hat, muß am Ende nicht besser dastehen als der Daumendreher. Wer pendeln muß, hat schnell das bissel zusätzliche Geld in Fahrscheine oder Sprit umgesetzt.
Paul
19.01.2024, 21:10 Uhr
Daniel San
Also ich möchte mal wissen woher dieser zusammen gestammelte Mist kommt. Ein alleinstehender Hartz 4 Bezieher bekommt niemals 600 € Miete gezahlt. Und,tut mir leid wer so blö... ist und für 890 € Netto arbeiten geht, also der hats nicht besser verdient oder ist Schlicht und Einfach etwas, vorsichtig ausgedrückt, zurück geblieben. Ansonsten ist dieser Mist erstunken und erlogen! Schönen Gruß!!!
geloescht.20250302
20.01.2024, 09:03 Uhr
Der örtliche Mietspiegel bestimmt...
...in welcher Höhe die Mietkosten übernommen werden.

D. H. in München oder Hamburg darf der Bürgergeldempfänger eine Wohnung behalten und weiterhin vom Amt bezahlen lassen, die in NDH oder SDH als zu "groß" oder zu teuer gelten würde und entweder einen Umzug erforderlich machen würde oder der Differenzbetrag zur "Zumutsbarkeitssumme" wäre bei Nichtumzug selbst auf eigene Kosten aus dem Regelsatz zu bestreiten.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)