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Do, 08:46 Uhr
21.12.2023
Tierschützer kritisieren Verhandlungsausgang

„Mildes Urteil, Alibi-Spende im Fall des Schweinesterbens“


Mit „tiefer Bestürzung und Unverständnis“ hat der Landestierschutzverband Thüringen auf das Urteil des Amtsgerichts Nordhausen im Fall des qualvollen Todes von über 2.000 Schweinen im Mastbetrieb der Firma Van Asten bei Nordhausen reagiert. Das Urteil sei völlig unverhältnismäßig angesichts der Schwere des Vorfalls…

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„Die Hauptverantwortlichen stehlen sich aus der Pflicht, ein ehemaliger, ungeschulter Mitarbeiter wird zur Verantwortung gezogen und zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro und zur Zahlung einer Spende von lediglich 300 Euro an einen Tierschutzverein verurteilt. Dieses geringe Strafmaß steht in keinem Verhältnis zum Ausmaß der Tragödie und reduziert das unsagbare Leiden von 2.000 Individuen auf eine symbolische Geste.“, heißt es im Schreiben des Landestierschutzverbandes. Das Urteil reflektiere weder das Leid der Tiere noch die Verantwortung für ihr Wohlergehen angemessen und es verfehle jegliche präventive Wirkung, monieren die Tierschützer. Es könnte als Indiz dafür betrachtet werden, dass schwerwiegende Vergehen im Bereich der Tierhaltung nur mit minimalen strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden, was wiederum kaum abschreckend auf andere Betriebe wirke.

"Wir betonen jedoch nachdrücklich, dass die Hauptverantwortung für diese Tragödie beim Betreiber der Anlage, Van Asten, sowie bei den systematischen Mängeln der industriellen Tierhaltung liegt. Es ist evident, dass der angeklagte Mitarbeiter, der nur begrenztes Wissen über die Lüftungsanlage hatte und in einer Stresssituation handelte, nicht die alleinige Schuld trägt. Dieser Fall offenbart gravierende Defizite in der Mitarbeiterschulung und im Notfallmanagement des Betreibers.“, klagt der Verband.

Dieser Vorfall sei ein schmerzlicher Hinweis auf die oft vernachlässigten Aspekte des Tierwohls in der industriellen Massentierhaltung, fährt das Schreiben fort. „Wir fordern eine umfassende Überprüfung und Reform der Tierhaltungsstandards und -praktiken, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen, Ausbildung der Mitarbeiter und die Bereitschaft zu Notfallintervention. Wir appellieren an die zuständigen Behörden, eine weitere gründliche Ermittlung gegen Van Asten durchzuführen, um sicherzustellen, dass Tierwohl und Sicherheit in der Tierhaltung an oberster Stelle stehen“, lassen sich die Tierschützer abschließend zitieren.
Autor: red

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Kommentare
Pe_rle
21.12.2023, 08:59 Uhr
van Asten
so ist das eben in Deutschland
die kleinen werden bestraft, und die großen läßt man laufen.
So eine gerichtliche Entscheidung kann man nicht verstehen.
Paulinchen
21.12.2023, 11:50 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Beitrag
MeinHarz
21.12.2023, 12:15 Uhr
Mildes Urteil...
Bin sehr empört über dieses Urteil. Das stinkt im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel. Der Mitarbeiter (die arme Sau, sorry!) wird bestraft. Mich würde mal interessieren, was die Firmenleitung von van Asten dazu sagt. Unsere Tierschutzgesetze sind viel zu lasch. Solange man Billigfleisch aus Massentierhaltung kauft, wird sich nicht viel ändern.
Quallensammler
21.12.2023, 14:54 Uhr
Wer die konventionelle Massentierhaltung
mal von innen gesehen hat, weiß, was er nicht mehr is(s)t. Alternativen von Wild über Weidetiere bis zu öko/bio gibt es ausreichend in jeder Region.

Das Urteil ist traurig! Der Mitarbeiter mit seinem Fehlverhalten ist milde abgeurteilt und die Verantwortlichen für die Misere haben sicher ordentlich gefeiert. Ob örtliche Führung von van Asten, Amtstierarzt, Kunden bis hin zum Endverbraucher - es kann also weiter so laufen, wie bisher. Vom Tierelend im Alltag bis zum nächsten Desaster. Für zu viele immer noch egal - es fließen Gewerbesteuern und das Fleisch bleibt billig.
Ummenichter
21.12.2023, 18:35 Uhr
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Ummenichter
22.12.2023, 01:56 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
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