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Di, 16:07 Uhr
17.10.2023
Für in der DDR geschiedene Frauen

Weiterhin Einmalbetrag aus dem Härtefallfond beantragen

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 11. Oktober beschlossen, die Frist zu verlängern: Die Anträge können noch bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden...

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Voraussetzung dafür sind:
Die Antragstellerin wurde vor dem 2. Januar 1952 geboren, ihr monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 1. Januar 2021 unter 830,00 Euro, sie wurde nach mindestens 10-jähriger Ehedauer nach DDR-Recht geschieden und hat während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen.
Das Formular findet sich auf den Seiten der Bundesregierung bzw. der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Nordhausen, Stefani Müller, bietet Betroffenen gern Einzelfallberatung an: Tel. 03631 - 6969309.
Autor: red

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