Mi, 16:16 Uhr
24.05.2006
Luftballon und Unterschriften
Nordhausen (nnz). Gelbe Luftballons und möglichst viele Unterschriften schon am ersten Tag – so wollen die Organisatoren den Auftakt des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik in unserem Landkreis gestalten. Am kommenden Montag soll es losgehen...
Am Montag (29.5.) Mai wird der Trägerkreis in der Nordhäuser Bahnhofstraße (Fußgängerzone) von 10 und 13 Uhr einen Infostand aufbauen, dort Informationsmaterial verteilen und Unterschriften sammeln. Die Betreuung in Kindergärten und Grundschulhorten zu sichern, ist das Anliegen des Volksbegehrens. Dazu wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der zum bindenden Gesetz wird, wenn er in einem dreistufigen Verfahren die Zustimmung der Thüringer findet. Bis zum 9. Juli müssen mindestens 5000 gültige Unterschriften zusammenkommen, um den Antrag auf ein Volksbegehren stellen zu können. Wenn die Landtagspräsidentin den Antrag für zulässig erklärt, haben Landtag und Regierung die Möglichkeit, gegen den Inhalt des Gesetzes zu klagen.
Erst danach, frühestens im Herbst, kann das eigentliche Volksbegehren starten, in dem landesweit mindestens 200.000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen. Unterschreiben darf, wer in Thüringen für den Landtag wahlberechtigt ist. Die Berechtigung wird von den Meldebehörden geprüft, deshalb muss der Unterzeichnende auch Adresse und Geburtsdatum angeben. Diese Angaben dürfen nur zur Prüfung der Berechtigung verwendet werden, alles andere wäre illegal und würde strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Jede Unterschrift muss auf einen DIN A 2 Bogen geleistet werden, der den gesamten Gesetzestext enthält.
Der Trägerkreis des Volksbegehrens setzt sich aus Elternvertretern, der Naturfreundejugend, Gewerkschaften und nahezu allen Oppositionsparteien zusammen.
Autor: nnzAm Montag (29.5.) Mai wird der Trägerkreis in der Nordhäuser Bahnhofstraße (Fußgängerzone) von 10 und 13 Uhr einen Infostand aufbauen, dort Informationsmaterial verteilen und Unterschriften sammeln. Die Betreuung in Kindergärten und Grundschulhorten zu sichern, ist das Anliegen des Volksbegehrens. Dazu wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der zum bindenden Gesetz wird, wenn er in einem dreistufigen Verfahren die Zustimmung der Thüringer findet. Bis zum 9. Juli müssen mindestens 5000 gültige Unterschriften zusammenkommen, um den Antrag auf ein Volksbegehren stellen zu können. Wenn die Landtagspräsidentin den Antrag für zulässig erklärt, haben Landtag und Regierung die Möglichkeit, gegen den Inhalt des Gesetzes zu klagen.
Erst danach, frühestens im Herbst, kann das eigentliche Volksbegehren starten, in dem landesweit mindestens 200.000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen. Unterschreiben darf, wer in Thüringen für den Landtag wahlberechtigt ist. Die Berechtigung wird von den Meldebehörden geprüft, deshalb muss der Unterzeichnende auch Adresse und Geburtsdatum angeben. Diese Angaben dürfen nur zur Prüfung der Berechtigung verwendet werden, alles andere wäre illegal und würde strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Jede Unterschrift muss auf einen DIN A 2 Bogen geleistet werden, der den gesamten Gesetzestext enthält.
Der Trägerkreis des Volksbegehrens setzt sich aus Elternvertretern, der Naturfreundejugend, Gewerkschaften und nahezu allen Oppositionsparteien zusammen.


