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Mi, 06:55 Uhr
24.05.2006

Für individuelle Sterbebegleitung

Nordhausen (nnz). Schwerstkranke Patienten sollen künftig zu Hause eine individuelle Sterbebegleitung erfahren. Wie das ermöglicht werden soll erläutert Ihre nnz.


Die Deutsche Hospiz Stiftung legte am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, nach dem so genannte Palliativdienste bundesweit ein menschenwürdiges Sterben in den eigenen vier Wänden ermöglichen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium lobte den Vorstoß, wie das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet. Eigene Eckpunkte für eine Regelung würden derzeit erarbeitet und seien „in wesentlichen Punkten völlig identisch“.

„Eine professionelle Versorgung von Sterbenden findet in unserem Gesundheitssystem bisher kaum bis gar nicht statt“, kritisierte der Stiftungsgeschäftsführer Eugen Brysch. Von den 245 Milliarden Euro Gesundheitsausgaben pro Jahr stünden nur 30 Millionen Euro für die Sterbebegleitung in Krankenhäusern und elf Millionen für ambulante Versorgung zur Verfügung.

„Obwohl sich die meisten Deutschen wünschen, zu Hause zu sterben, beschließen rund 80 Prozent ihr Leben in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“, sagte Brysch. Nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland erhielten bislang eine professionelle Sterbebegleitung, da es an nötigen Strukturen fehle. In kaum einem anderen Land sei die Sterbebegleitung so unterentwickelt.

Nach dem Gesetzentwurf der Stiftung sollen bundesweit rund 660 ambulante Palliativdienste entstehen, die jeweils aus zwei Ärzten, acht Pflegerinnen und einem Sozialarbeiter bestehen und die Sterbenden in Absprache mit dem Hausarzt aus einer Hand versorgen. Für die Finanzierung würden den Angaben zufolge rund 670 Millionen Euro benötigt. Dieses Geld ließe sich aber „kostenneutral“ durch Umschichtungen vom stationären in den ambulanten Bereich aufbringen, betonte Brysch.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte: „Wir sind da völlig auf einer Linie mit der Hospiz Stiftung“. Laut Koalitionsvertrag wolle die Regierung bei der Palliativmedizin eine Verbesserung herbeiführen. Dabei gelte es, die verschiedenen Leistungsträger sinnvoll zu vernetzen, die Sterbebegleitung auszubauen und „gebündelt aus einer Hand“ anzubieten.
Autor: nnz

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