Di, 11:45 Uhr
23.05.2006
Bei Alten alles beim Alten
Nordhausen (nnz). Die Nordhäuser Agentur für Arbeit kann noch bis Ende Juni diesen Jahres neu gegründeten ICH-AG’s einen Existenzgründungszuschuss zahlen. Voraussichtlich ab Juli wird vom Gesetzgeber ein neues Zweiphasenmodell wirksam. Einzelheiten wie immer mit dem bekannten Klick.
Für Personen in einer Ich-AG, die bis Ende Juni ihre Selbständigkeit aufgenommen haben, gelten die jetzigen Regelungen unverändert weiter. Auch auf die Weiterbewilligung des Existenzgründungszuschusses im zweiten und dritten Förderjahr haben die Neuregelungen keinen Einfluss. Im Landkreis Nordhausen waren bis Ende April 414 Ich-AG’s, an 141 Empfänger wurde das so genannte Überbrückungsgeld gezahlt.
Über 1.700 vormals Arbeitslose werden zur Zeit während ihrer selbständigen Tätigkeit von der Nordhäuser Arbeitsagentur (Kyffhäuserkreis, Landkreise Nordhausen und Eichsfeld) unterstützt. Rund 1.300 davon betreiben eine Ich-AG und erhalten Existenzgründungszuschuss. Vom Gesetzgeber wurde diese Fördermöglichkeit 2003 eingeführt und noch bis Mitte dieses Jahres verlängert.
Für diese Form der Existenzgründerförderung gilt eine Höchstgrenze des zu erwartenden Arbeitseinkommens von 25.000 Euro pro Jahr. Im ersten Jahr werden pro Monat pauschal 600 Euro Existenzgründungszuschuss gezahlt. Liegen die Voraussetzungen im zweiten Jahr weiter vor, werden 360 Euro, im dritten 240 Euro monatlich gezahlt. Die Weiterbewilligung für das zweite bzw. dritte Förderjahr muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dabei sind auch die Gewinn- und Verlustrechnungen oder Einnahmeüberschussrechnungen und die vorausgegangenen Steuerbescheide einzureichen.
Autor: nnzFür Personen in einer Ich-AG, die bis Ende Juni ihre Selbständigkeit aufgenommen haben, gelten die jetzigen Regelungen unverändert weiter. Auch auf die Weiterbewilligung des Existenzgründungszuschusses im zweiten und dritten Förderjahr haben die Neuregelungen keinen Einfluss. Im Landkreis Nordhausen waren bis Ende April 414 Ich-AG’s, an 141 Empfänger wurde das so genannte Überbrückungsgeld gezahlt.
Über 1.700 vormals Arbeitslose werden zur Zeit während ihrer selbständigen Tätigkeit von der Nordhäuser Arbeitsagentur (Kyffhäuserkreis, Landkreise Nordhausen und Eichsfeld) unterstützt. Rund 1.300 davon betreiben eine Ich-AG und erhalten Existenzgründungszuschuss. Vom Gesetzgeber wurde diese Fördermöglichkeit 2003 eingeführt und noch bis Mitte dieses Jahres verlängert.
Für diese Form der Existenzgründerförderung gilt eine Höchstgrenze des zu erwartenden Arbeitseinkommens von 25.000 Euro pro Jahr. Im ersten Jahr werden pro Monat pauschal 600 Euro Existenzgründungszuschuss gezahlt. Liegen die Voraussetzungen im zweiten Jahr weiter vor, werden 360 Euro, im dritten 240 Euro monatlich gezahlt. Die Weiterbewilligung für das zweite bzw. dritte Förderjahr muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dabei sind auch die Gewinn- und Verlustrechnungen oder Einnahmeüberschussrechnungen und die vorausgegangenen Steuerbescheide einzureichen.

