Fr, 09:22 Uhr
07.12.2001
nnz-Forum: Hoffen auf eine Antwort
Nordhausen (nnz). Die Redaktion der nnz erhielt heute ein Leserbrief von Volker Theuerkauf. Dabei geht es um die Fragen nach Kostenstellen und Zuschüssen.
Etwas verwundert bin ich schon, als ich im nnz-Artikel "Verwunderlich" die Aussage der Oberbürgermeisterin gelesen habe, daß die Kreisverwaltung der Stadtverwaltung im Kreisumlagenstreit zwar "Blätter" vorgelegt haben soll, dies aber ohne Nennung der Kostenstellen tat. Schrieb mir doch Herr Riebel vom Rechtsamt der Stadtverwaltung, in einem anderen Fall erst vor zwei Tagen auszugsweise wie folgt: "...Die Stadt Nordhausen ist nach der geltenden Rechtslage in Thüringen zur kameralistischen Haushaltsführung verpflichtet. Dieser Haushaltsführung ist die Kostenstellen- und Kostenartenrechnung fremd."
Spätestens hier stelle ich mir die Frage, was dann die Forderung der Oberbürgermeisterin bei der Kreisverwaltung nach den Blättern mit Kostenstellen soll? Im besagten anderen Fall ging es um den städtischen Zuschuß zur Essenversorgung an deren staatlichen Grund- und Regelschulen. Freie Schulträger erhalten diesen Zuschuß aus dem städtischen Haushalt z.B. nicht. Weil das Rechtsamt der Stadt Nordhausen für eine qualitative und schnelle Bearbeitung der Vorgänge bekannt ist, vertraue ich aber darauf, daß man dort sicher schon bemüht ist, die Fragestellung in Rücksprache mit der Oberbürgermeisterin erschöpfend zu beantworten.
Diese lautet nach wie vor: Welche Kostenstelle oder besser Haushaltsstelle, mit dem städtischen Zuschuß zur Essenversorgung, ausschließlich bei den Schulen in städtischer Trägerschaft, belastet wird? Insbesondere dann, wenn dieser Ausgabenposition im städtischen Haushalt ein Beschluß des Stadtrates und damit die Rechtsgrundlage fehlt und andere Fachämter unter diesen Umständen möglicherweise umsonst auf ihre geplanten Mittel warten. Als (Noch-)wähler habe ich abschließend den Wunsch, daß sich mit diesen Fragen nun endlich einmal intensiv der Stadtrat beschäftigt und nicht einzelnen Bürgern die Arbeit überläßt.
Volker Theuerkauf, Steigerthal
Autor: nnzEtwas verwundert bin ich schon, als ich im nnz-Artikel "Verwunderlich" die Aussage der Oberbürgermeisterin gelesen habe, daß die Kreisverwaltung der Stadtverwaltung im Kreisumlagenstreit zwar "Blätter" vorgelegt haben soll, dies aber ohne Nennung der Kostenstellen tat. Schrieb mir doch Herr Riebel vom Rechtsamt der Stadtverwaltung, in einem anderen Fall erst vor zwei Tagen auszugsweise wie folgt: "...Die Stadt Nordhausen ist nach der geltenden Rechtslage in Thüringen zur kameralistischen Haushaltsführung verpflichtet. Dieser Haushaltsführung ist die Kostenstellen- und Kostenartenrechnung fremd."
Spätestens hier stelle ich mir die Frage, was dann die Forderung der Oberbürgermeisterin bei der Kreisverwaltung nach den Blättern mit Kostenstellen soll? Im besagten anderen Fall ging es um den städtischen Zuschuß zur Essenversorgung an deren staatlichen Grund- und Regelschulen. Freie Schulträger erhalten diesen Zuschuß aus dem städtischen Haushalt z.B. nicht. Weil das Rechtsamt der Stadt Nordhausen für eine qualitative und schnelle Bearbeitung der Vorgänge bekannt ist, vertraue ich aber darauf, daß man dort sicher schon bemüht ist, die Fragestellung in Rücksprache mit der Oberbürgermeisterin erschöpfend zu beantworten.
Diese lautet nach wie vor: Welche Kostenstelle oder besser Haushaltsstelle, mit dem städtischen Zuschuß zur Essenversorgung, ausschließlich bei den Schulen in städtischer Trägerschaft, belastet wird? Insbesondere dann, wenn dieser Ausgabenposition im städtischen Haushalt ein Beschluß des Stadtrates und damit die Rechtsgrundlage fehlt und andere Fachämter unter diesen Umständen möglicherweise umsonst auf ihre geplanten Mittel warten. Als (Noch-)wähler habe ich abschließend den Wunsch, daß sich mit diesen Fragen nun endlich einmal intensiv der Stadtrat beschäftigt und nicht einzelnen Bürgern die Arbeit überläßt.
Volker Theuerkauf, Steigerthal
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
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