Di, 09:21 Uhr
09.05.2006
Kein eigenes Heim mehr
Nordhausen (nnz). Die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) weist darauf hin, dass bei jugendlichen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren, deren Bewilligungsbescheide ab dem 30. Juni 2006 auslaufen, einige Änderungen zu beachten sind. Welche? Die Antwort gibt es mit einem Klick.
Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die bisher eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellten, gehen dann in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern über. Sie müssen deshalb auch den neuen Antrag gemeinsam mit ihren Eltern ausfüllen. Das Einmünden in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern ist unabhängig davon, ob die Eltern bislang eine Bedarfsgemeinschaft bildeten oder nicht. Hintergrund dieser neuen Vorgehensweise ist das 1. Änderungsgesetz zum SGB II.
Darin ist ausgeführt, das Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren keine eigene Wohnung mehr nehmen dürfen, für deren Kosten die ARGE aufkommen muss. Eine eigene Wohnung wird es nur noch mit Zustimmung der ARGE geben, das aber nur in begründeten Ausnahmefällen.
Da bis Ende Juni aus den oben genannten Gründen mit einem erhöhten Aufkommen an Anträgen zu rechnen ist, bittet der Geschäftsführer der ARGE, Hans-Georg Müller, um eine schnelle Zusendung der ausgefüllten Anträge. Hiervon ist wiederum die Frist der Bearbeitung abhängig. Sollten beim Ausfüllen der Anträge Fragen oder Probleme auftreten, dann können sich die Antragsteller telefonisch an die Mitarbeiter der ARGE wenden, sie können aber auch einen Termin zum Gespräch vereinbaren.
Autor: nnzJugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die bisher eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellten, gehen dann in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern über. Sie müssen deshalb auch den neuen Antrag gemeinsam mit ihren Eltern ausfüllen. Das Einmünden in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern ist unabhängig davon, ob die Eltern bislang eine Bedarfsgemeinschaft bildeten oder nicht. Hintergrund dieser neuen Vorgehensweise ist das 1. Änderungsgesetz zum SGB II.
Darin ist ausgeführt, das Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren keine eigene Wohnung mehr nehmen dürfen, für deren Kosten die ARGE aufkommen muss. Eine eigene Wohnung wird es nur noch mit Zustimmung der ARGE geben, das aber nur in begründeten Ausnahmefällen.
Da bis Ende Juni aus den oben genannten Gründen mit einem erhöhten Aufkommen an Anträgen zu rechnen ist, bittet der Geschäftsführer der ARGE, Hans-Georg Müller, um eine schnelle Zusendung der ausgefüllten Anträge. Hiervon ist wiederum die Frist der Bearbeitung abhängig. Sollten beim Ausfüllen der Anträge Fragen oder Probleme auftreten, dann können sich die Antragsteller telefonisch an die Mitarbeiter der ARGE wenden, sie können aber auch einen Termin zum Gespräch vereinbaren.

