eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 10:01 Uhr
19.07.2023
Polizeibericht

Hakenkreuzschmierereien

Unbekannte beschmierten im Laufe des Dienstags den Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in der Ostrower Straße mit Hakenkreuzen...


Anzeige symplr (1)
In dem Haus sind geflüchtete Menschen untergebracht. Einem Wachdienst waren die Schmierereien bei einem Rundgang aufgefallen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
grobschmied56
20.07.2023, 00:03 Uhr
Solche Schmierereien rufen bei mir allgemeinen Abscheu ...
... hervor! Sie sind ein Zeichen von Hirnlosigkeit und politischer Dekadenz.
Leider sind die Täter meist kaum zu fassen - und wenn doch mal, sind die Strafen kaum erwähnenswert. Meist greift nur der Paragraph 'Sachbeschädigung'.

Schon verschiedentlich mußten wir in den letzten Jahren eine Zunahme von Delikten gegen Wahlkreis - Büros politischer Parteien verzeichnen, die sich auf ähnlichem 'Niveau' bewegten. Besonders oft betroffen waren die Büros der 'Linken', der 'AfD' und der 'Grünen'.

Egal, wie sympathisch oder unsympathisch einem diese Parteien sind - in keinem Fall rechtfertigt es Zerstörung, Beschmieren mit volksverhetzenden Parolen oder gar Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Die Auseinandersetzung mit politischen Gegnern sollte stets mit Argumenten geführt werden. Eingeschmissene Scheiben, Hakenkreuze, 'F**k you!' - Sprüche und Ähnliches sind keine Argumente, sondern nur jämmerlicher Ausdruck fehlender geistiger Reife und politischer Kompetenz!
Kobold2
20.07.2023, 09:52 Uhr
Woher kommt die Auffassung
Das hier bei der Rechtssprechung nicht der Paragraph 86a StGB zutrifft....?
Ostseeperle
20.07.2023, 16:38 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Beitrag
grobschmied56
20.07.2023, 18:50 Uhr
Vielleicht aus dem Grund, lieber Kobold, weil auch nicht ...
... auf alle Täter, die Selbstjustiz als angemessen empfinden der § 226 StGB voll angewandt wird. Bisweilen läßt man Vorteil gelten oder einen kleinen Bonus, weil vom höchst ehrenwerten Richter beim Täter ein 'achtenswertes Motiv' erkannt wird.

Motiv hin oder her, Straftaten bleiben Straftaten.
Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole muß ebenso bestraft werden, wie Selbstjustiz.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)